Kommunalverbändezurück

(GZ-1/2-2024 - 18. Januar)
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► Kom­mu­nal­ver­bän­de zum FAG 2024:

 

Ge­dämpf­te Er­war­tun­gen trotz Spit­zen­er­geb­nis

 

„Trotz an­ge­spann­ter Haus­halts­la­ge er­reicht der kom­mu­na­le Fi­nanz­aus­gleich 2024 mit 11,4 Mil­li­ar­den Euro wieder einen neuen Spit­zen­stand“, ver­kün­de­te Finanz- und Hei­mat­mi­nis­ter Albert Füra­cker in München. „Es be­deu­tet ein Plus von 212,8 Mil­lio­nen Euro für Bayerns Kom­mu­nen im Ver­gleich zu 2023.“ Diese Ei­ni­gung un­ter­strei­che ein­drucks­voll die So­li­da­ri­tät und Part­ner­schaft zwi­schen dem Frei­staat Bayern und seinen Kom­mu­nen, betonte Füra­cker. „Die Kom­mu­nen sind der ent­schei­den­de Partner, um Politik vor Ort um­zu­set­zen und zu ge­stal­ten. Dabei un­ter­stüt­zen wir sie mit voller Kraft.“

„Die Zu­sam­men­ar­beit zwi­schen Frei­staat und seinen Kom­mu­nen funk­tio­niert ver­läss­lich auch in schwie­ri­gen Zeiten“, stellte Kom­mu­nal­mi­nis­ter Joachim Herr­mann fest. „Dennoch gilt: Die aus­blei­ben­de Un­ter­stüt­zung durch den Bund, bei­spiels­wei­se bei einer aus­kömm­li­chen Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung oder im Asyl- und Aus­län­der­we­sen, kann nicht allein vom Frei­staat auf­ge­fan­gen werden. Ich ap­pel­lie­re hier aus­drück­lich an den Bund, endlich seiner Ver­ant­wor­tung nach­zu­kom­men, Länder und Kom­mu­nen hier an­ge­mes­sen fi­nan­zi­ell zu un­ter­stüt­zen.“

Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen 4,44 Mil­li­ar­den Euro

Laut Füra­cker be­tra­gen die Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen als größte Ein­zel­po­si­ti­on im kom­mu­na­len Fi­nanz­aus­gleich 2024 rund 4,44 Mrd. Euro und er­rei­chen damit einen neuen Höchst­stand (2023: 4,3 Mrd. Euro). Die all­ge­mei­nen Fi­nanz­zu­wei­sun­gen nach Art. 7 BayFAG für Auf­ga­ben im über­tra­ge­nen Wir­kungs­kreis steigen heuer auf ins­ge­samt 885 Mio. Euro – eine Stei­ge­rung um 4,1 Prozent. Die kreis­frei­en Städte be­kom­men für die von ihnen im über­tra­ge­nen Wir­kungs­kreis über­nom­me­nen staat­li­chen Auf­ga­ben erst­mals eine er­gän­zen­de Fi­nanz­zu­wei­sung in Höhe von 7,9 Mio. Euro, die Land­krei­se 2024 und 2025 jeweils zu­sätz­lich 71 neue Stellen. „Auch in den dar­auf­fol­gen­den Jahren wird auf eine aus­rei­chen­de per­so­nel­le Aus­stat­tung der Land­krei­se ge­ach­tet werden, mit dem Ziel, bis 2028 ins­ge­samt 532,5 neue Stellen zu schaf­fen.“

Auf­grund des hohen In­ves­ti­ti­ons­be­darfs ins­be­son­de­re bei Schulen, Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Kran­ken­häu­sern wurde ein Schwer­punkt bei den In­ves­ti­tio­nen gesetzt. Der Haus­halts­an­satz für den kom­mu­na­len Hochbau, ins­be­son­de­re für den Bau von Schulen und Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, wächst nächs­tes Jahr um 70 Mio. Euro und damit auf einen neuen Re­kord­wert von 1,1 Mrd. Euro.

