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(GZ-8-2024 - 18. April) 
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► Cannabis-Legalisierung zur Kenntnis genommen:

 

Neues aus dem bayerischen Kabinett

 

Der bayerische Ministerrat hat in München den von Gesundheitsministerin Judith Gerlach erlassenen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Vorschriften der Cannabis-Legalisierung zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Freistaat Bayern wird das Cannabis-Gesetz restriktiv anwenden und greift nun mit einem Bußgeldkatalog durch.

Für Verstöße gegen das neue Cannabis-Gesetz, wie etwa Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen, drohen 1.000 Euro Bußgeld. 500 Euro sind für das Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, in Schulen und deren Sichtweite oder auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite vorgesehen. Gleiches gilt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugängliche Sportstätten. Wer in militärischen Bereichen der Bundeswehr Cannabis konsumiert, muss mit einem Bußgeld von 300 Euro rechnen. Und wer mehr als die zulässige Höchstmenge von 25 Gramm Cannabis besitzt oder mit sich führt, wird mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1.000 Euro bedacht.

Drohende Bußgelder

Teuer wird es auch für Verstöße im Zusammenhang mit künftigen Cannabis-Anbauvereinigungen: Für das unerlaubte Werben oder Sponsoring, für eine unzureichend gesicherte Lagerung von Cannabis und viele weitere Verstöße drohen Bußgelder von mehreren hundert Euro. Für einige Verstöße sind sogar Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich, etwa für den unerlaubten Versand oder die Lieferung von Cannabis-Stecklingen.

Grundsätzlich gelten alle genannten Summen laut Bußgeldkatalog für einen „vorsätzlichen Erstverstoß“. Im Wiederholungsfall können die Bußgelder verdoppelt, bei Fahrlässigkeit halbiert werden. Aber auch je nach Einzelfall können die Behörden von den Regelsätzen nach oben oder auch nach unten abweichen.

Landarztquote gegen Ärztemangel

Themenwechsel. Mit einer Erweiterung der sog. Landarztquote will der Freistaat den sich in einigen Landesteilen verschärfenden Mangel an Kinder- und Jugendärzten abfedern. Das Kabinett beschloss die Übernahme der seit 2020 geltenden Regelung für Landärzte für Weiterbildungen zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. Damit sollen künftig auch Hochschulabsolventen ohne Einser-Abitur studieren können, sofern sie sich verpflichten, im Anschluss als Kinder- und Jugendarzt im ländlichen Raum zu arbeiten.

Gesetzesänderung

Wann die Regelung greift, war zunächst offen. Der Ministerrat beauftragte das zuständige Gesundheitsministerium, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vorzulegen. Bislang war dies im Rahmen der Landarztquote nur bei einer Verpflichtung zur Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt für Innere Medizin möglich.
Bayern hatte als eines der ersten Bundesländer 2020 die Landarztquote eingeführt. Damit bekommen junge Menschen, die als Hausarzt arbeiten wollen, eine zusätzliche Chance für einen Medizinstudienplatz. Im Gegenzug verpflichten sich die angehenden Ärzte, nach dem Studium und einer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mindestens zehn Jahre lang als Hausarzt zu arbeiten – und zwar in einer Region, die hausärztlich unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist.

Vorabquote für Medizinstudienplätze

Bis zum Wintersemester 2023/2024 haben sich insgesamt 447 Studenten für ein Studium im Rahmen der Landarztquote entschieden. Derzeit stehen 5,8 Prozent der Vorabquote für Medizinstudienplätze für die Landarztquote zur Verfügung sowie zusätzlich 1 Prozent für die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Aufnahme von Kinder- und Jugendärzten soll innerhalb der bestehenden Vorabquote von 5,8 Prozent erfolgen. Damit würde sich die Quote künftig auf Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie für Kinder- und Jugendmedizin aufteilen.

DK

 

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