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(GZ-24-2022)
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► Änderungsbeschlüsse des Bayerischen Landtags:

 

Kommunalrecht und Rettungsdienstgesetz

Politische Gremiensitzungen auf kommunaler Ebene können jetzt dauerhaft in Präsenz und per Stream stattfinden. Der Bayerische Landtag beschloss eine entsprechende Änderung des Kommunalrechts und hob die bis Jahresende geltende Befristung für die Möglichkeit von Hybridsitzungen auf.

Wie Innen- und Kommunalsekretär Sandro Kirchner mitteilte, „können Bayerns Kommunen damit auch künftig selbst entscheiden, ob und inwieweit ihre Gremien unabhängig von einer Pandemiesituation hybrid tagen. Sie können also auch weiterhin selbst darüber befinden, ob sich die Mitglieder audiovisuell zuschalten lassen können und dabei auch ein Stimmrecht haben.“

Für Kirchner haben sich die Hybridsitzungen gerade während der Pandemie-Situation als gute Option zur politischen Beteiligung bewährt. Gemeinsam mit den Bezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden seien zwischenzeitlich die Regelungen evaluiert worden und die Rückmeldungen überwiegend positiv gewesen. „Die Kommunen, die Hybridsitzungen durchführten, möchten aufgrund der Erfahrungen überwiegend auch künftig von dieser digitalen Möglichkeit Gebrauch machen. Weitere Kommunen, die bislang noch nicht digital tagten, haben bereits angekündigt, Hybridsitzungen künftig zuzulassen.”

Keine rein virtuellen Sitzungen

Wie der Staatssekretär weiter erläuterte, muss auch künftig bei Hybridsitzungen mindestens der Vorsitzende im Sitzungsraum körperlich anwesend sein. Ebenso bleibt es dabei, dass rein virtuelle Sitzungen ausgeschlossen sind. „Sofern die Sitzungen hybrid stattfinden, kann damit jedes Ratsmitglied selbst entscheiden, ob es körperlich an einer Sitzung teilnehmen will oder, falls die Kommune diese Möglichkeit eröffnet, sich zur Sitzung zuschalten lässt.“ Zudem haben die Bürger auch weiterhin die Möglichkeit, Sitzungen vor Ort im Sitzungsraum zu verfolgen.

In Zweiter Lesung beschloss der Landtag überdies eine Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und schuf damit die rechtliche Grundlage für die Zusammenlegung von „Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung“ (ZRF). Kirchner zufolge „haben wir mit der neuen Regelung einen wichtigen Schritt getan, um die von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz gewünschte Zusammenlegung der beiden Rettungsdienstbereiche, die Anlass für die Gesetzesänderung waren, zu ermöglichen”. Durch die geplante Zusammenlegung würden Synergieeffekte genutzt und so ein effizienter, hoch qualitativer und wirtschaftlich tragfähiger Rettungsdienst im Bereich Amberg und in der Nordoberpfalz sichergestellt. Die Gesetzesänderung tritt zum 16. Dezember 2022 in Kraft.

Der geplante gemeinsame Zweckverband soll auch Träger einer gemeinsamen Integrierten Leitstelle sein. Grundlage für die Überlegungen zu einer Zusammenlegung ist eine von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz in Auftrag gegebene Analyse des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement der Universität München. „Die Gutachter sehen durch eine Zusammenlegung der beiden Zweckverbände ein jährliches Einsparpotential von rund einer Million Euro. Gleichzeitig können wir die hohen Standards der rettungsdienstlichen Versorgung beibehalten“, betonte der Kommunalsekretär.

DK

 

 

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