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(GZ-21-2022)
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► Kabinett: Bayern bekennt sich zu Beteiligungen an Infrastruktureinrichtungen

 

Gegen Ausverkauf sensibler Infrastruktur

Infrastrukturen sind die Grundvoraussetzung für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft und die Lebensadern der Wirtschaft. Die Sicherstellung und Aufrechterhaltung insbesondere der sensiblen Infrastrukturen ist daher eine Kernaufgabe staatlicher, aber auch unternehmerischer Sicherheitsvorsorge. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekriegs und die Energiekrise führen zu einer erhöhten Gefahr des Ausverkaufs der bayerischen und deutschen Wirtschaft.

Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich klar zur Beteiligung des Freistaats an seinen eigenen Infrastruktureinrichtungen. Sie bilden das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft und sind ein entscheidender Standortfaktor. Die Beteiligungen an den Flughafenbetreibergesellschaften, den Häfen und den Messen dürfen daher aus verkehrs-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Sicht nicht in die Hände von Investoren außerhalb der EU geraten:

a) Unsere Flughäfen München und Nürnberg stellen die nationale und internationale Luftverkehrsanbindung sicher und gewährleisten nicht nur die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Versorgung von Menschen und Unternehmen mit Lebensmitteln, Gütern und Rohstoffen.

b) Die Bayerische Landeshafenverwaltung mit ihren sechs Binnenhäfen stellt notwendige Infrastruktur für die Verkehrsträger Schiff, Bahn und Lkw bereit. Damit schafft der Freistaat auch die infrastrukturellen und organisatorischen Voraussetzungen für die gewünschte Verkehrsverlagerung auf Binnenschiff und Bahn.

c) Mit der Beteiligung an der Messe München GmbH und der NürnbergMesse GmbH schafft der Freistaat Bayern positive Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Bayern und bietet der exportorientierten bayerischen Wirtschaft eine attraktive Plattform zur Produktpräsentation und zum Informationsaustausch.

Der Ministerrat hat bereits 2018 und 2019 im Hinblick auf den Digitalfunk BOS Weitsicht bewiesen, indem er beschlossen hat, das Digitalfunknetz in die eigene Netzhoheit zu überführen und eine 72-Stunden Notstromversorgung aufzubauen. Nur so können die hohen Anforderungen an Ausfallsicherheit und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden.

Dr. Anton Preis

 

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