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(GZ-24-2020)
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► Flächenverbrauch:

 

Freie Hand für Kommunen

 

Bis 2030 will die Staatsregierung den Flächenverbrauch für den Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrswegebau auf einen landesweiten Richtwert von fünf Hektar von derzeit knapp elf Hektar senken. Dazu hat der Bayerische Landtag mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern einer Änderung des Landesplanungsgesetzes zugestimmt, die diesen Richtwert festschreibt. Verbindliche Vorgaben für die Kommunen sind damit nicht verbunden. Eine Feinjustierung soll ihnen nun Rechtssicherheit für Infrastrukturprojekte geben. Bayerns Gemeinden lehnen jedoch weiterhin eine Beschränkung ihrer Planungshoheit ab. Die Landtags-Grünen und die SPD warfen der Regierungskoalition „verfehlte Landesplanung“ vor und stellten alternative Kompromissmodelle vor.

2019 lag der Flächenverbrauch im Freistaat bei durchschnittlich 10,8 Hektar pro Tag landesweit. Lediglich die Hälfte davon ist versiegelte Fläche. Die Präzisierung des Landeplanungsgesetzes bietet den Kommunen künftig Planungs- und Rechtssicherheit für Infrastrukturprojekte. So wird bei der Bewertung der 5-Hektar Richtgröße künftig entsprechend berücksichtigt, ob dabei Boden versiegelt wird und welche Ausgleichsmaßnahmen für den Umwelt-, Klima und Artenschutz getroffen werden können.

Flexibles Planungsinstrument

Damit erhalten Gemeinden ein flexibles Planungsinstrument zum Flächensparen, in dem ihre Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Damit werden Parks, Friedhöfe, Fussballfelder oder Golfplätze bei der Flächennutzung anders behandelt wie versiegelte Flächen. Die Fraktionen der CSU und Freien Wählern wollen so vermeiden, dass diese Grünflächen im Wettbewerb mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, des Wohnungsbaus, den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Landesentwicklung stehen.

Was schreibt das Gesetz vor?

Um diese Richtgröße erreichen zu können, sind ressortübergreifend auf Landes- wie auf Bundesebene zahlreiche Maßnahmen erforderlich. Der vorliegende Gesetzentwurf soll dazu einen Beitrag leisten, indem die 5-ha-Richtgröße bei der erstmaligen planerischen Inanspruchnahme von Freiflächen (d.h. nicht baulich genutzten Flächen) im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke durch den Erlass von Bebauungsplänen und Planfeststellungsbeschlüssen berücksichtigt wird. Flächennutzungspläne werden somit zwar von der 5-ha-Richtgröße nicht unmittelbar erfasst, es gilt jedoch dieses Ziel auf dieser vorgelagerten Planungsebene zu berücksichtigen.

„Klarzustellen ist, dass die landesweite Richtgröße kein Herunterbrechen auf einzelne Gemeinden bedingt und dies auch nicht beabsichtigt ist“, wie es im Gesetzestext heißt.

Selbstverwaltung schützen

„Zersiedlung vermeiden ohne Wachstum zu gefährden“ – als ein flexibles Instrument gegen den Flächenverbrauch hat Hubert Aiwanger (Freie Wähler) die gefundene Lösung bezeichnet. Die CSU argumentierte, das Gesetz ermögliche es den Kommunen, flächensparend zu handeln und dabei auch Ziele des Arten- und Klimaschutzes zu berücksichtigen.

Die Grünen hatten einen eigenen Antrag eingebracht. Mit diesem sollte das Fünf-Hektar-Ziel bereits 2026 verbindlich erreicht werden. Walter Nussel (CSU) nannte die Forderungen der Grünen in ihrer Umsetzung zu bürokratisch. Er wies darauf hin, den prognostizierten Bevölkerungszuwachs zu berücksichtigen und die kommunale Selbstverwaltung zu schützen. Aiwanger fügte hinzu, dass entzogene Fläche nicht immer automatisch tote Fläche sei. Von den verbauten zehn Hektar täglich, würde nur die Hälfte beispielsweise durch Asphaltierung wasserdicht versiegelt. Die andere Hälfte entfiele auf Gärten, Fußballfelder oder Photovoltaikfelder, die Ameisen und Käfern einen Lebensraum böten. Sandro Kirchner (CSU) warnte zudem davor, reiche gegen arme Kommunen auszuspielen. Manfred Eibl (Freie Wähler) setzte auf ein Gesamtkonzept von Transparenz und Freiwilligkeit. Seine Begründung lautete: „Mathematische Verbindlichkeit löst nicht das Problem der Flächenkonkurrenz.“

Warnung vor Einschränkung

Nach Ansicht der bayerischen Kommunen dient die Präzisierung jedoch nicht dazu, ihre verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit als Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts im bisherigen Umfang zu erhalten.

„Wir brauchen keine Berechnungsformel, wie viel eine Gemeinde wo und wann überbauen darf“, sagte Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags. Auf die Kommunen kämen nur zusätzlicher Begründungsaufwand und weitere Rechtsunsicherheit zu.

Brandl wies darauf hin, dass eine wie auch immer geartete Berechnungsformel von Pflicht- oder Richtgrößen der möglichen Flächeninanspruchnahme in vielen Gemeinden und Städten zu willkürlichen, oder die Bürgerbelange nicht berücksichtigenden Ergebnissen führen würden.

„Bayerns Gemeinden und Städte bauen Straßen, damit die Menschen in Stadt und Land gleichberechtigt mobil sein können. Sie bauen Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime, um die sozialen Bedürfnisse der Menschen zu decken. Sie ermöglichen, dass Gewerbebauten, Büros und Fabriken errichtet werden, damit die Menschen in Bayern ein Einkommen haben und nicht abwandern müssen. Und vor allem schaffen sie bezahlbaren Wohnraum, damit die Menschen ein Dach über dem Kopf haben, was einem derzeit besonders drängenden Anliegen entspricht. Dafür müssen selbstverständlich Flächen bereitgestellt werden. Dazu stehen wir Kommunen. Es ist politisch nicht fair und gesellschaftspolitisch riskant, den Gemeinden und Städten dafür Fesseln für ihre Entwicklung in Gestalt von starrem Flächenvorgaben anzulegen“, kritisierte Brandl.

 

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