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(GZ-8-2020)
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► Bayerisches Kabinett:

 

Aspekte der Corona-Virus-Pandemie

 

Der Ministerrat hat sich in den vergangenen Sitzungen mit unterschiedlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie beschäftigt. Dabei lag das Augenmerk insbesondere auf den Themen Wirtschaft und Finanzen sowie Gesundheit und Soziales.

Kabinettssitzung in Corona-Zeiten: Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Chef der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann; zugeschaltet für die Videokonferenz sind die Mitglieder des bayerischen Kabinetts. Bild: Bayerische Staatskanzlei
Kabinettssitzung in Corona-Zeiten: Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Chef der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann; zugeschaltet für die Videokonferenz sind die Mitglieder des bayerischen Kabinetts. Bild: Bayerische Staatskanzlei

Stichwort Wirtschaft und Finanzen: Um Unternehmen der Realwirtschaft, die gerade für den Wirtschaftsstandort Bayern besonders relevant sind, auch im Falle eines länger andauernden, Corona-bedingten Shut-Downs zu stabilisieren, hat die Bayerische Staatsregierung den Entwurf eines Gesetzes über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur beschlossen. Die Struktur des BayernFonds orientiert sich dabei am Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes.

Eckpunkte

Der Gesetzentwurf enthält insbesondere folgende Eckpunkte:

  • Mindestgröße der stabilisierten Unternehmen: Bilanzsumme oder Umsatzerlöse größer als 10 Mio. Euro, mindestens 50 Arbeitnehmer (2 von 3 Kriterien müssen erfüllt sein). Startups müssen in einer abgeschlossenen Finanzierungsrunde von privaten Kapitalgebern mit mindestens 5 Mio. Euro einschließlich des durch diese Runde eingeworbenen Kapitals bewertet worden sein.
  • Keine Obergrenze, damit Überschneidungen mit Konzept des Bundes möglich; aber keine Stabilisierung aus BayernFonds, wenn Unternehmen bereits Hilfe vom Bund aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhält oder vom Bund aus beihilferechtlichen Gründen keine Stabilisierungsmaßnahme nach dem Stabilisierungsfondsgesetz erhalten hat.
  • Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben bei Konditionen und Auflagen der Maßnahmen.
  • Der BayernFonds erhält ein Volumen von insgesamt 60 Mrd. Euro (Ermächtigung zur Kreditaufnahme von 20 Mrd. Euro und zusätzlichem Garantie- bzw. Bürgschaftsrahmen von 40 Mrd. Euro). Er wird in gemeinsamer Zuständigkeit von Finanz- und Wirtschaftsministerium umgesetzt.
  • Errichtung einer Bayerischen Finanzagentur GmbH zur Verwaltung des Sondervermögens des BayernFonds. Die Errichtung soll unter Einbeziehung vorhan- dener Strukturen erfolgen und so eine schnelle Einsatzfähigkeit des BayernFonds ermöglichen.
  • Verschärfung des Investitionsprüfungsrechts im Außenwirtschaftsrecht zum Schutz vor einem Ausverkauf sensibler/systemrelevanter Unternehmen durch unionsfremde Investoren. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang darum gebeten, die schon im vergangenen Jahr in die Wege geleitete dauerhafte Verschärfung des deutschen Außenwirtschaftsrechts, mit der zum einen zwingende Vorgaben der EU umgesetzt und zum anderen die neu von der EU eingeräumten Handlungsspielräume genutzt werden sollen, zügig abzuschließen.

Meldepflicht und Prüfrecht

Darüber hinaus müssten schnellstmöglich und zeitlich befristet für alle Branchen eine Meldepflicht und ein Prüfrecht für einen Eintritt des Bundes oder eines Bundeslandes ab einer Beteiligung in Höhe von zehn Prozent geschaffen werden, um Transparenz über drohende Übernahmen herzustellen.

Beschlossen hat die Bayerische

Staatsregierung zudem eine Anpassung der Förderhöchstsummen im Soforthilfeprogramm Corona (von derzeit 15.000 Euro auf 30.000 Euro für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern und von derzeit 30.000 Euro auf 50.000 Euro für Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern).

Richtlinien werden angepasst

Das Wirtschaftsministerium wird außerdem die Richtlinien des bayerischen Programms mit Blick auf die Definition des Liquiditätsengpasses an die Regelungen des Bundesprogramms anpassen, um im Verwaltungsvollzug einen Gleichlauf der beiden Programme zu gewährleisten.

Von der Verbesserung profitieren zum einen Unternehmen der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Primärerzeugung wie etwa Gärtnereien sowie zum anderen wirtschaftlich tätige Körperschaften des Non-Profit-Sektors. Das trifft beispielsweise auf Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs als Träger von Schullandheimen, Jugendherbergen und Bildungseinrichtungen zu.

