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(GZ-4-2021)
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► Pläne der Regierungskoalition:

 

Änderung der Kommunalgesetze

Mehr Handlungsspielraum für Bayerns Kommunalparlamente

 

Mit einem eigenen Gesetzentwurf sorgen die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern dafür, dass Bayerns Kommunalparlamente künftig die Möglichkeit haben, bei Sitzungen ihrer Gremien Teilnehmer mit Stimmrecht virtuell zuzuschalten und Corona-bedingt rechtssicher in reduzierter Präsenz zu tagen. Hierzu werden per Gesetz die Gemeindeordnung und weitere Kommunalgesetze entsprechend geändert.

Dieser Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wurde am vergangenen Dienstag in Erster Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags beraten.

Bessere Vereinbarkeit von kommunalem Ehrenamt mit Familie und Beruf Konkret können die Kommunen es künftig zulassen, dass Stadt-, Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte auch virtuell mit Stimmrecht an den Sitzungen ihrer Gremien teilnehmen.

Dies war bisher gemäß den Kommunalgesetzen nicht möglich. Diese Regelung wird Corona-unabhängig bis 2022 in Kraft bleiben. Ziel ist, damit künftig auch eine bessere Vereinbarkeit von kommunalem Ehrenamt mit Familie und Beruf zu ermöglichen.

Für die Dauer der Pandemie wird zudem durch die Änderung der Kommunalgesetze die rechtssichere Möglichkeit geschaffen, Entscheidungen, die den Gesamtgremien vorbehalten sind, auf Ausschüsse zu übertragen. Diese Entscheidungen können dann in kleineren Gremien getroffen werden, sodass die Kommunen verlässlich handlungsfähig bleiben.

Dazu CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer:

„Wichtig ist uns, dass hier nichts erzwungen, sondern vieles ermöglicht wird. Denn wir stehen zur kommunalen Selbstverwaltung. Mit unserem Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass die Gemeinden und kommunalen Gremien die für sie passgenaue Lösung finden“.

Dazu der Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Florian Streibl:

„Wir haben schon sehr früh die Bedürfnisse der kommunalen Gremien in der Pandemie in den Blick genommen und intensiv mögliche Erleichterungen diskutiert. Dabei war es uns wichtig, die Thematik nicht nur auf eine Zuschaltung von Personen zu Sitzungen zu verengen, die derzeit wegen infektionsschutzrechtlicher Anordnungen oder Empfehlungen nicht persönlich an Sitzungen teilnehmen können. Vielmehr geht es uns auch darum, insgesamt rechtssichere und praxistaugliche Lösungen im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung zu gestalten.

Eine Öffnung für hybride Sitzungen und weitere Erleichterungen waren dringend angezeigt. Deshalb freuen wir uns, diese Maßnahmen jetzt zur Umsetzung zu bringen, um auch hier die Gesundheit der kommunalen Mandatsträger möglichst umfassend zu schützen und gleichzeitig Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.“

Dazu Innenminister Joachim Herrmann:

„Der Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen ist ein Meilenstein für mehr Handlungsspielraum der Kommunen in Zeiten der Corona-Pandemie und darüber hinaus. Er hilft, Infektionskontakte in kommunalen Gremien, bei Bürgermeister- und Landratswahlen, bei Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen sowie bei Ortssprecherwahlen zu vermeiden. Die Entscheidung, inwieweit von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, bleibt jedoch bei den Kommunen.“

Inkrafttreten des Gesetzes noch vor Ostern

Nach der Ersten Lesung am 9. Februar 2021 im Plenum wird das Gesetz dann am 24.2.2021 in einer Sondersitzung im Kommunalausschuss beraten. Das Gesetz soll noch vor Ostern in Kraft treten.

 

 

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