Auch die Fi­nan­zie­rung von Kran­ken­häu­sern steht heuer im Fokus. Die Mittel für Kran­ken­haus­in­ves­ti­tio­nen erhöhen sich um rund 24,3 Prozent und er­rei­chen eben­falls ein neues Spit­zen­ni­veau von 800 Mio. Euro. Die Kran­ken­haus­in­ves­ti­ti­ons­mit­tel werden über die Kran­ken­hau­s­um­la­ge zur Hälfte von den Kom­mu­nen ge­tra­gen. Die In­ves­ti­ti­ons­pau­scha­le (446 Mio. Euro) wird auf dem hohen Vor­jah­res­ni­veau fort­ge­führt. Um Kom­mu­nen mit zu­rück­ge­hen­der Be­völ­ke­rung noch stärker zu un­ter­stüt­zen, wird der De­mo­gra­fie­zu­schlag bei der In­ves­ti­ti­ons­pau­scha­le ver­bes­sert.

Här­te­fall­för­de­rung

Die Mittel für die Här­te­fall­för­de­rung für den Bau von Ab­was­ser­ent­sor­gungs- und Was­ser­ver­sor­gungs­an­la­gen legen erneut um 15 Mio. Euro auf nun 165 Mio. Euro zu. Von dieser För­de­rung pro­fi­tie­ren vor allem klei­ne­re Ge­mein­den im länd­li­chen Raum. Für die Stra­ßen­aus­bau­pau­scha­len, die der Staat den Ge­mein­den nach der Ab­schaf­fung der Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge gewährt, stehen 2024 ins­ge­samt 115 Mio. Euro zur Ver­fü­gung. Damit können über den re­gu­lä­ren Etat (85 Mio. Euro) hinaus weitere 30 Mio. Euro an die Ge­mein­den ver­teilt werden.

Zur ziel­ge­nau­en Un­ter­stüt­zung von fi­nanz­schwa­chen und kon­so­li­die­rungs­wil­li­gen Ge­mein­den stehen 2024 100 Mio. Euro für Be­darfs­zu­wei­sun­gen und Sta­bi­li­sie­rungs­hil­fen zur Ver­fü­gung. Die Zu­wei­sun­gen an die Bezirke werden im nächs­ten Jahr um 10 Mio. Euro auf 716,5 Mio. Euro erhöht.

Die Grund­steu­er­re­form wird sich ab dem Jahr 2027 auch auf den kom­mu­na­len Fi­nanz­aus­gleich aus­wir­ken. Der sich hieraus er­ge­ben­de kon­kre­te Än­de­rungs­be­darf wird Füra­cker zufolge im Rahmen einer Ar­beits­grup­pe mit den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den ab­ge­stimmt. „In diesem Zu­sam­men­hang wird auch über­prüft werden, ob darüber hinaus weitere Än­de­run­gen im kom­mu­na­len Fi­nanz­aus­gleich er­for­der­lich sind.“

Nüch­tern fiel die Be­wer­tung von Thomas Kar­ma­sin, Prä­si­dent des Baye­ri­schen Land­kreis­tags und dies­jäh­ri­ger Ver­hand­lungs­füh­rer der kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de, aus: „Die Kom­mu­nen sind mit er­heb­li­chen Aus­ga­ben­stei­ge­run­gen in nahezu allen Auf­ga­ben­be­rei­chen kon­fron­tiert, ins­be­son­de­re in den Be­rei­chen So­zia­les, Kran­ken­häu­ser, Flücht­lin­ge und Energie. Der Anstieg der Fi­nanz­aus­gleichs­leis­tun­gen auf 11,4 Mil­li­ar­den Euro kann diese fi­nan­zi­el­len Mehr­be­las­tun­gen nicht aus­glei­chen. Wir müssen daher drin­gend die Auf­ga­ben und Stan­dards hin­ter­fra­gen, die den Kom­mu­nen auf­er­legt werden.“

