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(GZ-15/16-2022)
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► Bundesweit das erste seiner Art:

 

Landtag beschließt Digitalgesetz

Der Bayerische Landtag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition das Bayerische Digitalgesetz beschlossen. Bundesweit das erste seiner Art, schafft es rechtliche Rahmenbedingungen, damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen über zukunftsfähige digitale Angebote verfügen und diese sicher nutzen können. Wer will, soll aber auch weiterhin aufs Amt gehen können. Das neue Digitalgesetz tritt am 1. August in Kraft.

Das von der Bayerischen Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, vorgelegte Gesetz gliedert sich dabei in drei wesentliche Kernpunkte: Es legt erstens die allgemeinen Ziele und Grundsätze für der Digitalisierung im Freistaat Bayern fest. Daran werden sich zukünftig die staatlichen Bemühungen orientieren. Es verankert zweitens die Digitalrechte von Bürgerinnen und Bürgern und von den Unternehmen im Freistaat. Dazu gehört beispielsweise der Anspruch auf die Nutzung von digitalen Diensten im Austausch mit Behörden. Und schließlich hilft es den Kommunen durch ein neues Kompetenzzentrum (Anstalt des öffentlichen Rechts) dabei, ihren Bürgern nutzerfreundliche und unkomplizierte digitale Serviceleistungen anzubieten.

Digitalen Wandel auch rechtlich vorantreiben

Gerlach zufolge „ist es unser bayerischer Anspruch, den digitalen Wandel auch rechtlich voranzutreiben. Wir lassen die Digitalisierung nicht auf uns niederprasseln, nehmen die Zukunft nicht als gegeben hin, sondern gestalten sie aktiv mit. Den ersten Schritt haben wir mit unserer High-Tech-Agenda getan, jetzt folgt das Digitalgesetz. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen, damit alle Menschen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren. Das Digitalgesetz ermöglicht Fortschritt, Innovationen in Wirtschaft und Wissenschaft, fördert den Staat auf allen Ebenen und macht unsere Verwaltung fit für unsere moderne Gesellschaft.“

Kritik am Entwurf

Doch sind nicht alle begeistert von dem neuen Gesetz. So stimmte etwa die FDP gegen den Entwurf, während sich die anderen Oppositionsparteien enthielten. „Das Gesetz ist seinen Namen nicht wert. Es hat an vielen Stellen inhaltliche Lücken“, meinte etwa Dr. Helmut Kaltenhauser. „Das vordergründige Ziel scheint zu sein, die Verwaltung von Verantwortung freizustellen. Und es weist konstruktive Mängel auf. So hat etwa eine neue Anstalt des Öffentlichen Rechts namens eKom Bayern Eingang ins Gesetz gefunden. Konkrete Aufgaben, seine Stellung im immer weiter wuchernden auch digitalen Behördendschungel und vor allem die Finanzierung sind völlig unklar. Auch das Thema Open Data wird komplett ausgeklammert – obwohl die Staatsregierung seit Jahren verspricht, hierzu einen Gesetzentwurf vorzulegen.“

Vorrang für den Menschen

Benjamin Adjei (Grüne) vermisste konkrete Umsetzungsfristen und -schritte. Bei dem Gesetz gebe es noch immer „einiges an Verbesserungsbedarf“, so etwa bei der Unterstützung der Kommunen. Zudem fänden die Schulen zu wenig Beachtung. Dabei müssten diese dringend modernisiert und ins 21. Jahrhundert geholt werden.

Die SPD-Abgeordnete Annette Karl begrüßte es zwar, dass der Gesetzestext noch verbessert worden sei, jedoch nicht in ausreichendem Maße. Gut sei, dass der Ausbau digitaler Bildungsangebote an Schulen und Hochschulen jetzt als Ziel genannt werde. „Der Bereich der Digitalisierung selber der Schulen und der Hochschulen, die digitale Ausstattung, Vernetzung aller Bildungseinrichtungen über eine gemeinsame Cloud kommt noch nicht mal als Thema vor.“ Auch sei das Gesetz vollkommen verwaltungstechnisch getrieben: „Der Mensch wird darin zur Randnotiz.“

Aus Sicht von AfD-Fraktionsvize Gerd Mannes „ist dieser Gesetzentwurf leider kein großer Wurf“. „Trotzdem unterstützen wir eine bürgerfreundliche Digitalisierung der Verwaltung. Wir fordern aber, dass staatliche Manipulation von digitalen Identitäten juristisch und technisch verhindert wird.“ Zwar habe die Staatsregierung einige AfD-Forderungen übernommen, „dennoch müssen wir bemängeln, dass bürgerrechtliche und nationale Interessen zu kurz gekommen sind. Als AfD setzen wir uns besonders dafür ein, dass Bürgerrechte besser geschützt werden und Zensur ausgeschlossen wird.“

DK

 

 

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