Daneben gilt das Programm, das insgesamt Mittel in Höhe von fünf Mrd. Euro umfasst, weiterhin unverändert für Unternehmen, die wirtschaftlich und damit am Markt tätig sind.

Die Versorgung mit kurzfristiger Liquidität kann für Unternehmen in der Krise existenzentscheidend sein. Um schnell helfen zu können, hat die LfA-Förderbank Bayern bereits Darlehensprogramme zur Bewältigung der Corona-Krise aufgelegt. Nach einer Änderung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU wird das Angebot der LfA nun noch um ein neues Darlehensprodukt mit einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung für Kleinunternehmer bis 10 Mitarbeiter ergänzt.

Unternehmen bis 5 Mitarbeiter können dabei Darlehen bis zu 50.000 Euro erhalten, Unternehmen bis 10 Mitarbeiter bis zu 100.000 Euro. Die notwendige Risikoentlastung der LfA in Höhe von bis zu insgesamt 12 Mrd. Euro soll durch entsprechende Rückbürgschaftsermächtigungen im Rahmen der parlamentarischen Behandlung des zweiten Nachtragshaushalts 2019/2020 berücksichtigt werden.

Stichwort Gesundheit und Soziales

Die Bayerische Staatsregierung hält die konsequente Fortführung der Eindämmungs-Strategie für wichtig, um die Ausbreitung von Coronavirus-Infektionen im Freistaat zu verlangsamen. In diesem Zusammenhang sollen in allen Landkreisen Contact Tracing Teams für die Ermittlung, Aufklärung und Begleitung von Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Patienten eingesetzt werden.

Der hierfür bei den Gesundheitsämtern zusätzlich erforderliche Personalbedarf von rund 3.000 Mitarbeitern wird durch Abordnungen aus anderen Ressorts gedeckt. Außerdem werden die Gesundheitsämter durch Polizeibeamte unterstützt. Das Gesundheitsministerium kümmert sich besonders um die Gewinnung von medizinischem Fachpersonal.

Kostenfreie Verpflegung

Seit dem 1. April stellt der Freistaat Bayern eine kostenfreie Verpflegung für alle Bediensteten bayerischer Krankenhäuser, Universitätsklinika, Rehabilitationskliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sicher. Er übernimmt dabei die Kosten für die Verpflegung der Bediensteten durch Kantinen und, für den Fall, dass Einrichtungen keine Verpflegungsmöglichkeit vorhalten können, übliche und angemessene Kosten für externe Bewirtung, etwa durch Catering.

Die Erstattung wird auf Antrag der jeweiligen Einrichtung erfolgen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie. Mit der Abwicklung des Programms wird das Landesamt für Finanzen beauftragt.

Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Notfallsanitäter und Rettungsassistenten leisten Enormes bei der Bewältigung der Corona-Pandemie.

Sie halten die wichtige Gesundheitsversorgung am Laufen und sind trotz aller Vorkehrungen einem zusätzlichen Infektionsrisiko ausgesetzt. Die Staatsregierung wird ihnen deshalb als Zeichen der Anerkennung für dieses außergewöhnliche Engagement in Bayern eine einmalige Sonderzahlung gewähren.

Berechtigte, die regelmäßig mehr als 25 Stunden/Woche arbeiten, erhalten 500 Euro, Berechtigte, die regelmäßig 25 Stunden/Woche oder weniger arbeiten, erhalten 300 Euro.
Mit Hochdruck wird an der Beschaffung von Schutzausrüstung, medizinischen Geräten und weiterem medizinischem Verbrauchsmaterial gearbeitet. Die Bayerische Staatsregierung wird dabei von vielen Akteuren auch aus der bayerischen Wirtschaft unterstützt.

Die internationale Marktlage stellt die Beschaffung von Schutzausrüstungen, Beatmungsgeräten und weiteren medizinischen Großgeräten (insbesondere CTs) jedoch vor viele Herausforderungen. So ist oft der Einsatz erheblicher finanzieller Mittel erforderlich und Aufträge werden oft nur mit hohen Vorauszahlungen angenommen. Ein reguläres Vergabeverfahren kann aufgrund der kurzen Zeitfenster der Angebote in der Regel nicht durchgeführt werden.

Schlagkräftige Beschaffungsstruktur

Diese Herausforderungen erfordern eine schlagkräftige Beschaffungsstruktur und ausreichend finanzielle Mittel. Das Gesundheitsministerium wird deshalb ermächtigt, zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Beschaffungsaufträge für Schutzausrüstung und Verbrauchsmaterial bis zu 25 Mio. Euro netto sowie für Medizingeräte bis zu 50 Mio. Euro netto je Angebot zu vergeben. Gehen Angebote über diese Betragsgrenzen hinaus, ist vor der Auftragsvergabe die Zustimmung des Ministerrats oder im Eilfall des Katastrophenstabs Corona-Pandemie einzuholen.

DK

 

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