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(GZ-17-2023 - 14. September)
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► Füracker-Positionen:

 

Globale Mindeststeuer und Grenzgängerregelung

 

Der im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Einführung einer globalen Mindeststeuer überfordert nach Auffassung von Finanzminister Albert Füracker Wirtschaft und Verwaltung mit unzumutbarem Bürokratieaufwand. „Er muss dringend entschlackt und sämtliche Vereinfachungsmöglichkeiten müssen genutzt werden, um Standortnachteile für Deutschland zu vermeiden“, machte Füracker deutlich.

Mit der Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf das international abgestimmte Niveau von 15 Prozent werde zwar eine langjährige Forderung Bayerns umgesetzt, jedoch reiche dieser erste wichtige Schritt in der derzeit ohnehin wirtschaftlich schwierigen Phase bei Weitem nicht aus.

Allein im Freistaat seien rund 200 inländische Unternehmen betroffen. Überbordend komplexe und hochbürokratische Gesetzeswerke, wie der Bundesentwurf, stellten für sie den falschen Ansatz dar. Füracker zufolge „brauchen wir vielmehr zielgenaue Maßnahmen und müssen rechtzeitig und rechtssicher entlasten. Der Freistaat setzt sich dafür ein, dass Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung fallen, vollumfänglich von der Hinzurechnungsbesteuerung ausgenommen werden. Außerdem wird eine globale Mindeststeuer ohne die USA als größte Wirtschaftsmacht der Welt ihrem Namen ohnehin nicht gerecht. Die Bundesregierung sollte auf EU- und OECD-Ebene mit Nachdruck darauf hinwirken, dass auch die USA die Mindeststeuer, wie vereinbart, umsetzen.“ Gemäß der EU-Richtlinie sind die Vorschriften bis Ende 2023 im nationalen Recht umzusetzen und ab 2024 in Kraft zu setzen.

Als großen Erfolg für die bayerisch-österreichische Grenzregion wertet Füracker hingegen die auf den Weg gebrachte neue Grenzgängerregelung mit Österreich, die zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Bayern habe sich entscheidend für die dauerhafte Berücksichtigung flexibler Arbeitsmodelle über die Grenze hinaus stark gemacht. Füracker zufolge ist mobiles Arbeiten im Homeoffice aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Die bisherige Regelung, wonach sich Grenzgänger bei mehr als 45 Tagen im Homeoffice nicht mehr auf die Regelung berufen konnten, sei nicht mehr zeitgemäß gewesen. „Unser Einsatz zahlt sich dank der neuen Regelung nun aus“, betonte der Minister.

Die Neuregelung ist aus seiner Sicht eine große Erleichterung für die betroffenen Steuerzahler. „Mit der wirtschaftlich bedeutenden bayerisch-österreichischen Grenzregion stärken wir nicht nur die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberbayern und Schwaben, sondern letztlich ganz Bayern. Die Förderung von Homeoffice ist außerdem ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz, da dadurch die Emissionen im Verkehrsbereich gesenkt werden“, so Füracker weiter.

Nach dem Auslaufen der coronabedingten Sonderregelungen herrschte unter den betroffenen Grenzgängern große Unsicherheit, in welchem Umfang künftig Homeoffice ohne steuerliche Nachteile noch möglich ist. Der bayerische Finanzminister hatte diese Problematik als Erster aufgegriffen und sich sowohl öffentlich als auch bei Bundesfinanzminister Christian Lindner für substanzielle Verbesserungen eingesetzt. Nach der neuen Regelung kommt es nur noch auf die Arbeitsausübung innerhalb einer Grenzzone von 30 Kilometer und nicht mehr darauf an, auf welcher Seite der Grenze ein Arbeitnehmer tätig wird.

DK

 

 

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