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(GZ-3-2023)
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► Sozialministerin Scharf stellte Leitlinien vor:

 

„Aktiv und selbstbestimmt – Seniorenpolitik in Bayern“

Im Jahr 2040 werden rund 3,5 Millionen Menschen über 65 Jahre in Bayern leben. Die Senioren werden damit ein Viertel der Gesamtbevölkerung bilden. Daher sei eine starke, aktive Seniorenpolitik unverzichtbar, wie Sozialministerin Ulrike Scharf bei der Präsentation der Leitlinien „Aktiv und selbstbestimmt – Seniorenpolitik in Bayern“ feststellte. Die zehn seniorenpolitischen Leitlinien zeigen neue Wege zum Beispiel in den Bereichen Wohnen, Mobilität, Engagement und Teilhabe aller Generationen auf. Sie sind eine Bestandsaufnahme des bisher Erreichten und gleichzeitig ein Gerüst für die künftige Seniorenpolitik im Freistaat.

1. Alter(n) ist vielfältig – differenzierte Altersbilder etablieren: Mit der Seniorenakademie und dem Seniorenmitwirkungsgesetz unterstützt die Bayerische Staatsregierung die Potenziale älterer Menschen und macht deutlich, wie wichtig ihr ehrenamtliches Engagement und Mitwirkung älterer Menschen für die Gesellschaft sind.

2. Alter(n) ist aktiv – Engagement und Teilhabe stärken: Im Jahr 2014 wurde die Seniorenakademie Bayern ins Leben gerufen. Sie wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit jährlich rund 120.000 Euro gefördert. Die Seniorenakademie bietet ein umfassendes Seminarprogramm für ältere bürgerschaftlich engagierte Menschen in ganz Bayern an. Bis 2021 konnten bereits rund 4.200 Teilnehmer fortgebildet werden. Die Weichen für die Teilhabe Älterer am Arbeitsleben wurden in Bayern bereits seit 2012 durch die Initiative „Ältere und Arbeitswelt“ gestellt.

3. Alter(n) ist mobil – Mobilität erhalten: Vielfältig sind die Bemühungen, in Stadt und Land bedarfsorientierte Mobilitätsangebote auszubauen, um gleichwertige Lebensbedingungen in allen Gegenden Bayerns zu gewährleisten. Diese reichen von Bürgerbussen und Begleitservices mit Haustürabholung über On-Demand-Angebote bis hin zu landkreisweiten Mitfahrzentralen. Auf barrierefreie Bahnhöfe und Haltestellen sowie barrierefreie Fahrzeuge im öffentlichen Personenverkehr wird besonders Wert gelegt. Besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, intelligente Verknüpfungen von Schienenpersonennahverkehr, Busverkehr, flexiblen Bedienformen und Individualverkehr zu erreichen.

4. Alter(n) ist digital – Digitalisierung unterstützen: Mit dem seit 2018 laufenden Modellprogramm „Schulungsangebote für ältere Menschen im Umgang mit digitalen Medien“ wurden bislang in 57 Mehrgenerationenhäusern niedrigschwellige Kursangebote und Mediensprechstunden mit einer Fördersumme von ca.670.000 Euro unterstützt. Seit Ende 2021 wurde zudem mit staatlicher Förderung eine zentrale Stelle („MuT-Profis – das gfi Netzwerk“) aufgebaut, die die Unterstützung und Professionalisierung von Multiplikatoren von Digitalangeboten für ältere Menschen zur Aufgabe hat. Zudem bietet das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zur Weiterführung seit 2018 in Kooperation mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und den bayerischen Verbraucherverbänden, der Verbraucherzentrale Bayern und dem Verbraucher-Service Bayern das Projekt „Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag“ an. Dabei handelt es sich um eine Seminarreihe, eigens konzipiert für ältere Onliner, die ihre Medienkompetenz weiter ausbauen wollen.

