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(GZ-23-2022)
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► Rechtspolitischer Gipfel in Berlin:

 

Bayerische Initiativen

Wichtige Initiativen für die Bundesgesetzgebung hat die jüngste Justizministerkonferenz in Berlin hervorgebracht. Dabei konnte der Freistaat Bayern mit seinen zahlreichen Vorschlägen überzeugen. Der JuMiKo-Vorsitzende und bayerische Justizminister Georg Eisenreich sprach von einem „ausgesprochen konstruktiven Klima der Konferenz“. „Wenn es um die Zukunft unseres Rechtsstaats geht, stehen alle 16 Bundesländer zusammen“, so Eisenreich.

Bislang nicht umgesetzt sind laut Eisenreich die im Koalitionsvertrag der Ampelregierung angekündigte Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat sowie ein neuer Digitalpakt. Auf Antrag Bayerns, Hamburgs und Baden-Württembergs forderte die Justizministerkonferenz Bundesminister Marco Buschmann erneut zum Handeln auf. Die Forderung der Länder: Das Ursprungsvolumen des Pakts in Höhe von 220 Millionen Euro soll fortgeführt und für die Jahre 2023 bis 2027 in drei Tranchen ausgezahlt werden. Dazu wird ein neuer Digitalpakt mit einem jährlichen Volumen von 350 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre gefordert.

Länderübergreifende Zusammenarbeit

Aufgrund erschreckender Zahlen – fast 40.000 Fälle von Kinderpornografie allein im vergangenen Jahr, mehr als 15.500 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch – sprachen sich die Länder auf Antrag Bayerns dafür aus, die Rahmenbedingungen für eine länderübergreifende Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu verbessern. Eisenreich zufolge müssen die Ermittlerteams riesige Datenmengen bewältigen. Deshalb begrüße man die Bund-Länderarbeitsgruppe „Digitale Daten“ und werde sie weiterhin unterstützen. Auch über den Einsatz Künstlicher Intelligenz müsse ein Austausch stattfinden. „Den Bund fordern wir auf, seine geplanten ausgeweiteten Ermittlungsinstrumente den Strafverfolgungsbehörden unmittelbar zur Verfügung zu stellen.“

Beim Besitz, der Beschaffung oder Verbreitung von Kinderpornografie hatten minderjährige Täter mit etwa 40 Prozent im vergangenen Jahr einen erheblichen Anteil. Seit 2018 hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Missbrauchsdarstellungen weiterverbreiteten, besaßen oder herstellten, verzehnfacht. Da sich Schülerinnen und Schüler oftmals nicht bewusst sind, wie schnell sie sich strafbar machen können und welche Folgen dies für sie hat, war sich die Konferenz einig, dass Information und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen ressort- und länderübergreifend intensiviert werden sollten. Ein Beispiel hierfür ist die mit Preisen ausgezeichnete bayerische Präventionskampagne „Mach dein Handy nicht zur Waffe“„, für die Videokünstler Falco Punch gewonnen werden konnte. Mit knapp 13 Millionen Followern bei TikTok ist er deutschlandweit einer der erfolgreichsten Influencer.

Auf Initiative Bayerns forderte die Konferenz auch einen besseren Schutz des Gesundheitssystems und den Aufbau spezialisierter Ermittlungseinheiten, so wie es sie etwa im Freistaat mit der „Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen“„ (ZKG) gibt. Zudem sprachen sich die Justizminister für eine Ausweitung der Vor-Ort-Kontrollen durch die Krankenkassen und eine bundesweit angelegte Dunkelfeldstudie aus. Wie Eisenreich ausführte, „belasten die steigenden Kosten die Krankenkassen und die Versicherten, die derzeit einen historischen Rekordwert zahlen.“

Wohnungswechselmodell

Der Wohnraummangel ist groß, zugleich gibt es zahlreiche „stille Wohnraumreserven“. Vor allem zahlreiche ältere Mieter wünschen sich zwar häufig den Umzug in eine kleinere, bedarfsgerechte Wohnung, können sich höhere Mieten aber oft nicht leisten. Auf Initiative Bayerns will die Konferenz dieses Potenzial durch ein gesetzliches Wohnungswechselmodell nutzen, das einen einvernehmlichen Wohnungstausch beim selben Vermieter regelt. Laut Eisenreich „wollen wir einen rechtlichen Bestandschutz für günstige Mieten bei Umzug in kleinere Wohnungen schaffen. Der Vorteil für den Vermieter: Er kann sogar wirtschaftlich profitieren, wenn er dann statt einer kleinen Wohnung eine größere Wohnung neu vermieten kann.“

Erleichterung für Kleinkraftwerke

In Zeiten steigender Strompreise ist es notwendig, die Energiewende voranzutreiben. Zu diesem Thema waren zwei Anträge Bayerns erfolgreich. Der Bund wird aufgefordert, rechtliche Hürden für die Installation von Mini-Photovoltaikanlagen abzubauen. Dazu soll im Gesetz ein grundsätzlicher Anspruch auf den Einsatz von Balkonkraftwerken für Mieter und Wohnungseigentümer verankert werden. Mit einem zweiten Antrag soll die Grundbucheinsicht für Anlagenbetreiber erleichtert werden. Für Versorgungsunternehmen, die Anlagen u. a. zur Fortleitung von Elektrizität, Gas und Wasser betreiben, sieht die Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung bereits eine erleichterte Grundbucheinsicht vor, nicht aber für Unternehmen, die Solaranlagen oder Windkraftwerke errichten wollen.

DK

 

 

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