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(GZ-4-2021)
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► Virtuelle AKU-Landesversammlung:

 

Ohne Nachhaltigkeit keine Resilienz

 

Unter der Leitung seines Landesvorsitzenden Dr. Martin Huber, MdL, hat der Arbeitskreis Umweltsicherung und Landesentwicklung (AKU) der CSU auf seiner virtuellen Landesversammlung mit großer Zustimmung einen Leitantrag mit dem Titel „Die Lehren aus der Pandemie – ohne Nachhaltigkeit keine Resilienz“ beschlossen. Unter den Punkten „Umwelt und Wirtschaft gemeinsam denken“, „Erneuerbare Energien vorantreiben“ und „Nachhaltigkeit als Garant für Resilienz“ zeigt der AKU einen Weg auf, wie das ökologisch Nötige mit dem ökonomisch Sinnvollen verbunden werden kann und Bayern zukunftsfähig aufzustellen ist.

Viele Parteien sehen die Themen Umwelt- und Klimaschutz als Gegenspieler einer starken Wirtschaft und umgekehrt. Für den AKU aber ist klar: Ökologie und Ökonomie müssen gemeinsam gedacht werden. Bayern habe in den Bereichen Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz und Wasser das Potenzial, mit Innovationen und Forschung zum Weltmarktführer einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft zu werden.

„Dabei stellt gerade CleanTech, d.h. ökologische, moderne Technologien, die Umweltthemen, Digitalisierung, Sensorik und Industrie 4.0 verbinden, eine große Chance dar“, heißt es in dem Leitantrag.

Bayerns führende Rolle als Global Player

Um sich eine führende Rolle als Global Player zu sichern, müsse Bayern eine eigene „Clean Tech-Strategie“ entwickeln, „denn für den Technologie- und Industriestandort Deutschland kann die Bedeutung von Umwelttechnik und Ressourceneffizienz gar nicht hoch genug eingeschätzt werden“.

Ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt lag 2016 bei 15 Prozent und wird laut Prognose im GreenTech-Atlas des BMU (2018) bis 2025 auf 19 Prozent steigen. Das weltweite Marktvolumen der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz wird sich von mehr als 3,2 Billionen Euro (2016) bis 2025 voraussichtlich auf über 5,9 Billionen Euro erhöhen.

Eine Schlüsselrolle für die ökologische Modernisierung spielen laut AKU intelligente Systemlösungen durch die Vernetzung von Daten.

Ganzheitliche Verkehrswende

Zur Umsetzung einer ganzheitlichen Verkehrswende gehören für den CSU-Arbeitskreis eine klimafreundlichere Ausgestaltung des Verkehrs, intelligente Verkehrssteuerung und digitale Verkehrskonzepte sowie ein Wechsel im Antriebs- und Kraftstoffmix. Ziel müsse es sein, den ÖPNV attraktiver zu gestalten. Neben der E-Mobilität bestünden noch weitere Möglichkeiten, den Verkehr (insbesondere ÖPNV) klimafreundlicher zu gestalten.

Über den Antriebs- und Kraftstoffmix der Zukunft soll der Wettbewerb entscheiden. Neben grünem Wasserstoff könnten auch Kerosin, Diesel und Benzin, die aus erneuerbarem Strom und CO2 hergestellt werden, sowie biomassebasierter Strom der zweiten Generation wichtige Bausteine vor allem für den Flug-, Schiffs-, Zug- und Schwerlastverkehr sein.

Die Herstellung derartiger

E-Fuels steht derzeit noch am Anfang ihrer Entwicklung. Um große Mengen zu produzieren, seien massive Investitionen in Forschung und Entwicklung notwendig. Außerdem müssten regulatorische Hürden abgebaut werden.

Ziel der Klimaneutralität

Mit Blick auf die Energiewende begrüßen die Umweltpolitiker, dass der Gesetzentwurf zur Novelle des EEG das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 auch bei Stromerzeugung und Stromverbrauch gesetzlich festschreibt.

„Als Zwischenziel wird für das Jahr 2030 ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Stromverbrauch festgeschrieben. Diese Ziele sind ambitioniert und bedürfen aus unserer Sicht einer ebenso ambitionierten Reform des EEG.“

Das EEG müsse derart ausgestaltet werden, dass es den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv anreizt und Innovationen fördert. Gleichzeitig gelte es, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, sie bei der Energiewende mitzunehmen und zu motivieren, klimafreundliche erneuerbare Energien zu nutzen.

