Der Bundesrat hat kürzlich das Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer und – auf Drängen der Bayerischen Staatsregierung – eine Grundgesetzänderung mit einer Öffnungsklausel für die Bundesländer verabschiedet. Diesen Sonderweg sieht der Bayerische Städtetag kritisch, da eine Wertkomponente bei der Besteuerung der Grundstücke fehlt. „Die Einbeziehung der Bodenrichtwerte als Bemessungsgrundlage für Grund und Boden würde zu einer sozial ausgewogeneren Grundsteuerbelastung beitragen“, unterstrich der Verbandsvorsitzende, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl.
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