(GZ-1/2-2025 - 16. Januar) |
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► AKE-Landesversammlung 2024: |
Mehr Markt für den Strommarkt |
Sachkundige Diskussionen zur Energiewende lieferte die jüngste Landesversammlung des Arbeitskreises Energiewende der CSU (AKE) in München. Im Mittelpunkt stand der verabschiedete Leitantrag „Mehr Markt für den Strommarkt“, der die Mandatsträger auf landes-, bundes- und europäischer Ebene auffordert, sich für konkrete energiepolitische Maßnahmen einzusetzen. Teil dieser Maßnahmen seien unter anderem der Netzausbau und entsprechende Speichermöglichkeiten.
Mit Blick auf die notwendige Entwicklung eines marktwirtschaftlichen Strommarktdesigns plädiert der AKE für eine umlage- und abgabenfreie Direktvermarktung von EE-Strom über nichtöffentliche Netze/Verteilnetze innerhalb einer Kommune oder Verwaltungsgemeinschaft. Statt fiktiven Referenzerlösen sollten Flexibilitäten sowie die Förderung von realen Fördermengen priorisiert werden. Durch Einbeziehung des Stromhandels könnten Redispatch-Kosten verringert werden. Die Auseinandersetzung mit einem künftigen Strommarktdesign müsse unter Beteiligung aller relevanten Verbände und Akteure, insbesondere auch der kleinen und mittleren Projektierer und Bürgerenergiegesellschaften, vonstattengehen.
Netzausbau beschleunigen
Darüber hinaus sei der Netzausbau zu beschleunigen, indem temporär auch Betreiber Netzausbaukosten auf die Netzentgelte umlegen können, und den Übertragungsnetzbetreibern ein proaktiver Netzausbau ermöglicht wird. Netze müssen laut Leitantrag entlastet werden, indem eine Dynamisierung der Stromtarife nach EE-Verfügbarkeit angewendet wird, die Netzentgelte dynamisiert und ungeregelte Auf-Dach-Anlagen und Balkonmodule auf den Eigenverbrauch beschränkt werden. Zudem müssten die Sektorenkopplung besser im Strommarktdesign abgebildet und Hochtemperatur-Wärmespeicher einbezogen werden. Auch sollten Erneuerbare Energien weiterhin flächendeckend vorrangig eingespeist werden dürfen und es sollte mehr Leistung für kombinierte PV und Wind an Einspeisepunkten möglich sein.
Der AKE fordert darüber hinaus die Schaffung eines Marktes für netzdienliche Energiespeicher. Erneuerbare Energieanlagen und Speicher seien als Einheit zu betrachten. Abgeschafft werden soll die Doppelbelastung von Speichern durch Umlagen, Steuern und Abgaben. Jegliche Art der Speicherung elektrischer Energie (ohne Verbrauch) sei umlage- und abgabefrei zu stellen. Die Leistungsfähigkeit vorhandener Netze sei durch netzvorgelagerte Speicher zu erhöhen. Unbundling solle für netzvorgelagerte Speicher gelockert sowie das Beihilferecht funktional ausgestaltet werden.
Effizienzsteigerung und Sektorenkopplung
Mit Blick auf Effizienzsteigerung und Sektorenkopplung wird dafür plädiert, Biomasse primär zur Deckung von Spitzenlast und weniger zur Deckung von Grundlast einzusetzen. Ist der Bedarf besonders hoch, soll wertvolle Biomasse als Energiespeicher genutzt und aus Biogas vorrangig Wärme und Strom erzeugt werden. Dazu müssten die Rahmenbedingungen und Vergütungen angepasst, Flexibilitätsprämien erhöht und Biogasspeicher gefördert werden. Dadurch soll Speicherkapazität im TWh-Bereich mit bereits vorhandenen Anlagen geschaffen werden.
Planungssicherheit schaffen
Im Fokus steht zudem die Schaffung von Investitionsplanungssicherheit bei Substitution in den Sektoren Industrie, Wärme und Mobilität, z.B. durch garantierte dynamische Preisgrenzen für Wärmepumpen-/E-Ladestrom, oder indem erneuerbarer Strom nicht mehr als fossile Alternativen (inkl. CO2-Preis, Energiesteuer etc.) kosten darf. Überdies sollten beim Aufbau einer effizienten Ladeinfrastruktur, insbesondere für den Schwerlastverkehr, gekoppelte Business-Cases für EE-Erzeugung und Ladeinfrastruktur zugelassen werden.
„Perspektiven auf langfristig bezahlbare und sichere Energieversorgung durch ausschließlich erneuerbare Energien müssen entwickelt und aufgezeigt werden“, heißt es weiter. Wichtig sei es, die Bürgerbeteiligung zu stärken und ausschließlich Modelle zu fördern, die dauerhaft günstigen Strombezug gewährleisten oder eine aktive gesellschaftsrechtliche Beteiligung ermöglichen. Regionale Bürgernetze sollten unterstützt werden.
Verfahren vereinfachen
Das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien muss nach Auffassung des AKE zum Grundsatz des Verwaltungshandelns werden. Für sämtliche erneuerbaren Energieanlagen und dafür nötige Infrastrukturen solle die Ausgleichsflächenpflicht entfallen. Das Verbandsklagerecht solle ausgesetzt und Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht, digitalisiert, standardisiert und beschleunigt werden. Innovative Geschäftsmodelle und Sektorenkoppelung müssten rechtlichen und marktwirtschaftlichen Freiraum erhalten.
Stromsteuer reduzieren
Um die Stromkosten zu senken, müssten das EEG, die Netzentgelte und der Redispatch-Mechanismus reformiert werden. Die Stromsteuer sei auf das europäische Minimum zu reduzieren und die Digitalisierung des Energiesystems zur Effizienzsteigerung voranzubringen.
Um die Klimaschutzziele trotz verbleibender Restemissionen wirtschaftlich zu erreichen, sollen schließlich „Abscheidung, Weiterverarbeitung und Speicherung von CO2 durch CCS und CCU technologieoffen onshore und offshore im großen Stil ermöglicht werden“. Für diese Klimaschutzlösungen sei ein „technologieoffener Marktmechanismus“ erstrebenswert.
DK
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