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(GZ-12-2021)
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► Erfolg erzielt:

 

Gericht erklärt Gemeindeordnung für verfassungswidrig

 

Mit der Änderung des Kommunalwahlrechts sollte es den Kommunen auch unter Pandemiebedingungen erleichtert werden erforderliche Entscheidungen zu treffen – beispielsweise durch die Teilnahme an Hybridsitzungen. Der Landesverband Bayern der Partei DIE LINKE kritisierte die Gesetzesänderung als „Aushebelung der Demokratie“ und hat mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Erfolg erzielt.

Zusammen mit knapp 30 Kommunalpolitikern hatte der Landesverband Bayern der Partei DIE LINKE eine Popularklage gegen die Gesetzesänderung des Kommunalrechts eingereicht. Die weitreichende Verlagerung von Beschlussfassungen in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen auf Ferien- und Sonderausschüsse stellten für die Kläger einen Eingriff in die kommunale Demokratie dar.

Kritik an Corona-Ausschüssen

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat die mögliche Einsetzung von sogenannten Corona-Ausschüssen – durch die zwei Drittel der gewählten Mandatsträger bis zum Jahresende von kommunalen Entscheidungen ausgeschlossen werden konnten – mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit Bayerischen Verfassung für unvereinbar erklärt. Der geänderten Ordnung nach sollten bis zum Ende der Coronakrise verkleinerte Gremien nach dem Vorbild eines Ferienausschusses bis zu drei Monate lang – mit Option auf Verlängerung – eingesetzt werden können.

Die Linke hatte den Gleichbehandlungsgrundsatz durch diese Regel-Änderung verletzt gesehen, weil über Monate hinweg in kommunalen Parlamenten kleine Gruppen oder einzelne Mandatsträger aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen hätten werden können. Letztlich würde so nicht mehr das Ergebnis der Kommunalwahl repräsentiert und dadurch der Wille der Wähler missachtet, hatte die Partei argumentiert und reichte daher im März Popularklage ein.

Wahlgleichheit gebrochen

Das Gericht gab der Klägerin recht. Aus dem Grundsatz der Wahlgleichheit folge in der Demokratie das Gebot, die gewählten Abgeordneten unter anderem bei der Ausübung ihrer Rechte gleich zu behandeln, was ebenso für Gemeinderatsmitglieder gelte, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die in der geänderten Gemeindeordnung enthaltenen Bestimmungen stellten eine schwerwiegende Durchbrechung des Grundsatzes der Wahlgleichheit dar.

Diese ließe sich nur rechtfertigen, wenn sie zwingend erforderlich wäre, um die vom Gemeinderat wahrgenommenen Aufgaben auch in der Pandemie zu gewährleisten. Es kämen aber etwa Hybridsitzungen, bei denen ein Teil der Gemeinderatsmitglieder der Präsenzsitzung per Ton-Bild-Übertragung zugeschaltet ist, als milderes Mittel in Betracht.

Der bayerische Verfassungsgerichtshof betonte, dass für bereits gefasste Beschlüsse solcher verkleinerten Ausschüsse die nun getroffene Entscheidung keine Auswirkungen habe. So sollen Rückabwicklungen vermieden werden.

DIE LINKE Bayern wertet die Entscheidung des BayVerfGH als Erfolg für die kommunale Demokratie. Neben der Landesregierung hatten auch die Oppositionsparteien von FDP und SPD der Änderung des Kommunalwahlrechts zugestimmt, die Grünen hatten sich enthalten.

 

 

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