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(GZ-19-2022)
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► Bayerischer Ministerrat:

 

Einsatz für zeitgemäßes und bezahlbares Wohnen

Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Mit 864 Millionen Euro befindet sich die Wohnraumförderung in Bayern dieses Jahr auf einem Rekordniveau. Die Bayerische Staatsregierung hat darüber hinaus nun weitere Maßnahmen beschlossen, um Wohnen im Freistaat zeitgemäß und bezahlbar zu halten.

Gerade für Studierende, die meist wenig finanziellen Spielraum haben, ist es vor allem in einem Ballungsraum wie München schwer, günstigen Wohnraum zu finden. Nun hat der Freistaat Bayern zusätzliche Unterstützung für die Sanierung der Studentenstadt Freimann in die Wege geleitet. Die größte Studentenwohnanlage Deutschlands befindet sich in der Trägerschaft des eigenständigen Studentenwerks München. Um die Sanierung der Studentenstadt zu beschleunigen, soll laut Kabinettsbeschluss eine Unterstützung durch die BayernHeim GmbH angestoßen werden.

Konkret wird nun geprüft, ob die BayernHeim GmbH zwei Häuser mit insgesamt über 1.000 Studentenapartments übernehmen kann. Für deren Sanierung stellt das Wissenschaftsministerium Mittel in Höhe bis zu 32,4 Millionen Euro zur Verfügung. Das Bauministerium wird die Sanierung zusätzlich im Rahmen der Studentenwohnraumförderung mit rund 40 Millionen Euro unterstützen.

Eine feste und verlässliche Säule bleibt der Staatliche Wohnungsbau. Während aus der Privatwirtschaft zahlreiche Wohnbauprojekte auf den Prüfstand gestellt werden, leisten die Stadibau GmbH, die Siedlungswerk Nürnberg GmbH und die BayernHeim GmbH laut Staatsregierung hervorragende Arbeit. Letztere habe trotz schwieriger Rahmenbedingungen in der Baubranche bis Ende des zweiten Quartals 2022 41 Projekte mit über 3.700 Wohnungen auf den Weg gebracht – eine Steigerung gegenüber 2021 von über 500 Wohnungen.

Um Kosten zu sparen und Bauzeiten zu verkürzen, setzt die BayernHeim GmbH auf Systembauweisen mit einem hohen Vorfertigungsgrad und die Zusammenarbeit mit Generalunternehmern. Ein weiteres Erfolgsrezept ist die enge Kooperation mit privaten Akteuren. Den Schwerpunkt bilden aktuell Entwicklungspartnerschaften, durch die die BayernHeim GmbH zu einem frühen Zeitpunkt als Partnerin für den geförderten Wohnraum feststeht und dadurch frühzeitig Einfluss auf das Projekt nehmen kann, zum Beispiel auf den Anteil geförderter Wohnfläche.

Künftig soll sich die BayernHeim GmbH auch an Projektgesellschaften (Joint Venture) beteiligen. Dadurch könnte sie vom Netzwerk, der Kapazität und den Erfahrungen des Joint-Venture-Partners profitieren und auf Grundstücksteile für geförderten Wohnungsbau schon in einem sehr frühen Stadium und damit noch zu Einstandskonditionen zugreifen. Die bayerische Staatsregierung geht davon aus, dass die drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften bis Ende nächsten Jahres zusätzlich zum aktuellen Bestand von über 16.700 Wohnungen 8.000 zusätzliche Wohnungen in Bestand, Bau oder Planung und Entwicklung haben werden.

Wie der Ministerrat zudem beschloss, soll der seit April 2018 geltende Mieterhöhungsstopp für staatliche Wohnungen und Wohnungen der staatlichen Wohnungsbaugesellschaften über April 2023 hinaus um weitere zwei Jahre bis April 2025 verlängert werden. Ziel ist es, angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und der stark gestiegenen Energiepreise und Lebenshaltungskosten eine langfristige Sicherheit für die Mieter zu schaffen.

Auf Basis des Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes hat die Bayerische Staatsregierung außerdem den Weg für die Einführung des sogenannten Umwandlungsverbotes freigemacht. Das Umwandlungsverbot nach § 250 Baugesetzbuch sieht die Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt vor. Damit soll ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen erhalten werden.

Verordnung noch dieses Jahr

Derzeit ermittelt das Bauministerium mit Hilfe eines externen Gutachters, welche Städte und Gemeinden in die Gebietskulisse aufgenommen werden sollen und ab welcher Anzahl von Wohnungen die Gebäude dem Umwandlungsverbot unterliegen sollen. Eine entsprechende Verordnung soll noch in diesem Jahr entworfen werden. Anschließend sind eine Anhörung aller bayerischen Städte und Gemeinden und eine Verbändeanhörung geplant.

DK

 

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