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(GZ-23-2021)
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► Haus­halt­ent­wurf 2022:

 

Zu­frie­de­ne Kom­mu­nen

 

Trotz der un­ab­seh­ba­ren Folgen der vierten Co­ro­na-Wel­le will die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung den Kre­dit­rah­men zur Be­wäl­ti­gung der Pan­de­mie von maximal 20 Mil­li­ar­den Euro ein­hal­ten. Al­ler­dings sollen davon 5,9 Mil­li­ar­den Euro als „fi­nan­zi­el­ler Puffer“ in das neue Jahr ge­scho­ben werden. Darauf ver­stän­dig­te sich der Mi­nis­ter­rat in München. Ins­ge­samt umfasst der Etat­plan für 2022 knapp 71 Mil­li­ar­den Euro. Fi­nanz­mi­nis­ter Albert Füra­cker hofft, dass durch die Aus­ga­ben­dis­zi­plin der Res­sorts und die sich ver­bes­sern­de Steu­er­schät­zung die weg­fal­len­den Steu­er­ein­nah­men ohne neue Kredite aus­ge­gli­chen werden können.

 

Die in der Ver­fas­sung ver­an­ker­te Schul­den­brem­se wird damit auch im kom­men­den Jahr wegen Corona aus­ge­setzt. Die Son­der­be­las­tun­gen für den Staats­haus­halt im neuen Jahr re­sul­tie­ren ins­be­son­de­re aus Kosten für die lau­fen­de Test- und Impf­stra­te­gie.

Ins­ge­samt sind für den Haus­halt 2022 rund 2.800 neue Stellen vor­ge­se­hen. Darin ent­hal­ten sind ins­be­son­de­re 1.250 zu­sätz­li­che Stellen für die Schulen, 500 zu­sätz­li­che Stellen für die Polizei, 100 neue Stellen für den Aufbau der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Nürn­berg und 84 zu­sätz­li­che Stellen für das Kli­ni­kum Augs­burg sowie 425 neue Stellen für den Öf­fent­li­chen Ge­sund­heits­dienst.

Größter Posten im Etat­plan ist wie in jedem Jahr der Bereich Bildung - ins­ge­samt sind hierfür 24,7 Mil­li­ar­den Euro vor­ge­se­hen. Für die innere Si­cher­heit und Rechts­schutz sind ins­ge­samt Aus­ga­ben in Höhe von rund 7,5 Mrd. Euro ein­ge­plant. Die Aus­ga­ben für Ge­sund­heit be­tra­gen ins­ge­samt rund 5,6 Mrd. Euro. Die In­ves­ti­ti­ons­aus­ga­ben be­lau­fen sich auf 11,3 Mil­li­ar­den Euro, damit liegt die In­ves­ti­ti­ons­quo­te bei 15,9 Prozent. Mit ins­ge­samt rund 10,5 Mrd. Euro er­reicht der Kom­mu­na­le Fi­nanz­aus­gleich 2022 trotz an­hal­ten­der Co­ro­na-Kri­se ein Spit­zen­ni­veau.

Im Rahmen seiner Klausur be­schloss der Mi­nis­ter­rat zudem, dass der Frei­staat Bayern seinen hälf­ti­gen Fi­nan­zie­rungs­an­teil zum Aus­gleich der pro­gnos­ti­zier­ten Ge­wer­be­steu­er­min­der­ein­nah­men für das Jahr 2021 er­brin­gen wird. Damit können die Städte, Märkte und Ge­mein­den mit einer Kom­pen­sa­ti­on des Ge­wer­be­steu­er­aus­falls in Höhe von 330 Mio. Euro rechnen.

