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(GZ-14-2021)
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► Gesetzespaket zur Energiewende verabschiedet:

 

Bayerische Forderungen umgesetzt

 

Auf ambitionierte Klima-Ziele folgen nun erste Maßnahmen: Bundestag und Bundesrat haben vor der Sommerpause ein umfangreiches Gesetzespaket zur Energiewende beschlossen. Laut Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger fordern alle den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der Freistaat habe nun dafür gesorgt, dass auch die Rahmenbedingungen besser angepasst werden.

Mit Nachdruck habe er, Aiwanger, sich für wichtige bayerische Anliegen eingesetzt – mit Erfolg. So ermögliche das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von nun an eine finanzielle Beteiligung von Kommunen am Betrieb von Solar-Freiflächenanlagen. Damit werde eine wichtige Forderung Bayerns zur Beschleunigung des Ausbaus der Solarenergie umgesetzt. Die Kommunen könnten nun von der lokalen Wertschöpfung der Anlagen profitieren und die erforderliche Akzeptanz für diese Technologie bleibe erhalten.

Ohne eine arbeitsbezogene Beschränkung wird künftig zudem die umlagebefreite Eigenversorgung durch Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 30 Kilowatt möglich sein. Das bedeutet, dass die bisherige Begrenzung auf höchstens 30 Megawattstunden pro Kalenderjahr entfällt.

Darüber hinaus wurde das Ausschreibungsvolumen für die Innovationsausschreibung für besondere Solaranlagen von 50 auf 150 Megawatt verdreifacht. Auch wurde die Flächenkulisse für innovative PV-Anlagen im agrarwirtschaftlichen Bereich („Agri-PV“) auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, auf denen Dauerkulturen oder mehrjährige Kulturen angebaut werden, erweitert.

Investitionssicherheit für Biogasanlagen

Bestehende, flexible Biogasanlagen erhalten nunmehr die von Bayern geforderte Rechts- und Investitionssicherheit hinsichtlich der Flexibilitätsprämie und des Flexibilitätszuschlags. Die Nutzung der Flexibilitätsprämie schließt zudem nicht länger pauschal die Nutzung des Flexibilitätszuschlags aus.

Die von Bayern bereits im Rahmen der EEG-Novelle 2021 geforderte Anschlussförderung von Güllekleinanlagen wurde nun von Seiten des Bundes umgesetzt. Bayern konnte im Rahmen des Verfahrens noch eine Anhebung der Vergütung von 13 auf 15,5 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 75 Kilowatt Bemessungsleistung und von 6 und 7,5 Cent pro Kilowattstunde bis 150 Kilowatt Bemessungsleistung erreichen. Auch eine Reduzierung der Degression auf 0,5 Prozent ab 2022 pro Jahr konnte durchgesetzt werden.

Eine praxistaugliche Übergangsregelung konnte für KWK-Anlagen zwischen 500 Kilowatt und 1 Megawatt, für die ab dem Jahr 2021 die Ausschreibungspflicht gilt, gefunden werden. Auf diese Weise wird die Planungssicherheit für Anlagenbetreiber, die vor der Gesetzesänderung investiert haben, in angemessener Weise berücksichtigt.

Wasserstoffwirtschaft

Bayern hat den Bund bereits in seiner im Mai 2020 vorgelegten Wasserstoffstrategie mit Blick auf den regulatorischen Rahmen für einen zügigen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zum raschen Handeln aufgefordert. Die nun beschlossenen Punkte zum Einstieg in die Regulierung der Wasserstoffnetze, zur Befreiung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage, zu den sogenannten Klimaschutzverträgen (Carbon Contracts for Difference) sowie zu den vereinfachten Regelungen für Stromspeicher werden daher begrüßt.

Aus Sicht von VKU-Chef Ingbert Liebing haben die Regierungsfraktionen im Bundestag mit dem legislativen Energie-Paket auf den letzten Metern durchaus Verbesserungen erzielt, konkret indem sie die Ausschreibungsmengen für erneuerbare Energie-Anlagen kurzfristig und maßvoll weiter erhöht und die Voraussetzungen für die Modernisierung alter Windenergieanlagen erleichtert haben. Außerdem dürften die neuen Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen an PV-Anlagen die Akzeptanz für die Energiewende stärken.

„Aber ohne klare, verlässliche und belastbare politische Rahmenbedingungen droht Investitionszurückhaltung“, machte Liebing deutlich. „Einige Bälle, die spielentscheidend gewesen wären, wurden nicht verwandelt, z.B. beim Ausbau der erneuerbaren Energien und Verkehrs- sowie Wärmewende. Auch verweigerte man den Netzbetreibern die notwendige Flexibilität, um bei massiver Nachfrage nach Ladestationen und anderen neuen Verbrauchseinrichtungen (bspw. Wärmepumpen) netzstabilisierend eingreifen zu können.“

Um den Weg zu klimaneutralen Kommunen freizumachen und Investitionen in Klimaschutz vor Ort anzukurbeln, müsse Politik endlich und von vornherein größer und langfristig denken. Genau das sollte die kommende Bundesregierung gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode beherzigen:

„Wir brauchen binnen der ersten 100 Tage unter anderem ein Erneuerbare-Energien-Programm mit angepassten, langfristig angelegten Ausbaupfaden“, forderte Liebing.

DK

 

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