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(GZ-1/2-2024 - 18. Januar)
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► Umweltminister Glauber:

 

Keine neue Bürokratie für Kommunen!

 

Bayern lehnt das vom Bund verabschiedete Klimaanpassungsgesetz ab. Darin werden die Länder beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. „Ein Gesetz, das neue Bürokratie schafft, brauchen wir nicht“, teilte Umweltminister Thorsten Glauber in München mit. Der Bund sollte gute Förderprogramme auflegen, statt Druck auf die Kommunen auszuüben. Einer aktuellen Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts Prognos zufolge kommen auf Deutschland je nach Ausmaß der Erderwärmung bis zum Jahr 2050 Folgekosten des Klimawandels von bis zu 900 Milliarden Euro zu.

Aus Glaubers Sicht überfrachtet der Bund Länder und Kommunen nicht nur mit Pflichten, er lässt sie finanziell auch im Regen stehen. Dem Gesetz fehle es an Plänen, wie die notwendigen Maßnahmen vor Ort finanziert werden sollen. Statt in die Umsetzung von Maßnahmen soll das knappe Geld nach dem Willen des Bundes in teure Konzepte fließen, die der Bund ebenfalls nicht finanzieren kann. Mit dem verfassungswidrigen Bundeshaushalt der Ampel werde sich die Lage noch verschärfen.

Bayerische Klimaanpassungsstrategie

Um Bayern an die Folgen des Klimawandels anzupassen und die Kommunen auf diesem Weg zu unterstützen, hat der Freistaat Glauber zufolge eine eigene Klimaanpassungsstrategie erstellt. Diese Strategie wird jetzt durch ein neues Monitoring-Werkzeug ergänzt: Ein System mit 27 Indikatoren, das konkrete Daten liefert, wie die Umwelt auf den Klimawandel reagiert und welche Anpassungsmaßnahmen tatsächlich greifen.

Die Indikatoren reichen von den Handlungsfeldern Wasserwirtschaft über Landwirtschaft bis hin zu Stadt- und Raumplanung und zeigen zum einen, welche Aktivitäten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bereits ergriffen werden – etwa, dass die Aufwendungen für Hochwasserschutzmaßnahmen im Zeitraum von 1999 bis 2020 von etwa 100 auf über 160 Millionen Euro jährlich gesteigert wurden. Zum anderen wird aufgezeigt, wie die Umwelt bereits auf die Änderungen des Klimas reagiert. Die Indikatoren sind zusammengefasst in einem aktuellen Monitoringbericht. Dieser ist im Internet verfügbar unter https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/stmuv_klima_020.htm.

Wiederherstellung von Mooren

Zudem wies der Minister darauf hin, dass Projekte zur Wiederherstellung von Mooren im Freistaat künftig mit bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Durch die neue Förderung werde das Tempo bei der Umsetzung nochmals deutlich gesteigert. Als Kohlenstoff-Tresore seien Moore für den Klimaschutz unverzichtbar. Sie hielten das Wasser in der Landschaft zurück und seien ein großartiger Hotspot der Artenvielfalt. Im entwässerten Zustand setzten Moore jedoch schädliches Kohlendioxid in die Atmosphäre frei.

Mit der jetzt in Kraft getretenen Änderung der Fördermöglichkeiten in den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien wirke das Umweltministerium dieser Entwicklung entgegen. Ziel sei, bis zum Jahr 2040 insgesamt 55.000 Hektar Moorböden in Bayern zu sanieren und wieder zu vernässen. In den vergangenen Jahren konnten bayernweit bereits rund 5.000 Hektar Moorböden wiedervernässt werden. Insgesamt über 4.000 Hektar sind aktuell in der Umsetzung oder geplant.

Daneben werden in der geänderten Richtlinie ab 2024 auch Landschaftspflegeverbände und Naturparke als wesentliche Partner des Naturschutzes noch besser gefördert. So unterstützt das Umweltministerium die knapp 60 Naturpark-Ranger mit künftig 70.000 statt bisher 65.000 Euro pro Jahr und Ranger. Die Zuwendungen können bei den unteren Naturschutzbehörden beantragt werden. Dort können sich auch Kommunen beraten lassen.

Bayerischer Naturschutzfonds

Wie das Umweltministerium weiter mitteilte, wird der Bayerische Naturschutzfonds mit insgesamt rund 17 Millionen Euro acht Naturschutzprojekte im gesamten Freistaat sowie die Gebietsbetreuung fördern.