Re­kord­de­fi­zi­te bei Kran­ken­häu­sern

Die An­he­bung der Mittel für die In­ves­ti­ti­ons­för­de­rung der Kran­ken­häu­ser werde zu 50 Prozent von den Land­krei­sen und kreis­frei­en Städten fi­nan­ziert. „Für uns ist dies an­ge­sichts von Re­kord­de­fi­zi­ten in den Häusern ein er­heb­li­cher Kraft­akt“, stellte Kar­ma­sin klar. „Die Mit­tel­auf­sto­ckung ist daher ein klares Signal an den Bund, dass wir unsere Haus­auf­ga­ben machen und nun der Bund drin­gend dazu auf­ge­for­dert ist, seiner Ver­ant­wor­tung für die me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Bürger nach­zu­kom­men und eine aus­rei­chen­de Be­triebs­kos­ten­fi­nan­zie­rung si­cher­zu­stel­len.“

„Trotz ge­rin­ger Spiel­räu­me konnten noch punk­tu­el­le Ver­bes­se­run­gen in einer Summe von etwa 100 Mio. Euro er­reicht werden. Dies er­ken­nen wir an. Dennoch bleibt das Er­geb­nis der Ver­hand­lun­gen zum kom­mu­na­len Fi­nanz­aus­gleich 2024 deut­lich hinter den Er­war­tun­gen zurück und es über­wiegt beim Baye­ri­schen Städ­te­tag die Ent­täu­schung“, merkte Markus Pan­ner­mayr, Vor­sit­zen­der des Baye­ri­schen Städ­te­tags, an. Die Rah­men­be­din­gun­gen für die Auf­stel­lung kom­mu­na­ler Haus­hal­te ver­schärf­ten sich für das nächste Haus­halts­jahr dra­ma­tisch. Kom­mu­na­le Haus­hal­te rutsch­ten ver­ein­zelt bereits in be­droh­li­che Schief­la­gen. Für die viel­fäl­ti­gen Pro­blem­la­gen der baye­ri­schen Kom­mu­nen bringe der kom­mu­na­le Fi­nanz­aus­gleich leider zu wenig Un­ter­stüt­zung. Die weiter stei­gen­den Aus­ga­ben könnten nicht auf­ge­fan­gen werden. „Dies schlägt mit zu­neh­men­der Wucht auf die kom­mu­na­le Ebene durch, was bald auch Bür­ge­rin­nen und Bürger und die re­gio­na­le Wirt­schaft zu spüren be­kom­men.“

Be­schränk­te Hand­lungs­spiel­räu­me

Viel­fäl­ti­ge Krisen wirkten sich auf die Kom­mu­nen aus, so Pan­ner­mayr weiter. „Die Hand­lungs­spiel­räu­me sind sehr be­schränkt, hier hätten vor allem noch höhere Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen ge­hol­fen. In einer un­si­che­ren Zeit mit vielen Her­aus­for­de­run­gen ver­säumt es der Frei­staat leider, mit einer Er­hö­hung des kom­mu­na­len Ver­bun­d­an­teils den Kom­mu­nen mehr Pla­nungs­si­cher­heit und Fle­xi­bi­li­tät zu geben. Dies hat die Folge, dass Städte und Ge­mein­den ei­gent­lich drin­gen­de In­ves­ti­tio­nen stre­cken, schie­ben oder strei­chen müssen. Not­wen­dig ist zudem eine um­fas­sen­de Auf­ga­ben- und Aus­ga­ben­kri­tik. Hier ist neben dem Bund auch der Frei­staat ge­for­dert. Deshalb be­grü­ßen wir die ge­trof­fe­ne Ver­ein­ba­rung, dass die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung mit den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den in eine Struk­tur­de­bat­te ein­steigt.“

