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(GZ-24-2023 - 21. Dezember)
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► Bayerischer Ministerrat:

 

Bundesrats-Initiativen zu Bürgergeld und Windrädern

 

In seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause befasste sich der Bundesrat mit einer Reihe von bayerischen Anträgen, darunter der Änderung des Bürgergelds und des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Die Initiativen wurden diversen Ausschüssen zugewiesen.

In einem Entschließungsantrag fordert der Freistaat Bayern eine grundlegende Reform des Bürgergelds. Dieses verfehle das Ziel, Menschen möglichst rasch in Arbeit zu bringen. Gleichzeitig komme es zu einer enormen Kostensteigerung um 3,25 Mrd. Euro auf voraussichtlich rund 27 Mrd. Euro im Jahr 2024.

Laut Sozialministerin Ulrike Scharf leiden die Jobcenter an einer Unterfinanzierung der Eingliederungs- und Verwaltungsbudgets und daraus folgend u.a. auch der personellen Ausstattung, was sich negativ auf die Betreuungsintensität und die Eingliederung in Arbeit auswirkt. Dadurch ergäben sich eklatante Fehlsteuerungen: Während die Bundesregierung das Leben mit der staatlichen Fürsorgeleistung immer bequemer ausgestalte, werde bei der Eingliederung in Arbeit gespart. Dies sei ein verheerendes Signal an alle, die täglich zur Arbeit gehen und damit das Bürgergeld für andere finanzieren. Gleichzeitig verschärfe es völlig ohne Not den Fach- und Arbeitskräftemangel.

Grundsätze für Bürgergeld

„Das Bürgergeld“, so die Ministerin, „muss als existenzsichernde Hilfeleistung ausgestaltet sein und gleichzeitig die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahren. Es steht außer Frage, dass die Bundesregierung bei Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz gefordert ist. Neu ankommende ukrainische Geflüchtete dürfen nicht mehr privilegiert in den Bürgergeldbezug fallen.“

Übergeordnetes Ziel müsse es sein, die Betroffenen so rasch wie möglich wieder aus dem Bürgergeld-Bezug heraus und in Arbeit zu bringen. Dafür sei den Grundsätzen der Eigenverantwortung, des Leistungsprinzips (Leistung muss sich lohnen) und der Mitwirkungspflichten von Leistungsbeziehern wieder mehr Geltung zu verschaffen. Während bei den Geldleistungen Einschnitte erforderlich sind, müsse bei der Integration in Arbeit investiert werden. Bayern verfolgt deshalb mit seiner Bundesratsinitiative folgende Kernforderungen:

  • Stärker Fördern und Fordern: Das Eingliederungs- und Verwaltungsbudget muss dauerhaft erhöht werden, um die Betreuungsintensität zu erhöhen. Außerdem bedarf es einer Verschärfung der Mitwirkungspflichten, z.B. bei Nichterscheinen oder beharrlicher Verweigerung.
  • Nach Leistung differenzieren: Wer einzahlt, hat auch mehr Unterstützung verdient. Deshalb sollen Karenzzeiten und besondere Freibeträge nur für Personen mit entsprechender Lebensleistung gelten. Eine Ausnahme ist z. B. bei aktuell oder kürzlich ausgeübter nicht nur geringfügiger Beschäftigung gerechtfertigt.
  • Erhöhung des Regelbedarfs zum 1. Januar 2024 aussetzen: Der Mechanismus der jährlichen Anpassung des Regelbedarfs führt zu einer Schieflage. Er ist anzupassen und die Erhöhung des Bürgergelds zum 1. Januar 2024 auszusetzen.
  • Kostenbremse bei den Kosten für Unterkunft und Heizung: Die Karenzzeit, innerhalb derer auf die Prüfung der Angemessenheit der Wohnung verzichtet wird, soll auf sechs Monate verkürzt und auf Personen mit entsprechender Lebensleistung beschränkt werden.
  • Vermögensanrechnung wieder verschärfen: Die derzeitige Karenzzeit, wonach im ersten Jahr alle „nicht erheblichen“ Vermögen geschützt sind, muss ersatzlos gestrichen werden. Der nach Ablauf der Karenzzeit geltende Grundfreibetrag in Höhe von 15.000 Euro je leistungsberechtigter Person ist auf sechs Monate zu verkürzen und auf Personen mit entsprechender Lebensleistung zu beschränken.
  • Geltende Leistungsausschlüsse für Ausländer erweitern: Es darf keine automatische Leistungsgewährung nach fünfjährigem unrechtmäßigem Aufenthalt geben, weil sie falsche Anreize setzt. Die entsprechenden Regelungen in SGB II und XII sind zu streichen. Leistungsausschlüsse müssen auch hier möglich sein und Spielräume des EU-Rechts voll ausgeschöpft werden. Zudem braucht es eine Änderung der Freizügigkeitsrichtlinie auf EU-Ebene.

Grundsätze für Windenergie-Ausbau

Um den Windenergieausbau weiter zu beschleunigen, muss der Bund nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung Hindernisse bei der Errichtung von Windrädern aus dem Weg räumen. Nach den Flächenvorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes hat jedes Bundesland einen bestimmten Prozentsatz seiner Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Die Flächenvorgaben beruhen auf einer Flächenpotenzialstudie des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2022. Darin seien die Restriktionen aufgrund militärischer Belange, so etwa Höhenbeschränkungen für Windkraftanlagen, nicht hinreichend abgebildet worden, erläuterte Energieminister Hubert Aiwanger. Mit der bayerischen Bundesratsinitiative solle diese Informationslücke geschlossen werden.

Konkret sollen die zuständigen Dienststellen der Bundeswehr den für die Landes- und Bauleitplanung zuständigen obersten Dienstbehörden der Bundesländer ab 2024 alle zwei Jahre eine Positiv-Liste der Flächen übermitteln, in denen bei der Windenergienutzung mit keinen Einschränkungen aus militärischen Gründen zu rechnen ist. Dadurch werde eine umfassendere Suchraumkulisse für die Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen.

Zudem stellt die Bundesratsinitiative klar, dass Flächenausweisungen für Windenergie der Anrechnung auf die Flächenbeitragswerte nicht entgegenstehen, wenn sie selbst keine Höhebeschränkungen enthalten, aber auf Genehmigungsebene wegen luftverkehrsrechtlicher, militärischer oder anderer Beschränkungen Höhenbegrenzungen erforderlich werden können. So bleibe der Suchraum und das Flächenpotenzial für den Planungsträger möglichst groß und werde nicht im Vorgriff eingeschränkt. Ein Ausweichen auf weniger windhöffige Gebiete werde verhindert, und alle Flächen könnten mit einem wirtschaftlich tragfähigen Beitrag zur Energiewende rechtssicher genutzt werden.

DK

 

 

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