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(GZ-11-2021)
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► Umweltausschuss:

 

Bundestag empfiehlt „orangen“ Wasserstoff

 

Die Bundesregierung beschloss kürzlich eine Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften. Kern der Änderungsverordnung ist die Konkretisierung der EEG-Umlagebefreiung von grünem Wasserstoff. Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat neben grünem Wasserstoff nun auch eine Empfehlung für „orangen“ Wasserstoff ausgesprochen.

Künftig sollen kommunale Unternehmen auch Wasserstoff direkt aus Biomasse oder mit Strom aus Müllheizkraftwerken gewinnen dürfen. Damit verbessern die Parlamentarier den Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“.

Darüber hinaus können kommunale Unternehmen auch fossile Primärtreibstoffe durch „orangen Wasserstoff“ ersetzen und damit ihren immer weiter wachsenden Fuhrpark aus Nutzfahrzeugen wie Bussen, Abfallsammelfahrzeugen, Großkehrmaschinen oder LKW mit klimafreundlichen Brennstoffzellen auch gleich noch mit „regionalem Kraftstoff“ betanken.

Zudem sind Biogas und Wasserstoff Energiespeicher, die mehr Flexibilität in das Energiesystem bringen: Ihre Erzeugung und Nutzung als Speicher kann einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, um die Stromnetze zu stabilisieren.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begrüßt die Entscheidung des Umweltausschusses: „Oranger Wasserstoff ist, wie grüner, eine wichtige Chance für den Klimaschutz – gerade im Verkehrssektor, der bei dieser Generationenaufgabe noch hinterherfährt. Damit verbessert die Koalition den Gesetzesentwurf erheblich und gibt dem Klimaschutz im Verkehrssektor neuen Schub.“

Für klimaneutrale Kommunen würden sektorübergreifende Strategien benötigt, die offen für neue Technologien sind und auf Pragmatismus statt Denkverbote setzen, so Liebing.

„Die neuen Klimaziele erreichen wir nur, wenn wir alle lokalen Potenziale für eine klimaschonende Energieversorgung heben: auch jenes von Wasserstoff, der aus Strom bei der thermischen Abfallverwertung oder direkt aus Biomasse entsteht.“ Der Bundestag könne kommunalen Unternehmen nun die nötige Rechts- und Planungssicherheit geben, um verstärkt in die lokale Wasserstoffproduktion zu investieren. Dabei müssten unbedingt verschiedene Formen von dekarbonisiertem bzw. CO2-freiem Wasserstoff genutzt werden können.

Details soll eine Verordnung regeln, an der das Parlament beteiligt wird. Auch soll das Regelwerk alle zwei Jahre evaluiert werden. Beides ist aus VKU-Sicht sinnvoll: Der Bundestag berücksichtige damit sowohl die gesellschaftliche Bedeutung als auch den raschen technologischen Fortschritt.

DK

 

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