Der 30 Seiten umfassende Aktionsplan identifiziert als bundesweiter Handlungsleitfaden Rahmenbedingungen und Herausforderungen und setzt mit seinen inhaltlichen Leitlinien und den Leitlinien zum Verfahren einen akzeptierten und abgestimmten Handlungsrahmen für alle beteiligten Akteure.
Kernpunkt: Mehr bezahlbare Wohnungen
„Dass es diesen bundesweiten Handlungsleitfaden gibt, war ein expliziter Wunsch der Zivilgesellschaft, der vielen Menschen, die sich um obdach- und wohnungslose Menschen kümmern“, betont Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Mehr bezahlbare Wohnungen seien dabei der Kernpunkt für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Dafür stelle der Bund Milliarden für den Sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.
Mit dem WohngeldPlus sei zudem eine wichtige Unterstützung für Menschen geschaffen worden, die Probleme haben, ihre Miete zu bezahlen. Gemeinsam mit allen Akteuren werde man nun zum Beispiel an den Standards für die Unterbringung in Notunterkünften arbeiten. Frauen und Männer sollten getrennt untergebracht werden können, wenn sie das möchten. Auch die Prüfung des Zugangs einer Krankenversicherung sei Teil des NAP. „Und wir werden das Thema weiter auf EU-Ebene angehen, denn Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist ein länderübergreifendes Problem“, erläutert Geywitz.
Neue Kompetenzstelle
Auf Bundesebene wird beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Kompetenzstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit eingerichtet. Damit wird das Ziel verbunden, mittelfristig eine bundeseigene Institution gegen Wohnungslosigkeit zu etablieren, die neben der fachlichen Beratung und Begleitung der Bundesressorts ein Ort sein soll, an dem Informationen und Wissen aufgebaut und geteilt, Investitionen in bezahlbares Wohnen für wohnungslose Menschen modelhaft gefördert sowie deren Beratung durch eine vernetzte Zusammenarbeit der örtlichen Institutionen unterstützt werden.
Zu Beginn des Umsetzungsprozesses sollen drei Facharbeitsgruppen eingerichtet werden: „Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit“, „Wohnraumversorgung“, und „Hilfen, Hilfesysteme und Notversorgung“. Außerdem soll einmal im Jahr ein Jahreskongress zum Nationalen Aktionsplan stattfinden.
Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes gab es zum Stichtag 31. Januar 2022 rund 178.100 untergebrachte wohnungslose Menschen, darunter etwa 47.200 Kinder und minderjährige Jugendliche. Die Gesamtzahl der Menschen ohne Unterkunft auf der Straße sowie der verdeckt wohnungslosen Personen wurde im Untersuchungszeitraum vom 31. Januar 2022 bis 07. Februar 2022 auf rund 86.700 Personen geschätzt. Neue Gesamtzahlen zur Wohnungslosigkeit in Deutschland werden im zweiten Wohnungslosenbericht des Bundes Ende 2024 veröffentlicht.
Leitbild allein genügt nicht
In einer gemeinsamen Mitteilung begrüßen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und der Deutsche Städtetag den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Laut Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, „bringen die Städte schon jetzt viele obdachlose Menschen unter. Das wichtigste Mittel gegen Wohnungslosigkeit ist und bleibt ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum. Hier braucht es mehr Unterstützung von Bund und Ländern. Dazu muss der Bund auch die im Koalitionsvertrag geplanten Vorhaben in den Bereichen des Miet-, Boden- und Bauplanungsrechts endlich umsetzen.“
Ein Leitbild allein werde allerdings nicht genügen, um das ambitionierte Ziel Realität werden zu lassen, machen BAGFW, BAG W und Städtetag deutlich. Es brauche auch politische Handlungsspielräume und finanzielle Ressourcen sowie eine Ausweitung des Mieterschutzes. Denn aktuell sind laut der neuesten Hochrechnung der BAG W über 600.000 Menschen in Deutschland wohnungslos, etwa 50.000 von ihnen leben ohne Unterkunft auf der Straße. Und dies, obwohl es eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten von Städten, Gemeinden und Verbänden gibt sowie zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.
„Die Zahlen verdeutlichen, dass es große gemeinsame Kraftanstrengungen braucht, wenn man die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 beenden möchte. Aus den Leitlinien des Nationalen Aktionsplanes müssen deshalb schnell konkrete und zielgerichtete Maßnahmen werden. Notwendig ist eine ressortübergreifende und über alle staatlichen Ebenen hinweg abgestimmte Vorgehensweise und neue gesetzliche Regelungen genauso wie konkrete Förderinstrumente. Es geht darum, wohnungslose Menschen mit Wohnraum zu versorgen und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen effektiv vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen“, so BAGFW, BAG W und Städtetag abschließend.
DK
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