(GZ-17-2016) |
► Dorferneuerungsprojekte: |
Dokumentation vorbildlicher Flüchtlingsunterkünfte |
Seit Mitte August können ländliche Gemeinden bei Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten wieder Anträge für staatliche Zuschüsse stellen – auch außerhalb von Dorferneuerungsverfahren. |
Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat dazu jetzt die zweite Antragsrunde in diesem Jahr gestartet. „Wir wollen den Kommunen helfen, überschaubare Projekte wie Dorfplätze, Wege oder Gemeinschaftshäuser rasch und effizient umzusetzen“, sagte der Minister in München. Das aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geförderte Programm solle eine auf den Erhalt des ländlichen Charakters ausgerichtete Innenentwicklung der Gemeinden sowie einen modernen ländlichen Wegebau voranbringen. Laut Brunner können damit Investitionen zwischen 25.000 und 1,5 Millionen Euro mit einem Fördersatz von 60 Prozent bezuschusst werden. Die Anträge hierfür müssen bis 28. Oktober beim örtlich zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung eingereicht werden. Detaillierte Informationen zum neuen Förderprogramm sowie die Antragsunterlagen gibt es bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung sowie im Internet unter www.stmelf.bayern.de/LE-ELER. |
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