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(GZ-12-2022)
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► Beschluss des Ministerrats:

 

Maßnahmen für Bayerns digitale Zukunft

Bis zum Sommer will der Freistaat mit den Kommunen sowie den Telekommunikationsbetreibern einen Pakt für digitale Infrastruktur ausarbeiten, um dem Ziel der Gigabitfähigkeit in schnellen Schritten noch näher zu kommen. Wie Digitalministerin Judith Gerlach nach der Kabinettssitzung erläuterte, werde man die Digitalisierung „hartnäckig vorantreiben“. Viel sei bereits erreicht worden, der Wandel habe Fahrt aufgenommen.

Angesichts des atemberaubenden Tempos des digitalen Wandels gelte es, jetzt die nächsten Schritte zu gehen, so Gerlach. Dies bedeute insbesondere, die digitale Infrastruktur bei Breitband und Mobilfunk weiter auszubauen sowie eine leistungsfähige Verwaltung fit zu machen für fundierte, auf Echtzeitdaten basierende Entscheidungen und einen effizienten und umfassend digital zugänglichen Verwaltungsvollzug.

Laut Ministerrat ist es vorstellbar, dass Mobilfunkmasten künftig genehmigungsfrei bis zu einer Höhe von 15 Metern innerorts oder 20 Meter außerorts gebaut werden können. Mobile Mobilfunkmasten (sogenannte MRTs) sollen bis zu 24 Monate ohne Baugenehmigung aufgestellt und betrieben werden können.

Wie bei der Wohnbebauung soll mit einer „Genehmigungsfiktion“ gearbeitet werden, um die Zeiten für das Genehmigungsverfahren deutlich zu verkürzen. Zudem sollen die Abstandsflächenvorgaben für Mobilfunkanlagen im Außenbereich verkürzt werden, um die Anzahl geeigneter Standorte für die Betreiber zu vergrößern.

Unser erfolgreiches Modell der „Breitbandmanager“ übertragen wir auf den Mobilfunk und führen sog. Mobilfunkkoordinatoren am Mobilfunkzentrum ein. Dazu werden Stellen nach Maßgabe des Haushalts bereitgestellt. Durch diese Maßnahmen erwartet die Staatsregierung eine schnelle Schließung weißer Flecken.

Beim Ausbau der Glasfaser bekennt sich der Freistaat klar zu den modernen Verlegemethoden wie dem Fräs- und Trenching-Verfahren, das eine schnellere und kostengünstigere Verlegung in minderen Tiefen zulässt. Diese sollen freigegeben werden, sobald der Bund die notwendigen Vorgaben erlassen hat. Darüber hinaus soll ein für Kommunen kostenfreier Online-Dienst für die Wegebaulastträger geschaffen werden, um die Zustimmungsprozesse bei der Leitungsverlegung zu beschleunigen.

Auch spielt der digitale Bauantrag bei der Verfahrensbeschleunigung, sowohl beim Mobilfunk- als auch beim Breitbandausbau, eine zentrale Rolle. „Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes priorisieren wir den digitalen Bauantrag, um ihn so schnell wie möglich an alle unteren Bauaufsichtsbehörden zu bringen“, heißt es in einer Mitteilung.

Darüber hinaus fordert die Staatsregierung den Bund auf, seine bereits für März angekündigte Gigabitstrategie schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Es sei nicht hinnehmbar, wenn vom Bund versprochene Förderungen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur erst mit zeitlicher Verzögerung implementiert werden. Bislang sei aufgrund seines Zögerns nicht absehbar, ob eine Umsetzung bis 2023 erreichbar ist.

Als unzureichend bezeichnet der Freistaat die bisherigen Bemühungen des Bundes beim Ausbau der digitalen Infrastruktur. Das vom Bund beschlossene Recht auf schnelles Internet bleibe mit 10 Mbit/s sogar noch hinter Vorgaben der EU zurück. In Bayern sei die dreifache Geschwindigkeit seit langem Standard und mit dem Pakt für digitale Infrastruktur komme man dem Ziel, Gigabitgeschwindigkeit in ganz Bayern bis 2025 zur Verfügung zu stellen, mit großen Schritten näher.

Fortschritte auch bei der Versorgung ländlicher Gebiete mit Internet

Wie Heimat- und Finanzminister Albert Füracker ausführte, mache die Versorgung auch der ländlichen Gebiete mit schnellem Internet große Fortschritte. Hatten 2013 nur 27 Prozent der Haushalte im ländlichen Raum bis 30 MBit/s zur Verfügung, seien es aktuell bereits 94 Prozent. Nirgendwo sei der ländliche Raum so gut versorgt wie in Bayern. Um Glasfaser in alle Dörfer und Häuser zu bringen, hätten Bund und Land insgesamt 2,6 Milliarden Euro aufgewendet. Inzwischen seien damit bayernweit 61.000 Kilometer neue Glasfaserleitungen verlegt worden.

Füracker zufolge bekommen 98 Prozent aller bayerischen Haushalte schnelles Internet mit mehr als 30 MBit/s, 91 Prozent verfügen sogar über 100 MBit/s und in 64 Prozent aller Haushalte seien Gigabit-Bandbreiten möglich.

Erheblich beschleunigt werden soll nach dem Willen der Staatsregierung die Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen im Freistaat. Zu diesem Zweck will man die Neuaufstellung der digitalen Zusammenarbeit mit den Kommunen und der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (AKDB) vorantreiben. Damit können die bayerischen Kommunen Leistungen nach dem sog. Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) rechtssicher und ohne weiteren zeitlichen Verzug beschaffen.

Digitalmonitoring weiterentwickeln

„Entschlossen weiterentwickeln“ will man das im November 2021 beschlossene zentrale Digitalmonitoring. Ziel ist ein regelmäßiger flächendeckender und transparenter Überblick über den Stand der Digitalisierung in Bayern. „Nur durch fortlaufendes Controlling der schon erreichten Ziele der Digitalisierung können einerseits Fortschritte erkennbar, aber andererseits auch weitere Handlungsbedarfe konkretisiert werden. Ohne diese Informationen ist keine sachgerechte politische Entscheidungsfindung möglich“, heißt es.

Die Mitwirkung am Digitalmonitoring soll für die staatliche Ebene grundsätzlich im Rahmen der vorhandenen Ressourcen Pflicht werden. Um die Fortschritte in den digitalpolitischen Handlungsfeldern sichtbar zu machen, setzt das Digitalmonitoring den Fokus auf die übersichtliche Aufbereitung und Darstellung zentraler Kerninformationen und Kennzahlen der Digitalprojekte in einem Dashboard.

Schließlich soll die für den Bereich der schulischen Digitalisierung bereits existierende Kommission zu Zuständigkeitsfragen zwischen dem Freistaat und den Sachaufwandsträgern zeitnah Lösungen skizzieren, wie von der Digitalisierung berührte Struktur- und Finanzfragen künftig ausgestaltet werden sollen, um den Anforderungen an die Digitalisierung optimal gerecht zu werden.

DK

 

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