Der AKU fordert, die Anschlussvergütung für ausgeförderte Photovoltaikanlagen so auszugestalten, dass diese unbürokratisch und wirtschaftlich weiter betrieben werden können. Gleichzeitig sei sicherzustellen, dass auch in Zukunft möglichst viele Dächer von Alt- und Neubauten in Deutschland für die Erzeugung von Solarenergie genutzt werden.

Die großen Dachflächen müssten genutzt werden und deshalb solle die Grenze, ab der Ausschreibungen stattfinden müssen, mindestens wie bisher bei 750 kW angesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist aus Sicht des AKU auch der Eigenverbrauch zu stärken und der bürokratische Aufwand zu reduzieren. Dazu gehört auch das Thema Mieterstrom.

„Unser Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Mietern in den Städten ebenso ermöglichen, an der Energiewende zu partizipieren. Deshalb muss es sich für alle Beteiligten lohnen und es muss unbürokratisch sein“, heißt es.

Neben den Dächern könnten auch weitere Flächen genutzt werden, ohne dass der Druck bezüglich der Flächenkonkurrenz zunimmt. Floating- und Agro-PV seien hier innovative Lösungen und sollten deshalb in die Innovationsausschreibungen aufgenommen werden. PV-Anlagen auf Ackerflächen, die eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung erlauben sowie Anlagen z.B. auf gefluteten Braunkohle- und Sandgruben könnten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.

Repowering

Um ausgeförderte Windparks weiter am Netz zu halten, setzt der AKU auf Repowering durch neue und leistungsfähigere Modelle. „Eine solche Umrüstung muss unkompliziert möglich sein. Wir fordern daher bestehende Hürden im Planungs- und Genehmigungsrecht abzubauen.

Der Schlüssel für die stärkere Nutzung der Windkraftanlagen ist zudem die bessere finanzielle Beteiligung der Standorte sowie der betroffenen Kommunen an der Wertschöpfung. Die Elemente im aktuellen Gesetzentwurf dazu müssen noch weiter gestärkt werden.“

Auch die Bioenergie spielt für die CSU-Umweltpolitiker eine wichtige Rolle. Der aktuelle Ausbaupfad für Biomasse läuft ihrer Auffassung nach Gefahr, hinter dem Stabilisierungspfad zum Erhalt der Anlagen zurückzubleiben.

Die im Gesetzentwurf festgeschriebenen Ausbauvolumina müssten daher deutlich erhöht werden. Ebenso gelte es, die Sondervergütungsklasse für die Güllevergärung weiterzuentwickeln und den Einsatz von alternativen Substraten in Biogasanlagen zu fördern. Damit werde eine vielfältige Nutzung der Bioenergie ermöglicht und die Rolle der Landwirte als Energiewirte der Zukunft gefestigt.

Als „zentrales Element für die Energiewende und auch für die Erreichung unserer Klimaziele“ wird der grüne Wasserstoff bezeichnet. Damit dieser wettbewerbsfähig wird und der Markthochlauf gelingt, müsse eine Befreiung von der EEG-Umlage zeitnah erfolgen.

„Ohne Nachhaltigkeit kann es keine Resilienz geben“, lautet eine weitere Botschaft. Es gelte, verstärkt auf innereuropäische Produktionsprozesse zu setzen
und stufenweise die Abhängigkeit von der Globalisierung zu reduzieren. Auch der Klimawandel mit seinen Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen müsse bei den Überlegungen zu einer stärkeren Resilienz eine Rolle spielen.

Lieferkettengesetz

Resilienz sei sowohl als lokale Herausforderung zu sehen als auch vernetzt zu betrachten. Um den Strukturbruch Corona auch nachhaltig zu nutzen, müssten daher auch die Umweltkosten bei der Preisbildung eine stärkere Rolle spielen. Noch existiere ein gravierendes Missverhältnis zwischen den beim Abbau von Rohstoffen entstehenden Kosten und jenen für das Recycling von Rohstoffen. Dabei würde ein sinkender Verbrauch von Rohstoffen durch die verstärkte Anwendung von Recycling zu weniger Landverbrauch führen und damit Natur und Umwelt mehr Raum lassen. Daher sieht der AKU in einem Lieferkettengesetz einen erfolgversprechenden Weg hin zu mehr Resilienz.

Zum nachhaltigen Wirtschaften gehöre ebenfalls, dass Regionalität und Wiederverwertung eine größere Bedeutung erreichen müssen. Daher setzt sich der Arbeitskreis dafür ein, dass bei internationalen Freihandelsabkommen der Europäischen Union hohe ökologische Standards eingefordert werden und ökologische Kosten, die bei Gewinnung, Weiterverarbeitung
und Transport von Gütern entstehen, ihren Niederschlag in der Preisgestaltung finden.

DK

 

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