Für Hebammen, die im Deutscher Hebammenverband e.V. organisiert sind, ist der Haftpflichtversicherungsschutz über weitere drei Jahre bis zum 1. Juli 2024 gewährleistet. Ein Versicherungskonsortium unter Führung der Versicherungskammer hat dem Deutschen Hebammenverband ein entsprechendes Fortführungsangebot unterbreitet. „Wir gewährleisten so langfristig die flächendeckende Versorgung einer Geburtshilfe sowie die Vor- und Nachsorge auch außerhalb der Ballungszentren beziehungsweise größeren Städten und werden damit auch unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht“, sagt Barbara Schick, stellvertretende Vorsitzende der Versicherungskammer und verantwortlich für die Schaden- und Unfallversicherung.
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