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(GZ-14-2022)
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► Staatsregierung beschließt Seniorenmitwirkungsgesetz:

 

In den Kommunen verankertes Gremium

Damit sich Seniorinnen und Senioren stärker an politischen Entscheidungen, die Einfluss auf die Gestaltung ihrer Lebensbereiche haben, beteiligen können, hat der Ministerrat das Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz beschlossen. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem gemeinsamen Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen umgesetzt.

Seniorenvertretungen gibt es bereits in über 90 Prozent der bayerischen Kommunen. Diese etablierten Strukturen werden laut Ministerrat mit dem neuen Gesetz gestärkt: Die Handlungsfreiheit der Seniorenvertretungen vor Ort bleibt erhalten. Zusätzlich steht den Seniorenvertretungen ein neues, in den Kommunen verankertes Gremium zur Seite: Der Landesseniorenrat unterstützt nach Bedarf gezielt mit Information und individueller Beratung.

Anhörungsrecht

Durch den Landesseniorenrat werden ältere Menschen direkt eingebunden. Er soll ein Anhörungsrecht bei allen seniorenspezifischen Vorhaben der Staatsregierung erhalten. Im Landesseniorenrat sollen je nach Einwohnerzahl der Gemeinde oder des Landkreises zwei oder drei Vertreterinnen und Vertreter aller Seniorenvertretungen der Gemeinden und Landkreise Mitglied sein können. Organ des Landesseniorenrates wird eine Landesversammlung sein, die sich aus einem von den Mitgliedern gewählten arbeitsfähigen Gremium von bis zu 226 Delegierten und einem achtköpfigen Vorstand zusammensetzt.

Einflussmöglichkeiten angemahnt

Mit großer Enttäuschung hat die LandesSeniorenVertretung Bayern e. V. (LSVB) das beschlossene Gesetz zur Kenntnis genommen:

„Das Seniorenmitwirkungsgesetz stärkt nicht die Rechte der Seniorinnen und Senioren, sondern schmälert sie. Es fehlen belastbare, also echte Einflussmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der älteren Menschen. Dies wären die Voraussetzungen echter politischer Partizipation, die aber anscheinend nicht gewollt ist“, erklärte der Vorsitzende der LSVB, Franz Wölfl. Im Übrigen sei ein Landesseniorenrat bereits 2010 vom bayerischen Sozialministerium wegen Ineffektivität abgeschafft worden. Seine Aufgaben habe auf Ministeriumswunsch die LSVB übernommen. „Und diese seit vier Jahrzehnten sehr erfolgreich arbeitende Seniorenvertretung wird jetzt wieder abgeschafft. Das verstehe wer will!“

DK

 

 

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