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(GZ-6-2022)
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► Sozial- und Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags:

 

Fachgespräch zum Betreuungsrecht

Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung der Regelungen auf Landes- und kommunaler Ebene standen im Mittelpunkt des Fachgesprächs „Betreuungsrecht“ im Sozial- und Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags. Hintergrund der Anhörung war die vom Bund verabschiedete Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt und die Selbstbestimmung von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland stärken soll.

Bei der Diskussion zwischen Experten und Abgeordneten wurde insbesondere die Stärkung der Rechtsstellung der Betreuungsvereine in den Blick genommen. Wie Klaus Lerch, Referent beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern erläuterte, bekämen ehrenamtliche Betreuer in Zukunft die Möglichkeit der Anbindung an anerkannte Betreuungsvereine. Es sei davon auszugehen, dass sich deren Informations- und Kenntnisniveau wegen der geplanten fachlichen Begleitung und Unterstützung durch die Vereine deutlich verbessern werde.

Da durch die ihnen zugewiesenen Aufgaben auch der personelle Bedarf steige, sei eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln erforderlich, betonte Lerch. Nur eine verlässliche öffentliche Förderung durch Länder und Kommunen könne für Betreuungsvereine die benötigte Planungssicherheit gewährleisten.

Die meisten Menschen kümmern sich laut Regina Hinterleuthner von der Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbands für die Diözese Augsburg e.V. nicht um Fragen einer potenziellen Betreuung. Dabei könne jeder unerwartet zum Betreuungsfall werden. Umso wichtiger seien die Betreuungsvereine. Könne ein Bürger nicht einer der zunehmend spezialisierten Beratungsstellen zugewiesen werden, stelle die rechtliche Betreuung das letzte Auffangbecken dar. Hinterleuthner zeigte sich erfreut, dass in der Gesetzesreform die Unverzichtbarkeit der Betreuungsvereine endlich anerkannt und deren Aufgabenprofil geschärft wurde. Als größte Herausforderung bezeichnete sie die Umsetzung des Bundesgesetzes auf Länderebene und die damit einhergehende Sicherstellung einer bedarfsgerechten Finanzierung für Betreuungsvereine.

Fachkräftemangel

Carina Reb, Leiterin des Katholischen Jugendsozialwerks München e.V. wies darauf hin, dass den Betreuungsvereinen vor allem der Fachkräftemangel zu schaffen mache. Der personelle Engpass sei durch die Corona-Pandemie zusätzlich verschärft worden, da Betreuungsanfragen seit Beginn der Pandemie um ein Drittel gestiegen seien. Mit der Gesetzesreform ist aus Rebs Sicht auch ein Paradigmenwechsel eingetreten: Während die Betreuungsvereine bisher Personal für die Betreuungsarbeit vorgehalten und lediglich Zuschüsse für Querschnittsaufgaben erhalten hätten, müsse nunmehr zusätzliches Personal eigens für die Querschnittsarbeit vorgehalten werden. Umso mehr sei deshalb eine verlässliche Planung vonnöten.

Wie unterschiedlich sich die Situation in den jeweiligen Landkreisen darstellt, machte Dr. Klaus Schulenburg, Stellvertreter des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds und Sozialreferent beim Bayerischen Landkreistag, deutlich: Während manche Landkreise mit hervorragend funktionierenden Freiwilligenagenturen aufwarten könnten, verfügten andere nicht einmal über einen einzigen Betreuungsverein. Vor dem Hintergrund dieser strukturellen Ungleichheit mahnte Schulenburg an, das bayerische Ausführungsgesetz dazu zu nutzen, die Struktur der Betreuungsbehörden und der Betreuungsvereine im Freistaat insgesamt zu verbessern.

Selbstständigkeit so weit wie möglich erhalten

Laut Dr. Hubert Faltermeier, rechtspolitischer Sprecher der Freie Wähler-Landtagsfraktion, schützt das Betreuungsrecht Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, einer psychischen Krankheit oder eines Unfalls handlungsunfähig sind. Dies führe häufig dazu, dass sie persönlichen Anliegen teilweise oder gar nicht mehr selbständig nachkommen können. Daher seien Betroffene oftmals auf die Unterstützung einer anderen Person angewiesen. Sofern in einer Vorsorgevollmacht einer Vertrauensperson nicht bereits das Recht eingeräumt wurde, bestimmte Angelegenheiten stellvertretend für die betroffene Person zu erledigen, sei die Bestellung einer rechtlichen Betreuung erforderlich. „Uns als Freie Wähler-Fraktion ist dabei besonders wichtig, dass Betroffene darüber aufgeklärt werden, inwieweit sie selbst einen Einfluss auf die Bestellung eines Betreuers ausüben oder wie sie diese ganz vermeiden können“, unterstrich Faltermeier.

Robert Riedl, Abgeordneter der FW-Fraktion und Mitglied des Sozialausschusses, machte darauf aufmerksam, dass das Wohl hilfsbedürftiger Personen im Rahmen einer Betreuung stets im Vordergrund stehen müsse. Dabei sei vor allem eine ausreichende Finanzierung der Querschnittsarbeit der verschiedenen Betreuervereine entscheidend. Gleichzeitig seien Betreuergerichte bei einer Bestellung insbesondere auf ehrenamtliche Betreuer angewiesen. „Dieses schwierige bürgerschaftliche Engagement verdient deshalb höchste Anerkennung und Wertschätzung“, hob Riedl hervor.

DK

 

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