Laut Dr. Uwe Brandl, Prä­si­dent des Baye­ri­schen Ge­mein­de­tags, „ist dieser Fi­nanz­aus­gleich das Er­geb­nis einer pro­ble­ma­ti­schen Ent­wick­lung des Stand­or­tes Deutsch­land. Er ist ge­mes­sen an den von den Kom­mu­nen zu be­wäl­ti­gen­den Auf­ga­ben von einem an­er­ken­nens­wer­ten Bemühen ge­kenn­zeich­net, aber nicht zu­frie­den­stel­lend. Die ak­tu­el­le Lage birgt an­de­rer­seits die Chance zur Neu­jus­tie­rung, De­re­gu­lie­rung und Prio­ri­sie­rung. Für die dafür not­wen­di­gen und über­fäl­li­gen sys­te­mi­schen Kor­rek­tu­ren zeich­nen alle Staats­ebe­nen, auch die Kom­mu­nen, mit ver­ant­wort­lich. Es steht zu hoffen, dass der Frei­staat Bayern ohne ideo­lo­gi­sche Scheu­klap­pen in Land und Bund die dafür er­for­der­li­chen Maß­nah­men schnell auf den Weg bringt.“

„Die ge­ne­rel­le Prüfung, was sinn­stif­tend ist, eine scho­nungs­lo­se Auf­ga­ben- und Aus­ga­ben­kri­tik, ein so­for­ti­ger Stopp von An­reiz­för­de­run­gen im frei­wil­li­gen Leis­tungs­be­reich ist auf allen Staats­ebe­nen ebenso ge­schul­det wie die strikte Be­ach­tung der Kon­ne­xi­tät“, fuhr Brandl fort. Die Bürger müssten darauf ein­ge­stellt werden, dass nicht alles Wün­schens­wer­te machbar ist. Viel­mehr sei eine Kon­zen­tra­ti­on auf den Pflicht­be­reich für volks­wirt­schaft­lich wich­ti­ge In­ves­ti­tio­nen, wie Bau und In­fra­struk­tur, zwin­gend. Nur so könne Wohl­stand ge­si­chert werden.

Stei­gen­de So­zi­al­aus­ga­ben

Nach den Worten von Franz Löffler, Prä­si­dent des Baye­ri­schen Be­zir­ketags, nehmen die baye­ri­schen Bezirke das Er­geb­nis des kom­mu­na­len Fi­nanz­aus­gleichs 2024 durch­aus mit Sorge zur Kennt­nis. Starke und leis­tungs­fä­hi­ge Kom­mu­nen be­nö­tig­ten eine solide fi­nan­zi­el­le Basis. Die Er­hö­hung der Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen sei zwar ein erster Schritt zur Stär­kung der kom­mu­na­len Ver­wal­tungs­haus­hal­te, ebenso die Er­hö­hung der Zu­wei­sun­gen an die Bezirke. Jedoch werde trotz aller Be­mü­hun­gen des Frei­staats, ins­be­son­de­re des Fi­nanz­mi­nis­ters, der dies­jäh­ri­ge Fi­nanz­aus­gleich den An­for­de­run­gen an einen aus­kömm­li­chen Fi­nanz­aus­gleich nicht gerecht, da die ver­pflich­ten­den So­zi­al­aus­ga­ben deut­lich stärker an­stei­gen als es die Steuer- bzw. Um­la­ge­kraft ab­bil­det.

Mit Blick auf die kom­men­den Jahre mahnte Löffler: „Eine grund­le­gen­de Struk­tur­de­bat­te ist jetzt un­um­gäng­lich. Gerade in schwie­ri­ger wer­den­den Zeiten wie jetzt dürfen wir Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und Men­schen mit Be­hin­de­run­gen nicht allein lassen. Damit die baye­ri­schen Kom­mu­nen die soziale Da­seins­vor­sor­ge trotz Fach­kräf­te­man­gel und Kos­ten­stei­ge­run­gen weiter ge­währ­leis­ten können, brau­chen wir rea­lis­ti­sche und er­füll­ba­re Qua­li­täts­vor­ga­ben und zudem eine aus­rei­chen­de Fi­nan­zie­rung.“

DK

 

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