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(GZ-23-2021)
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► Haushaltentwurf 2022:

 

Zufriedene Kommunen

 

Trotz der unabsehbaren Folgen der vierten Corona-Welle will die Bayerische Staatsregierung den Kreditrahmen zur Bewältigung der Pandemie von maximal 20 Milliarden Euro einhalten. Allerdings sollen davon 5,9 Milliarden Euro als „finanzieller Puffer“ in das neue Jahr geschoben werden. Darauf verständigte sich der Ministerrat in München. Insgesamt umfasst der Etatplan für 2022 knapp 71 Milliarden Euro. Finanzminister Albert Füracker hofft, dass durch die Ausgabendisziplin der Ressorts und die sich verbessernde Steuerschätzung die wegfallenden Steuereinnahmen ohne neue Kredite ausgeglichen werden können.

Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse wird damit auch im kommenden Jahr wegen Corona ausgesetzt. Die Sonderbelastungen für den Staatshaushalt im neuen Jahr resultieren insbesondere aus Kosten für die laufende Test- und Impfstrategie.

Insgesamt sind für den Haushalt 2022 rund 2.800 neue Stellen vorgesehen. Darin enthalten sind insbesondere 1.250 zusätzliche Stellen für die Schulen, 500 zusätzliche Stellen für die Polizei, 100 neue Stellen für den Aufbau der Technischen Universität Nürnberg und 84 zusätzliche Stellen für das Klinikum Augsburg sowie 425 neue Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Größter Posten im Etatplan ist wie in jedem Jahr der Bereich Bildung - insgesamt sind hierfür 24,7 Milliarden Euro vorgesehen. Für die innere Sicherheit und Rechtsschutz sind insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 7,5 Mrd. Euro eingeplant. Die Ausgaben für Gesundheit betragen insgesamt rund 5,6 Mrd. Euro. Die Investitionsausgaben belaufen sich auf 11,3 Milliarden Euro, damit liegt die Investitionsquote bei 15,9 Prozent. Mit insgesamt rund 10,5 Mrd. Euro erreicht der Kommunale Finanzausgleich 2022 trotz anhaltender Corona-Krise ein Spitzenniveau.

Im Rahmen seiner Klausur beschloss der Ministerrat zudem, dass der Freistaat Bayern seinen hälftigen Finanzierungsanteil zum Ausgleich der prognostizierten Gewerbesteuermindereinnahmen für das Jahr 2021 erbringen wird. Damit können die Städte, Märkte und Gemeinden mit einer Kompensation des Gewerbesteuerausfalls in Höhe von 330 Mio. Euro rechnen.

Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr, begrüßt dieses Signal: „Viele Städte und Gemeinden müssen bei der Aufstellung der Haushaltspläne mit Ausfällen der Gewerbesteuer kalkulieren. Ihnen wäre ohne die Hilfe der Staatsregierung finanziell die Luft abgedrückt worden. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Mit der Zusage der Staatsregierung können drohende Schieflagen in vielen kommunalen Haushalten korrigiert werden. Der vollständige Ausgleich der Ausfälle bei der Gewerbesteuer würde den betroffenen Kommunen, wie bereits im Haushaltsjahr 2020, eine wichtige Atempause verschaffen. Deshalb ist der Bund jetzt gefordert, seinen Anteil ebenso zu leisten.“

„Wir bedanken uns, dass der Freistaat Bayern zu seinem Wort steht und in dieser schwierigen Zeit bereit ist, den Gewerbesteuerausfall bei bayerischen Kommunen zu kompensieren. Damit wird nicht nur die Handlungsfähigkeit von Kommunen, sondern auch das Gesamtsystem des Finanzausgleichs und der Umlagen stabilisiert. Auch wenn der Bund zu einer solchen Maßnahme unverständlicherweise nicht bereit ist, danken wir der Staatsregierung für ihre zuverlässige und belastbare Partnerschaft“, unterstrich Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl.

Bereits bei Abschluss des Finanzausgleichs hätten die bayerischen Kommunen ihren Beitrag auch zur Stabilisierung des Staatshaushalts geleistet und würden hierfür mit einer anteiligen Kompensation der Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2021 belohnt. Brandl: „Dies hilft unseren Gemeinden und dient den Bürgerinnen und Bürgern Bayerns. Für die Zukunftsfähigkeit Bayerns sind handlungsfähige Kommunen eine wichtige Voraussetzung. Mit den Entscheidungen wird ein weiterer Beitrag hierfür geleistet.“

Auch für die Landkreise und Bezirke in Bayern als Umlagenehmer ist die Kompensation des Gewerbesteuerausfalls ein wichtiges Signal. Schließlich übernehmen sie, so die Präsidenten Christian Bernreiter und Franz Löffler, auch in Zeiten der Pandemie wichtige Aufgaben im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge. Der zugesagte Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle wirke sich für die Umlagenehmer zwar erst mit zeitlicher Verzögerung in der Umlagekraft 2023 aus. Jedoch stünden gerade auch Landkreise und Bezirke in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen, sei es im Bereich der Pflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe oder der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.

„Wir danken Finanzminister Füracker, dass er Wort gehalten hat. Gleichzeitig fordern wir den Bund auf, jetzt Gleiches zu tun und die Kommunen nicht finanziell im Regen stehen zu lassen“, betonten die Verbandschefs.

DK

 

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