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(GZ-7-2020)
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► Bayerischer Landtag beschließt:

 

Infektionsschutzgesetz

 

Der Bayerische Landtag hat den Entwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz (IfSG) gebilligt. Das unter dem Eindruck der Coronakrise in großer Einigkeit verabschiedete Gesetz räumt staatlichen Stellen umfassende Befugnisse ein. Bei einem Gesundheitsnotstand, wie aktuell in der Coronakrise, können die Behörden leichter auf medizinisches Material und Personal zugreifen. Das Gesetz gilt vorerst bis zum Jahresende.

Das Gesetz erweitert in der Coronakrise den Handlungsspielraum der staatlichen Stellen und stattet die Behörden mit weitgehenden Befugnissen aus. Möglich ist denach die Beschlagnahmung von medizinischem, pflegerischem und sanitärem Material Außerdem können geeignete Unternehmen verpflichtet werden, benötigte Güter herzustellen.

Nie dagewesener Gesundheitsnotstand

Erleichtert wird mit dem Gesetz der Zugriff des Staates auf medizinisches Personal. Hintergrund ist, dass sich das vorhandene Personal rasch reduzieren könnte, weil es selbst erkrankt oder sich in Quarantäne begeben muss. Zuständige Behörden können zudem „von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen, soweit das zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist“.

„Wir befinden uns in einem noch nie dagewesenen Gesundheitsnotstand“, erklärte Gesundheitsministerin Melanie Huml. „Wir wollen nicht, dass die Kurve der Infizierten weiter nach oben geht, sondern sich abflacht.“ Vor diesem Hintergrund, so die Ministerin, brauche es das Bayerische Infektionsschutzgesetz als gesetzliche Grundlage, die der Regierung noch mehr Handlungsmöglichkeiten gebe.

„Wir wollen bestmöglich auf steigende Fallzahlen vorbereitet sein“, unterstrich auch Bernhard Seidenath (CSU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses. Das Gesetz habe den einzigen Sinn und Zweck das Leben der Menschen in Bayern zu schützen, erklärte Florian Streibl, Vorsitzender der Fraktion Freie Wähler.

Das Gesetz sei in einer nie dagewesenen Schnelligkeit, aber gleichzeitig mit aller gebotenen Sorgfalt erarbeitet worden, stellte Andreas Krahl, Bündnis 90/ Die Grünen, fest. Es sei wichtig und richtig gewesen, das Parlament einzubinden und demokratische Regeln einzuhalten. Dabei habe sich gezeigt, dass nicht nur die Staatsregierung, sondern auch das Parlament schnell handeln könne.

Horst Arnold, SPD, wies ebenfalls darauf hin, dass es bei aller Effizienz im Gesetzgebungsverfahren galt, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Dies sei gelungen. Die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Parlament sei aufrechterhalten worden, wichtige Änderungsvorschläge der Fraktionen seien in das Gesetz noch eingearbeitet worden.

Richard Graupner von der AfD-Fraktion sprach von einem „Schulterschluss aller Fraktionen“. Das Zusammenwirken der Beteiligten bezeichnete Martin Hagen, Vorsitzender der FDP-Fraktion, als „Sternstunde des Gesetzgebungsverfahrens in Bayern“.

www.bayern.landtag.de

kh

 

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