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(GZ-8-2025 - 10. April)
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► Bayerischer Ministerrat:

 

Reformen auf dem Weg

 

Die Bayerische Staatsregierung hat den Entwurf für ein neues Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) verabschiedet, das das bisherige Ladenschlussgesetz des Bundes von 1956 ablöst. Laut Staatskanzlei wurde der Entwurf nach einer umfassenden Anhörung von über 40 Verbänden und Interessensgruppen erarbeitet. Er zielt darauf ab, mehr Flexibilität für den Einzelhandel und die Kommunen zu schaffen und damit bürokratische Hürden abzubauen. Gleichzeitig werden der Arbeitnehmerschutz und der Sonn- und Feiertagsschutz hochgehalten.
Konkret stärkt das Gesetz das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und gibt ihnen mehr Spielraum bei der Gestaltung von Öffnungszeiten. Künftig können bis zu acht verkaufsoffene Nächte pro Woche auf Gemeindeebene und bis zu vier individuelle verkaufsoffene Nächte je Verkaufsstelle genehmigt werden. Eine besondere Veranstaltung ist nicht mehr erforderlich, es genügt eine rechtzeitige Anzeige bei der Gemeinde.

Personallos betriebene Kleinstsupermärkte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 150 qm dürfen künftig auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr öffnen, solange kein Verkaufspersonal erforderlich ist. Die Kommunen können die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen selbst regeln, wobei eine minimale Öffnungszeit von acht Stunden pro Tag bestehen bleiben muss.

Sonn- und Feiertagsschutz

Trotz der erweiterten Öffnungszeiten bleibt der Sonn- und Feiertagsschutz erhalten. Die allgemeinen Ladenschlusszeiten bleiben unverändert: Werktags müssen Geschäfte zwischen 20 und 6 Uhr geschlossen bleiben, und an Sonn- sowie Feiertagen ist ganztägige Ruhe vorgeschrieben. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Tankstellen und Verkaufsstellen an Bahnhöfen, sowie die Möglichkeit von bis zu vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Jahr.

In touristisch geprägten Regionen können Gemeinden nun selbst entscheiden, wo der Sonn- und Feiertagsverkauf zulässig ist. Das BayLadSchlG gibt klare, überprüfbare Kriterien für diese Entscheidungen vor und vereinfacht das zugelassene Warensortiment, um die Regelungen an die Bedürfnisse des Tourismus anzupassen. Die Staatsregierung hat den Entwurf nun in den Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Beratung eingebracht. Ziel ist ein Inkrafttreten noch im Laufe des Jahres.

Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

Nach Abschluss der Verbandsanhörung gab der Ministerrat zudem grünes Licht für die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Dabei wird im Freistaat die Altersgrenze für den aktiven Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren auf 67 Jahre angehoben und die bisher bei 65 Jahren liegende Grenze künftig flexibel an das individuelle Rentenalter angepasst.

Helferpotenzial sichern

Innenminister Joachim Herrmann betonte die Bedeutung dieser Maßnahme: „Damit sichern wir auch für die Zukunft das große Helferpotenzial im Freistaat Bayern. Wir machen unsere Feuerwehren fit für die Zukunft und tragen damit ihrer wichtigen und überwiegend ehrenamtlichen Arbeit Rechnung.“ Von den rund 328.000 aktiven Feuerwehrfrauen und -männern in Bayern sind etwa 320.000 ehrenamtlich tätig. Doch auch in Bayern kämpfen viele Feuerwehren mit Personal-
engpässen.

Nach der Anhörung wurden noch einige Anpassungen am Gesetzentwurf vorgenommen. So wurde die ursprünglich geplante Möglichkeit, die aktive Dienstzeit bei der Feuerwehr in begründeten Einzelfällen um bis zu drei Jahre über die festgelegte Altersgrenze hinaus zu verlängern, verworfen. Anders als ursprünglich vorgesehen bleibt jedoch die vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten bestehen. Diese Regelung soll die große Verantwortung berücksichtigen, die mit diesem Amt verbunden ist. Ursprünglich wollte die Staatsregierung diese Wartezeit streichen.

Entschädigung von Ausbildern

Eine weitere Neuerung im Gesetzentwurf betrifft die Entschädigung von Ausbildern: Landkreise können künftig Ausbildern für ihre Tätigkeit Entschädigungen zahlen. „Gerade kleine Gemeinden sind darauf angewiesen, dass ihre Ausbildungsmöglichkeiten vor Ort durch Angebote auf Kreisebene ergänzt werden“, erklärte Minister Herrmann.
Zudem können Gemeinden künftig Fehlalarmierungen, etwa durch Notrufsysteme in Fahrzeugen oder durch Smartphones, in Rechnung stellen. Auch bei Falschalarmierungen durch Hausnotrufe ist nun ein Kostenersatz möglich. „Oftmals setzen die Dienstleister von Hausnotrufen generell Notrufe bei der Integrierten Leitstelle ab, ohne vorher zu überprüfen, ob tatsächlich eine Gefahr vorliegt“, erläuterte Herrmann. Dies führe zu einer erheblichen Belastung der Feuerwehrkräfte. Mit dieser Änderung wolle man die Dienstleister stärker in die Pflicht nehmen.

Nachdem die Verbandsanhörung abgeschlossen ist, rückt nun auch die Errichtung eines eigenen Verwaltungsgerichts für Niederbayern näher: Der Ministerrat beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun an den Landtag weitergeleitet wird. Ziel ist es, die Erreichbarkeit der Verwaltungsgerichte für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und damit die Region insgesamt zu stärken.

Neues Verwaltungsgericht in Plattling

Wie Innenminister Joachim Herrmann darlegte, sei das Flächenmanagementverfahren für die Anmietung eines geeigneten Gebäudes in Plattling bereits in vollem Gange. Bauminister Christian Bernreiter zufolge ist der Beginn der für das neue Gerichtsgebäude erforderlichen Baumaßnahmen für das Jahr 2025 geplant, mit einer angestrebten Übergabe im Frühjahr 2028. Im Endausbau soll das neue Verwaltungsgericht sieben Kammern mit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassen. Dafür werde eine Gebäudefläche von mindestens 2.000 Quadratmetern benötigt. Das Gericht werde damit eine vergleichbare Größe wie die renommierten Verwaltungsgerichte in Augsburg, Bayreuth und Würzburg haben.

DK

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