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(GZ-7-2022)
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► Gesetzentwurf des Ministerrats:

 

Änderung des Landeswahlgesetzes

Nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände hat der Bayerische Ministerrat den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen. Laut Innenminister Joachim Herrmann „setzen wir mit dem Entwurf die im Stimmkreisbericht vorgeschlagenen Änderungen um“.

Künftig soll bei der Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise sowie bei der Stimmkreiseinteilung nicht mehr auf die Zahl der „deutschen“, sondern der „wahlberechtigten“ Einwohner abgestellt werden. Zudem ist eine Änderung der Berechnungsmethode für die Sitzverteilung vorgesehen: Angewendet werden soll das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers.

Dieses hat sich Herrmann zufolge bereits bei Bundestagswahlen sowie den bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlen bewährt. Änderungen bei der Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise oder die Stimmkreiseinteilung gehen mit der Gesetzesvorlage nicht einher.

DK

 

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