Politikzurück

(GZ-8-2023)
gz bundespolitik

► Beck aktuell:

 

Zahlreiche Klagen wegen Impfschäden

 

Deutschlandweit sind nach Angaben von Anwälten mindestens 185 Zivilklagen wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen anhängig. Zwei Kanzleien in Düsseldorf und Wiesbaden vertreten nach eigenen Angaben 135 beziehungsweise 50 Fälle. Die Klagen richten sich gegen alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen. Knackpunkt ist dabei der Nachweis eines Zusammenhangs zwischen der Impfung und dem Schaden.

Der mutmaßlich erste Prozess soll am 28.04.2023 vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Klägerin ist eine Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem einen Herzschaden davongetragen haben will. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben. Knackpunkt ist die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden? Nach Einschätzung von Juristen und Medizinern wird diese Frage am Ende von Gutachtern entschieden werden.

Sachverständigenschlacht

Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen Angaben rund 3.000 Anfragen, aus denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Auch hier wurden Hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt. Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden Kanzleien das Gros der Klagewilligen. Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person. Der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich erwartet eine “Sachverständigenschlacht“ – wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein “Abschreckungsurteil“ fällen.

Biontech: „Nehmen Verantwortung sehr ernst“

Biontech betont, „dass bisher in keinem der von Biontech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte. Wir nehmen unsere Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst“, sagte eine Sprecherin der dpa. Biontech prüfe sorgfältig jeden Fall, in dem Ansprüche gegenüber Biontech geltend gemacht werden. Voraussetzung sei allerdings, dass die Anwälte genügend Unterlagen vorlegen.

Schwere Impfkomplikationen

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) veröffentlicht regelmäßig „Sicherheitsberichte“. Darin sind folgende schwere Impfkomplikationen aufgelistet: die Herzkrankheit Myo-/Perikarditis, die im Gehirn auftretende Sinusvenenthrombose und weitere Blutgerinnsel, Gesichtslähmung, Muskelschwäche namens Guillain-Barré-Syndrom und Tinnitus. Das PEI zählt auch die gemeldeten Verdachtsfälle. Dem Institut wurden bis Mitte vergangenen Jahres 323.684 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen gemeldet. Seit Beginn der Impfungen wurden laut Robert Koch-Institut insgesamt 183 Millionen Einzelimpfungen zum „Schutz vor Covid-19“ verabreicht. Damit betrug die Melderate für alle Impfstoffe zusammen 1,8 Meldungen pro 1000 Impfdosen, für Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und Impfkomplikationen 0,3 Meldungen pro 1000 Impfdosen. Die Zahl liegt also im Promillebereich.

Bei einigen Hundert Menschen wurden Versorgungsansprüche bewilligt. Dabei geht es nicht um Schmerzensgeld oder Schadenersatz, sondern um Versorgungsleistungen. Zuständig sind die Versorgungsämter der Bundesländer. Wenn sie den Antrag ablehnen, kann man beim Sozialgericht gegen die Entscheidung klagen. Auch hier geht es um die Frage, ob der Schaden zufällig in zeitlicher Nähe zur Impfung auftrat oder ursächlich durch die Impfung verursacht wurde. Nach Recherchen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) sind bis Mitte März 2023 in 13 der 16 Bundesländer 6.600 Anträge auf Versorgungsleistungen wegen Corona-Impfschäden eingegangen.

Das PEI betont, „dass unerwünschte Reaktionen oftmals im zeitlichen, nicht aber unbedingt im ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung“ stünden. Dabei helfen Statistiken, wie oft bestimmte Krankheiten in einer bestimmten Bevölkerungsgruppe in einem bestimmten Zeitfenster auftreten. Sie sind die Vergleichsgröße für die gemeldeten unerwünschten Ereignisse nach einer Impfung. Ergibt sich eine signifikant höhere Anzahl an Verdachtsfallmeldungen für ein Ereignis nach einer Impfung, als es statistisch zufällig in einer vergleichbaren Population zu erwarten wäre, spricht das PEI von einem „Risikosignal“.

 

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Politik

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung