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(GZ-9-2021)
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► Gleichstellungspolitik:

 

„Wir brauchen mehr Mut!“

 

Sozialministerin Carolina Trautner hat den sechsten Bericht der Staatsregierung zum Gleichstellungsgesetz vorgestellt. Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes diskutierte sie mit den Abgeordneten über Erfolge und Defizite in der aktuellen Entwicklung zu mehr Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern. In den Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Gemeinden verfügen aktuell knapp 56 Prozent über ein aktuell gültiges Gleichstellungskonzept.

Ausschussvorsitzender Wolfgang Fackler (CSU) machte deutlich: „Da geht noch mehr!“

Anhand der Ergebnisse des sechsten Berichts der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern wird deutlich: Ressortübergreifend nehmen immer mehr Frauen eine Führungsposition ein. Jedoch zeigen die Ergebnisse auch, dass Führung in Teilzeit wenig verbreitet ist. Der Frauenanteil in der gesamten öffentlichen Verwaltung liegt bei 60,9 Prozent und ist damit seit Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes im Jahr 1996 kontinuierlich gestiegen (1999: 51,4 Prozent).

Frauenanteil von Beruf abhängig

Allerdings variiert der Frauenanteil in den verschiedenen Bereichen durchaus deutlich. Differenziert nach Verwaltungsbereichen ist in der Staatsverwaltung ohne Schul- und Polizeibereich das Verhältnis von Frauen und Männern insgesamt ausgeglichen (50,1 Prozent Frauen, 49,9 Prozent Männer).

Im Schulbereich sind Frauen deutlich überrepräsentiert (71,8 Prozent). Im Polizeibereich sind die Männer wesentlich stärker vertreten (75,0 Prozent). Bei der Beamten- und Richterschaft stellen erstmals die Frauen mit 53,4 Prozent die Mehrheit der in diesem Bereich Beschäftigten.

Frauen verdienen weniger

Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum ist die Zahl der Frauen im öffentlichen Dienst des Freistaates erneut um 16.785 gestiegen, während die Anzahl der Männer um 1.818 zurückgegangen ist. Grund dafür ist, dass es einen höheren Frauenanteil bei den Neueinstellungen gibt und mehr Männer bei den älteren Jahrgängen, die in den Ruhestand gehen. Viele Neueinstellungen wirken sich dabei negativ auf das Durchschnittsgehalt aus. Dies wird durch einen Aufstieg in Führungspositionen noch nicht kompensiert. Einer der Gründe ist die Teilzeitanstellung. So verdienen Frauen in der öffentlichen Verwaltung durchschnittlich 234 Euro weniger als Männer (pro Monat; 2019: 317 Euro) – was u. a. mit unterschiedlichen Eingruppierungen zu tun.

Arbeitszeit beeinflusst Qualifikationsebene

Die Verbreitung von Teilzeitbeschäftigung hat sich im Vergleich zu 2014 kaum verändert. 42 Prozent aller Bediensteten in der gesamten öffentlichen Verwaltung sind in Teilzeit beschäftigt. Mehr als jede zweite Frau (57,6 Prozent) arbeitet in Teilzeit, dagegen weniger als jeder fünfte Mann (19,7 Prozent). Selbst in der höchsten Qualifikationsebene ist die Mehrheit der Frauen (51,15 Prozent) teilzeitbeschäftigt. Dabei ist der Anteil teilzeittätiger Frauen in Führungspositionen mit knapp elf Prozent aber nur etwa halb so groß, wie ihr Anteil an der Vergleichsgruppe. Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen beruht folglich im Wesentlichen (im Schulbereich sogar vollständig) auf der geringeren Beteiligung von Teilzeitkräften an Führungspositionen.

Appell an Ressorts

Carolina Trautner (CSU), Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, bezog bei der Vorstellung des Berichtes klare Position:

„Ich appelliere an alle Ressorts, noch mehr über das Führen in Teilzeit nachzudenken. Ich bin überzeugt, dass wir diesen Spirit in die öffentliche Verwaltung tragen können, denn das Führen in Teams ist möglich – aber wir brauchen mehr Mut. Das dickste Brett, das wir zu bohren haben, ist dabei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Dabei helfen sollen Gleichstellungskonzepte als entscheidende Grundlage für eine längerfristige gezielte Förderung von Frauen durch personalrechtliche und organisatorische Maßnahmen. Sie sind alle fünf Jahre durch die Dienststellen mit nicht nur geringfügigen Personalbefugnissen mit mindestens 100 Beschäftigten sowie die obersten Landesbehörden zu erstellen.

85,5 Prozent der verpflichteten Dienststellen des Freistaates haben Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Die an der Befragung teilnehmenden Bezirke, Landkreise und kreisfreien Gemeinden sind zu 100 Prozent ihrer Verpflichtung dazu nachgekommen. Unter den Dienststellen mit Gleichstellungsbeauftragten (staatlich und kommunal) haben 64,5 Prozent auch eine Vertretung bestellt. Eine Entlastung der Gleichstellungsbeauftragten von anderen dienstlichen Aufgaben findet in Dienststellen ohne feste Regelungen zum zeitlichen Umfang der Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte bzw. -beauftragter nur in einem geringen Ausmaß statt.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Positiv zu bewerten ist, dass in einem Großteil der Gleichstellungskonzepte Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit enthalten sind. Hinzu kommt die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, insbesondere der Ausbau des mobilen Arbeitens und der Telearbeit, sowie die digitale Teilnahmemöglichkeit an Terminen. In drei von vier Dienststellen besteht die Möglichkeit zu Wohnraum- oder Telearbeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Gegenüber 2014 ist die Verbreitung von Wohnraum- und Telearbeit damit insgesamt weiter gestiegen.

Die Digitalisierung bietet damit neue Chancen, Karrieren von Personen mit Familienpflichten zu fördern, insbesondere die Möglichkeit, die berufliche Entwicklung unabhängig von einer Beschäftigung in Vollzeit und permanenter Präsenzpflicht in der Dienststelle voranzutreiben.

Datenschutzrecht als Hemmnis

79 Prozent der staatlichen Dienststellen, die an der Befragung teilgenommen haben und die einer Verpflichtung zur Erstellung eines Gleichstellungskonzeptes unterliegen, verfügen über ein aktuell gültiges Gleichstellungskonzept. Bei den Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Gemeinden sind es 55,9 Prozent.

Ein Grund für die geringere Beteiligung liegt u. a. darin, dass in den Kommunen die Möglichkeit besteht, per Satzung davon abweichen zu können, ein Gleichstellungskonzept zu erstellen. Problematisch ist jedoch, dass 21 Prozent der Dienststellen des Freistaates Bayern ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung eines Gleichstellungskonzeptes nicht nachgekommen sind. Und 14,5 Prozent der Dienststellen des Freistaates Bayern besitzen keine Gleichstellungsbeauftragte. Als Hemmnis sowohl für die Erstellung von Gleichstellungskonzepten als auch bei der Datenerhebung für den Gleichstellungsbericht zeigte sich das Datenschutzrecht. Denn es fehlte an einer hinreichenden Rechtsgrundlage, die eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtssicher ermöglichte. Aus diesem Grund konnten Daten für den Bericht fast ausschließlich anonymisiert erhoben werden.

Impulse gefragt

Ausschussvorsitzender Wolfgang Fackler (CSU) betonte: „Wir haben eine Vorbildfunktion und wir werden uns nicht auf den Erfolgen, die der Bericht deutlich gemacht hat, ausruhen. Da geht noch mehr. Denn es wurde ebenfalls herausgestellt:

Nichts ist Automatismus, sondern wir müssen die Dinge anschieben.“ Tessa Ganserer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), stellvertretende Ausschussvorsitzende, forderte eine Novellierung des Gleichstellungsgesetzes:

„Wie der Bericht zeigt, kann von echter Gleichstellung nicht die Rede sein. Frauen müssen sich immer noch zwischen Kindern und Karriere entscheiden. Die Analyse macht deutlich, dass eine Teilzeitbeschäftigung bedeutet, nicht nur auf einen Teil der Besoldung, sondern auch auf Beförderung verzichten zu müssen. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer Novelle des Gleichstellungsgesetzes kommen werden.“

Sorgenkind Wissenschaft

Auch Dr. Simone Strohmayr (SPD) kritisierte das aktuelle Gleichstellungsgesetz als „zahnlosen Tiger“. Sie ergänzte: „Positiv ist, dass der Frauenanteil im öffentlichen Dienst zunimmt, aber in der Polizei ist der Anteil nur bei 25 % Frauen. Da müssen wir uns Gedanken machen, wie wir zu ausgeglichenen Verhältnissen zwischen Männern und Frauen kommen.“ Strohmayr empfahl, dass Frauen verstärkt für die Bewerbung von oberen Führungspositionen aufgefordert werden müssten.

Die SPD-Fraktion fordert unter anderem, die Anhebung des Frauenanteils auf 50 Prozent in allen Leitungsebenen und die Möglichkeiten von Sanktionen, sollten Vorschriften des Gleichstellungsgesetzes nicht eingehalten werden.

Andreas Jäckel (CSU) sprach eine weitere Empfehlung aus: „Wir brauchen ein Umdenken in der gesamten Gesellschaft, denn jeder muss auch zu diesen Themen stehen. Deshalb müssen wir mit solchen Berichten nachschärfen.“

Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) bezog sich auf die Defizite im Bereich der Wissenschaft: „Auf der Ebene der Professoren ist der Frauenanteil nur bei 20 %, da sind wir in Bayern das Schlusslicht. Doch gerade bei den Frauen liegt für zukünftige Entwicklung unglaubliches Potential. Da müssen wir rechtzeitig gegensteuern.“

Weiterentwicklung des Berichtes

Der vorliegende Untersuchungsbericht wurde durch das unabhängige Internationale Institut für Empirische Sozialökonomie gGmbH (INIFES) erstellt. Der Gleichstellungsbericht bilanziert die Erreichung der Ziele des Gleichstellungsgesetzes im Zeitraum zwischen den Jahren 2014 bis 2018 sowie die Entwicklung seit dem vorangegangenen 5. Bericht (Berichtszeitraum 2009 bis 2014). Erstmals wurde in diesem Bericht zur Beurteilung der Beteiligung von Frauen auf Führungsebene für die Staatsverwaltung neben den Frauen- und Männeranteilen in Führungspositionen jeweils die Frauen- und Männeranteile in der Vergleichsgruppe ausgewiesen.

Hintergrund: Das Gleichstellungsgesetz

Zielvorgaben des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes von 1996 sind die Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen, in denen Frauen in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, die Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem Änderungsgesetz aus dem Jahr 2006 wurden als weitere Zielvorgaben aufgenommen: Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, das Hinwirken auf Beseitigung bestehender Nachteile sowie die Berücksichtigung der Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen als durchgängiges Leitprinzip.

 

 

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