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(GZ-18-2022)
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► Fachkräftegipfel der Bundesregierung:

 

Strategien gegen den Mangel

Immer mehr Unternehmen haben Probleme, freie Stellen zu besetzen. Grund ist der Fachkräftemangel in vielen Branchen, etwa im Handwerk, in der Pflege, in der Gastronomie. Vor diesem Hintergrund berieten Vertreter von Politik, Wirtschaft und Verbänden bei einem Fachkräftegipfel in Berlin den Entwurf einer neuen Fachkräftestrategie, die dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden soll.

Mit ihrer neuen Fachkräftestrategie will die Bundesregierung die Anstrengungen der Unternehmen und Betriebe unterstützen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Für die Bundesregierung sind folgende Handlungsfelder zentral:

1. Zeitgemäße Ausbildung

2. Gezielte Weiterbildung

3. Arbeitspotenziale wirksamer heben und Erwerbsbeteiligung erhöhen

4. Verbesserung der Arbeitsqualität und Wandel der Arbeitskultur

5. Einwanderung modernisieren und Abwanderung reduzieren.

Die neue Fachkräftestrategie solle dazu beitragen, dass der Fachkräftemangel die Wirtschaft nicht ausbremst, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der zum Fachkräftegipfel eingeladen hatte. Geplant seien daher unter anderem eine Ausbildungsgarantie und die Stärkung der Weiterbildung. Mit einem modernen Einwanderungsrecht ziele die Bundesregierung darauf, dass mehr ausländische Fachkräfte nach Deutschland kämen. 

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger ergänzte dazu, die Bundesregierung wolle die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse weiter verbessern. 

Außerdem verwies die Ministerin auf die geplante Exzellenzinitiative Berufliche Bildung. „Wir wollen damit die berufliche Orientierung ausbauen und insbesondere die Gymnasien stärker einbeziehen“, so Stark-Watzinger. Wichtig sei es zudem, die akademische und die berufliche Bildung nicht gegeneinander auszuspielen. „Wir brauchen beides in unserem Land und beides hat den gleichen Rang.“

Alle Potenziale nutzen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck betonte, der Handlungsdruck sei hoch. „Wir müssen gemeinsam mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften und der Politik daran arbeiten, dass wir alle Fachkräftepotenziale nutzen und fördern – die inländischen wie die ausländischen.“

Die aktuelle Prognose des Fachkräftemonitorings bis zum Jahr 2026 im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums zeigt, dass die Rekrutierung von Fachkräften für die Wirtschaft vor allem deshalb immer schwerer wird, weil die geburtenstarken Jahrgänge zunehmend in den Ruhestand eintreten. Im Jahr 2026 wird die Suche der Arbeitgeber in einem knappen Viertel der betrachteten Berufsgruppen länger als 90 Tage dauern. Zu den Berufsgruppen mit erwarteten Engpässen gehören 2026 Berufe, die einen starken Arbeitsplatzaufbau verzeichnen, wie etwa Berufe in Informationstechnologie, Erziehung, Gesundheit und Hotellerie oder einen hohen, demografisch bedingten Ersatzbedarf haben (z.B. Metallbau und Elektrotechnik).

In den Kommunen fehlen 300.000 Fachkräfte

Fachkräfteengpässe drohen vor allem in Berufen mit hohem Männeranteil, neben der Informationstechnologie auch im Hochbau und in Handwerksberufen wie Klempnerei, Sanitär, Heizung und Klimatechnik sowie Aus- und Trockenbau und Energietechnik. In den 25 Berufsgruppen mit Fachkräfteengpässen und über 150.000 Erwerbstätigen sind dies 16 Berufe mit hohem Männeranteil, sechs Berufe mit hohem Frauenanteil und drei mit eher ausgewogener Geschlechterverteilung.

Andauern werden die Engpässe in den Bauberufen. Ein hoher Ersatzbedarf geht einher mit steigendem Neubedarf aufgrund der anstehenden Bauvorhaben. Engpässe sind vor allem in Tätigkeiten zu erwarten, die mindestens einen beruflichen Abschluss voraussetzen, wozu auch „Bauplanung und -überwachung, Architektur“ zählen.

Auf dem Fachkräftegipfel forderte der Deutsche Städte- und Gemeindebund ein Bündel von Maßnahmen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Davon sind auch die Kommunen betroffen. Aktuell fehlen über 300.000 Fachkräfte. Längst betrifft dies nicht nur die IT- Spezialisten, sondern alle Verwaltungsbereiche und die kommunalen Unternehmen. Eine besondere Herausforderung ist der Mangel an Erzieherinnen und Erziehern.

Schulen müssen näher an den Arbeitsmarkt

Nach wie vor verlassen zu viele Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss und viele junge Erwachsene können keinen Berufsabschluss vorweisen. Von daher wird laut DStGB eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen mit zusätzlichen Fachkräften, aber auch eine entsprechende Ausstattung der Schulen im digitalen Zeitalter benötigt. Die Schule müsse näher an den Arbeitsmarkt und die örtlichen/regionalen Betriebe heranrücken. Die Berufsorientierung an den Schulen sei bereits vor den Abschlussklassen weiter zu stärken. 

Im Bereich der Ausbildung seien die Möglichkeiten geförderter praxisnaher Ausbildung für Jugendliche, die am Ausbildungsmarkt keinen Ausbildungsplatz finden, auszubauen. Vor allem bedürfe es aber auch einer veränderten Ausbildung bei bestimmten Berufsgruppen.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber, die kommunalen Spitzenverbände und die Gewerkschaft Verdi haben Eckpunkte für eine Neugestaltung der Erzieher- und Erzieherinnenausbildung vorgelegt. Hier wird ein bundeseinheitlich verankerter gesetzlicher Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung, die durch einen Ausbildungsvertrag abgesichert wird, gefordert. Damit könnte eine wichtige Weichenstellung zumindest für diesen Mangelberuf erfolgen. 

Darüber hinaus gelte es, die Integration arbeitsloser Menschen in das Erwerbsleben weiter nachhaltig zu stärken. Der Schlüssel zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit liege in einer verbesserten Betreuung durch die Jobcenter. Die Rahmenbedingungen und Angebote zur individuellen Begleitung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen seien zu verstetigen. Diese benötigten eine entsprechende Ausstattung der Eingliederungs- und Verwaltungstitel.

Auch die Weiterbildung müsse forciert und der Quereinstieg durch Teilqualifikationsmöglichkeiten erleichtert werden. Durch eine Reduktion der Überregulierung etwa im Bereich von Dokumentations- und Überwachungspflichten könnten Kapazitäten für produktive Tätigkeiten geschaffen werden. Digitalisierung und Automatisierung böten Potenziale zur Optimierung der Arbeitsprozesse. 

Zur Stärkung einer qualifizierten Fachkräftezuwanderung zählen laut DStGB zum einen eine Vereinfachung des geltenden Rechts, eine schnellere Anerkennung von Berufsqualifikationen, keine „Abwertung“ ausländischer Schulabschlüsse sowie schließlich die gezielte Förderung des Spracherwerbs nicht nur für die Zuwanderer, sondern auch für die Familienangehörigen.

DK

 

 

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