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(GZ-19-2022)
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► Baye­ri­scher Mi­nis­ter­rat:

 

Einsatz für zeit­ge­mä­ßes und be­zahl­ba­res Wohnen

Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Mit 864 Mil­lio­nen Euro be­fin­det sich die Wohn­raum­för­de­rung in Bayern dieses Jahr auf einem Re­kord­ni­veau. Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat darüber hinaus nun weitere Maß­nah­men be­schlos­sen, um Wohnen im Frei­staat zeit­ge­mäß und be­zahl­bar zu halten.

 

Gerade für Stu­die­ren­de, die meist wenig fi­nan­zi­el­len Spiel­raum haben, ist es vor allem in einem Bal­lungs­raum wie München schwer, güns­ti­gen Wohn­raum zu finden. Nun hat der Frei­staat Bayern zu­sätz­li­che Un­ter­stüt­zung für die Sa­nie­rung der Stu­den­ten­stadt Frei­mann in die Wege ge­lei­tet. Die größte Stu­den­ten­wohn­an­la­ge Deutsch­lands be­fin­det sich in der Trä­ger­schaft des ei­gen­stän­di­gen Stu­den­ten­werks München. Um die Sa­nie­rung der Stu­den­ten­stadt zu be­schleu­ni­gen, soll laut Ka­bi­netts­be­schluss eine Un­ter­stüt­zung durch die Bay­ern­Heim GmbH an­ge­sto­ßen werden.

Konkret wird nun geprüft, ob die Bay­ern­Heim GmbH zwei Häuser mit ins­ge­samt über 1.000 Stu­den­ten­a­part­ments über­neh­men kann. Für deren Sa­nie­rung stellt das Wis­sen­schafts­mi­nis­te­ri­um Mittel in Höhe bis zu 32,4 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Das Bau­mi­nis­te­ri­um wird die Sa­nie­rung zu­sätz­lich im Rahmen der Stu­den­ten­wohn­raum­för­de­rung mit rund 40 Mil­lio­nen Euro un­ter­stüt­zen.

Eine feste und ver­läss­li­che Säule bleibt der Staat­li­che Woh­nungs­bau. Während aus der Pri­vat­wirt­schaft zahl­rei­che Wohn­bau­pro­jek­te auf den Prüf­stand ge­stellt werden, leisten die Sta­di­bau GmbH, die Sied­lungs­werk Nürn­berg GmbH und die Bay­ern­Heim GmbH laut Staats­re­gie­rung her­vor­ra­gen­de Arbeit. Letz­te­re habe trotz schwie­ri­ger Rah­men­be­din­gun­gen in der Bau­bran­che bis Ende des zweiten Quar­tals 2022 41 Pro­jek­te mit über 3.700 Woh­nun­gen auf den Weg ge­bracht – eine Stei­ge­rung ge­gen­über 2021 von über 500 Woh­nun­gen.

Um Kosten zu sparen und Bau­zei­ten zu ver­kür­zen, setzt die Bay­ern­Heim GmbH auf Sys­tem­bau­wei­sen mit einem hohen Vor­fer­ti­gungs­grad und die Zu­sam­men­ar­beit mit Ge­ne­ral­un­ter­neh­mern. Ein wei­te­res Er­folgs­re­zept ist die enge Ko­ope­ra­ti­on mit pri­va­ten Ak­teu­ren. Den Schwer­punkt bilden aktuell Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten, durch die die Bay­ern­Heim GmbH zu einem frühen Zeit­punkt als Part­ne­rin für den ge­för­der­ten Wohn­raum fest­steht und dadurch früh­zei­tig Ein­fluss auf das Projekt nehmen kann, zum Bei­spiel auf den Anteil ge­för­der­ter Wohn­flä­che.

Künftig soll sich die Bay­ern­Heim GmbH auch an Pro­jekt­ge­sell­schaf­ten (Joint Venture) be­tei­li­gen. Dadurch könnte sie vom Netz­werk, der Ka­pa­zi­tät und den Er­fah­run­gen des Joint-Ven­ture-Part­ners pro­fi­tie­ren und auf Grund­stücks­tei­le für ge­för­der­ten Woh­nungs­bau schon in einem sehr frühen Stadium und damit noch zu Ein­stands­kon­di­tio­nen zu­grei­fen. Die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung geht davon aus, dass die drei staat­li­chen Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten bis Ende nächs­ten Jahres zu­sätz­lich zum ak­tu­el­len Bestand von über 16.700 Woh­nun­gen 8.000 zu­sätz­li­che Woh­nun­gen in Bestand, Bau oder Planung und Ent­wick­lung haben werden.

Wie der Mi­nis­ter­rat zudem be­schloss, soll der seit April 2018 gel­ten­de Miet­erhö­hungs­stopp für staat­li­che Woh­nun­gen und Woh­nun­gen der staat­li­chen Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten über April 2023 hinaus um weitere zwei Jahre bis April 2025 ver­län­gert werden. Ziel ist es, an­ge­sichts des an­ge­spann­ten Woh­nungs­mark­tes und der stark ge­stie­ge­nen En­er­gie­prei­se und Le­bens­hal­tungs­kos­ten eine lang­fris­ti­ge Si­cher­heit für die Mieter zu schaf­fen.

Auf Basis des Bau­land­mo­bi­li­sie­rungs­ge­set­zes des Bundes hat die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung au­ßer­dem den Weg für die Ein­füh­rung des so­ge­nann­ten Um­wand­lungs­ver­bo­tes frei­ge­macht. Das Um­wand­lungs­ver­bot nach § 250 Bau­ge­setz­buch sieht die Ge­neh­mi­gungs­pflicht für die Um­wand­lung von Miet- in Ei­gen­tums­woh­nun­gen in Ge­bie­ten mit einem an­ge­spann­ten Woh­nungs­markt vor. Damit soll ein aus­rei­chen­des Angebot an be­zahl­ba­ren Miet­woh­nun­gen er­hal­ten werden.

Ver­ord­nung noch dieses Jahr

Derzeit er­mit­telt das Bau­mi­nis­te­ri­um mit Hilfe eines ex­ter­nen Gut­ach­ters, welche Städte und Ge­mein­den in die Ge­biets­ku­lis­se auf­ge­nom­men werden sollen und ab welcher Anzahl von Woh­nun­gen die Gebäude dem Um­wand­lungs­ver­bot un­ter­lie­gen sollen. Eine ent­spre­chen­de Ver­ord­nung soll noch in diesem Jahr ent­wor­fen werden. An­schlie­ßend sind eine An­hö­rung aller baye­ri­schen Städte und Ge­mein­den und eine Ver­bän­de­an­hö­rung geplant.

DK

 

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