Der Vor­sit­zen­de des Baye­ri­schen Städ­te­tags, Strau­bings Ober­bür­ger­meis­ter Markus Pan­ner­mayr, begrüßt dieses Signal: „Viele Städte und Ge­mein­den müssen bei der Auf­stel­lung der Haus­halts­plä­ne mit Aus­fäl­len der Ge­wer­be­steu­er kal­ku­lie­ren. Ihnen wäre ohne die Hilfe der Staats­re­gie­rung fi­nan­zi­ell die Luft ab­ge­drückt worden. Dafür bedanke ich mich aus­drück­lich. Mit der Zusage der Staats­re­gie­rung können dro­hen­de Schief­la­gen in vielen kom­mu­na­len Haus­hal­ten kor­ri­giert werden. Der voll­stän­di­ge Aus­gleich der Aus­fäl­le bei der Ge­wer­be­steu­er würde den be­trof­fe­nen Kom­mu­nen, wie bereits im Haus­halts­jahr 2020, eine wich­ti­ge Atem­pau­se ver­schaf­fen. Deshalb ist der Bund jetzt ge­for­dert, seinen Anteil ebenso zu leisten.“

„Wir be­dan­ken uns, dass der Frei­staat Bayern zu seinem Wort steht und in dieser schwie­ri­gen Zeit bereit ist, den Ge­wer­be­steu­er­aus­fall bei baye­ri­schen Kom­mu­nen zu kom­pen­sie­ren. Damit wird nicht nur die Hand­lungs­fä­hig­keit von Kom­mu­nen, sondern auch das Ge­samt­sys­tem des Fi­nanz­aus­gleichs und der Umlagen sta­bi­li­siert. Auch wenn der Bund zu einer solchen Maß­nah­me un­ver­ständ­li­cher­wei­se nicht bereit ist, danken wir der Staats­re­gie­rung für ihre zu­ver­läs­si­ge und be­last­ba­re Part­ner­schaft“, un­ter­strich Ge­mein­de­tags­prä­si­dent Dr. Uwe Brandl.

Bereits bei Ab­schluss des Fi­nanz­aus­gleichs hätten die baye­ri­schen Kom­mu­nen ihren Beitrag auch zur Sta­bi­li­sie­rung des Staats­haus­halts ge­leis­tet und würden hierfür mit einer an­tei­li­gen Kom­pen­sa­ti­on der Ge­wer­be­steu­er­aus­fäl­le im Jahr 2021 belohnt. Brandl: „Dies hilft unseren Ge­mein­den und dient den Bür­ge­rin­nen und Bürgern Bayerns. Für die Zu­kunfts­fä­hig­keit Bayerns sind hand­lungs­fä­hi­ge Kom­mu­nen eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung. Mit den Ent­schei­dun­gen wird ein wei­te­rer Beitrag hierfür ge­leis­tet.“

Auch für die Land­krei­se und Bezirke in Bayern als Um­la­ge­neh­mer ist die Kom­pen­sa­ti­on des Ge­wer­be­steu­er­aus­falls ein wich­ti­ges Signal. Schließ­lich über­neh­men sie, so die Prä­si­den­ten Chris­ti­an Bern­rei­ter und Franz Löffler, auch in Zeiten der Pan­de­mie wich­ti­ge Auf­ga­ben im Bereich der so­zia­len Da­seins­vor­sor­ge. Der zu­ge­sag­te Aus­gleich der Ge­wer­be­steu­er­aus­fäl­le wirke sich für die Um­la­ge­neh­mer zwar erst mit zeit­li­cher Ver­zö­ge­rung in der Um­la­ge­kraft 2023 aus. Jedoch stünden gerade auch Land­krei­se und Bezirke in den kom­men­den Jahren vor großen Her­aus­for­de­run­gen, sei es im Bereich der Pflege, der Kinder- und Ju­gend­hil­fe, der Al­ten­hil­fe oder der Teil­ha­be­leis­tun­gen für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen.

„Wir danken Fi­nanz­mi­nis­ter Füra­cker, dass er Wort ge­hal­ten hat. Gleich­zei­tig fordern wir den Bund auf, jetzt Glei­ches zu tun und die Kom­mu­nen nicht fi­nan­zi­ell im Regen stehen zu lassen“, be­ton­ten die Ver­bands­chefs.

DK

 

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