Insbesondere seien folgende Förderprojekte bewilligt worden:

  • Fortsetzung der Gebietsbetreuung Bayern: Durch die im Jahr 2002 etablierte Gebietsbetreuung werden ökologisch besonders wertvolle und sensible Gebiete hauptamtlich betreut. Hauptziel ist, die gebietstypische Artenvielfalt in den betreuten Natur- und Kulturlandschaften zu schützen bzw. wiederherzustellen. Maßnahmenträger der insgesamt 58 Gebietsbetreuungsprojekte inklusive des bayernweiten Bibermanagements sind je nach Projekt zum Beispiel Gebietskörperschaften, Landschaftspflegeverbände, Naturschutzverbände, Naturparke, Naturschutzvereine oder Stiftungen. Der Zuschuss des Naturschutzfonds für die Gebietsbetreuung für die Jahre 2024 bis 2029 beträgt rund 15 Millionen Euro.
  • Jahresprogramm für Kleinmaßnahmen aus Zweckerträgen der Glücksspirale 2024: Der Fokus liegt insbesondere auf der Naturschutzforschung sowie praxisbezogenen Planungen und Konzepten sowie dem Aufbau dauerhaft umweltgerechter Nutzungen. Für das Jahr 2024 sind 35 Kleinprojekte vorgesehen. Maßnahmenträger sind der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN), der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. (LBV) und der Deutsche Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL). Der Zuschuss beträgt 500.000 Euro.
  • Aufstockung und Verlängerung BNN-Projekt „Lebensräume auf Kalkstandorten im Landkreis Main-Spessart“: Das sehr erfolgreiche Projekt kann weitere drei Jahre fortgesetzt werden. Das Augenmerk liegt auf der Wiederherstellung und dem Erhalt von naturschutzfachlich bedeutsamen Magerstandorten. Seit Projektbeginn konnten 23,5 Hektar naturschutzfachlich wertvolle Flächen in und außerhalb von Schutzgebieten erworben und über 64 Hektar Trittsteine geschaffen und optimiert werden. Maßnahmenträger ist der Landschaftspflegeverband (LPV) Main-Spessart. Der Zuschuss wird um knapp 80.000 Euro aufgestockt.
  • Verlängerung und Aufstockung BIODIV-Projekt „Alte Obstsorten in den oberbayerischen Voralpenlandkreisen“: Das Projekt wird bis Ende 2024 verlängert. Im Zentrum stehen u.a. die den Obstanbau betreffenden Beschreibungen von Nachzuchtsorten und Pflanzennachlieferungen in der Nachzucht. Maßnahmenträger sind die Trägergemeinschaft der Landkreise Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Traunstein, Rosenheim (federführend), der Trägerverein Biosphärenregion Berchtesgadener Land e.V. und der Bezirksverband Oberbayern für Gartenkultur und Landespflege e.V. Der Zuschuss beträgt über 46.000 Euro.
  • Verlängerung und Aufstockung des BIODIV-Projekts „Arche Noah Unterallgäu – Verbesserung der Bestandssituation hochgradig bedrohter Arten“: Ziel ist die Verbesserung der Lebensräume von sehr seltenen Arten im Landkreis Unterallgäu. Im Mittelpunkt steht die Aufwertung der Lebensraumqualität der Auenzonen.
  • Maßnahmenträger ist der Landschaftspflegeverband Unterallgäu e.V. (LPV) in Kooperation mit dem Bund Naturschutz, Kreisgruppe Memmingen-Unterallgäu, und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Unterallgäu/Memmingen. Der Zuschuss wird um 106.000 Euro aufgestockt.
  • BNN-Projekt „Lebensraumnetz Landkreis Roth“: Hier wird das Biotopverbundkonzept umgesetzt, so dass ein Lebensraumnetz im Offenland entstehen kann. Ziel ist es, die vorhandenen naturschutzfachlichen Schwerpunktgebiete im Landkreis über Verbundachsen miteinander zu vernetzen. Hierzu sollen Trittsteine und neue Biotopflächen geschaffen werden. Maßnahmenträger ist der Landschaftspflegeverband (LPV) Mittelfranken. Der Zuschuss beträgt rund 330.000 Euro.
  • Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms „chance.natur“ durch das Bundesamt für Naturschutz; Kofinanzierung des Naturschutzgroßprojekts „chance.natur – Lebensraum Mittelfränkisches Altmühltal“, Projekt II: Der Bayerische Naturschutzfonds hat bereits die Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans im Projekt I kofinanziert. Im Projekt II wird nun die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen erfolgen. Der Fokus liegt auf der Unterstützung der wiesenbrütenden Vogelarten wie Großer Brachvogel, Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel und der Optimierung ihrer Lebensräume im mittelfränkischen Altmühltal. Maßnahmenträger ist die Trägergemeinschaft aus dem Landkreis Ansbach und dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Der Zuschuss beträgt gut 748.000 Euro.

DK

 

 

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