5. Alter(n) ist miteinander – Dialog der Generationen fördern: Die 88 bayerischen Mehrgenerationenhäuser sind über alle Altersgrenzen hinweg Orte der Begegnung. In den „offenen Treffs“ kommen Menschen zusammen, knüpfen Kontakte und unterstützen sich gegenseitig. Mit der seit 2016 existierenden Wanderausstellung „Mehrgenerationenhäuser in Bayern“ wird umfassend über die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser in Bayern informiert. Um den Zusammenhalt der Generationen zu unterstützen, gibt es seit 2017 die berufsbegleitende Weiterbildung zum „Generationenmanager“. Eine generationenbewusste Haltung im Bürgerschaftlichen Engagement ist wiederum Ziel des Fortbildungsprogramms zum „Generationenwerker“.

6. Alter(n) ist Zu Hause – Wohnen zu Hause erhalten: Seit 2006 ist die staatlich finanzierte Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“ mit Sitz in München als kompetente Ansprechpartnerin für Kommunen, Initiativen sowie Bürger in Bayern aktiv. Bereits 1984 wurde die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer mit Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung eingerichtet. Seit ihrer Gründung wird sie vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. Kooperationspartner sind die derzeit rund 90 Wohnberatungsstellen in Bayern. Überdies wurden beim Projekt „Revitalisierung von Einfamilienhausgebieten“ für die Modellkommunen Marktrodach (Landkreis Kronach), Karlstadt (Landkreis Main-Spessart) und Langenneufnach (Landkreis Augsburg) geeignete Lösungsansätze erarbeitet, die es insbesondere älteren Menschen ermöglichen sollen, in vertrauter Umgebung wohnen bleiben zu können. Außerdem bietet die Koordinationsstelle Pflege und Wohnen mit Sitz in München seit 2020 ein umfangreiches Informations-, Beratungs- und Serviceangebot.

7. Alter(n) ist auch Neues wagen – Alternative Wohnformen schaffen: Mit dem Förderprogramm „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Darüber hinaus bietet die staatlich finanzierte Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“ Initiatoren alternativer Wohnprojekte kostenfreie Beratung und Begleitung beim Aufbau neuer Projekte. Für pflegebedürftige Menschen unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch eine Investitionskostenförderung die Entstehung ambulant betreuter Wohngemeinschaften.

8. Alter(n) ist Mitgestalten – Partizipation und Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Menschen stärken: Um die politische Mitwirkung älterer Menschen in Bayern auf örtlicher und überörtlicher Ebene noch weiter zu verbessern, hat die Bayerische Staatsregierung ein Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg gebracht. Damit sollen die Gemeinden angehalten werden, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten. Als Arbeitshilfe für die Gemeinden wird das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einen Orientierungsleitfaden erstellen. So werden bereits gewachsene und bewährte kommunale Beteiligungsstrukturen gestärkt.

9. Alter(n) ist Sicherheit – Finanzielle Absicherung gewährleisten: Mit der Anerkennung weiterer Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (Mütterrente I und II), der besseren Anerkennung von Zeiten der Pflege Angehöriger und Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten wurden bereits wichtige Schritte umgesetzt. Das Flexi-Rentengesetz erleichtert es seit 2017, neben dem Bezug von Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten rentensteigernd hinzuzuverdienen und dadurch den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente selbstbestimmter zu gestalten. Für eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge wurden mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2017 und dem Grundrentengesetz 2020 bereits Weichen für eine höhere Verbreitung gestellt.

10. Alter(n) ist lokal – Sorge und Mitverantwortung in der Kommune ausbauen: Veränderte familiäre Strukturen und die Zunahme der Anzahl älterer Menschen erfordern es zunehmend, in Ergänzung zu den vorhandenen innerfamiliären Strukturen außerfamiliäre Netze aufzubauen, die älteren Menschen Sicherheit geben sowie Teilhabe und Engagement ermöglichen. 2018 wurde das Modellprogramm „Aktive generationenfreundliche Gemeinde“ aufgelegt. Ein erfolgreiches und umfassendes Konzept für eine seniorenfreundliche Gemeinde stellen die sog. seniorengerechten Quartierskonzepte dar. Damit schaffen die Gemeinden Rahmenbedingungen dafür, dass ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in der vertrauten Umgebung leben können.

DK

 

 

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