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(GZ-23-2019)
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► Bundeskabinett beschließt umfangreiche Ausweitung der ÖPNV-Förderung:

 

Hängepartie beendet

 

Das Bundeskabinett hat wesentliche Beschlüsse zur Stärkung des ÖPNV gefasst. Durch die Novellen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und des Regionalisierungsgesetzes (RegG) sollen die Bundesmittel zum Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur sowie zum SPNV-Betrieb umfassend aufgestockt werden.

 

Die GVFG-Mittel zur Förderung des ÖPNV sollen sich von derzeit 333 Mio. Euro auf 665 Mio. Euro in 2020, 1 Mrd. Euro in 2021 und ab 2025 auf 2 Mrd. Euro jährlich erhöhen. Ab 2026 wird dieser Betrag dann um 1,8 Prozent jährlich dynamisiert. Derzeit dürfen GVFG-Mittel ausschließlich für den Neu- und Ausbau verwendet werden. Künftig sollen die Mittel nachrangig auch für Sanierungsprojekte zur Verfügung stehen. Der Fördersatz des Bundes wird zudem von 60 auf 75 Prozent erhöht, sofern eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt. Die restlichen Mittel sind wie bisher gemeinsam von Bund und Ländern zu finanzieren.

Vorhaben werden künftig ab einer Größenordnung von 30 Millionen Euro statt bisher 50 Millionen Euro gefördert - in Einzelfällen wird die Grenze sogar bis auf zehn Millionen Euro gesenkt. Dadurch können die Mittel für wirksame Projekte mit kleinerem Volumen eingesetzt werden. Die Novelle enthält außerdem Erleichterungen zur Darlegung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens.

Zudem wurde beschlossen, die Regionalisierungsmittel an die Länder für den Schienenpersonennahverkehr in den Jahren 2020 bis 2023 zu erhöhen und im Sinne der Planungssicherheit zu dynamisieren. Durch die zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sollen die Aufgabenträger die Möglichkeit erhalten, die Nutzung des ÖPNV attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen zu steigern. Damit erhöhen sich die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um insgesamt 5.2 Mrd. Euro. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer und somit auf die Aufgabenträger im SPNV folgt dabei dem auch bisher üblichen Schlüssel.

Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebunds stellen beide Maßnahmen bedeutende Meilensteine für den ÖPNV-Ausbau in Deutschland dar. Auf Basis der zusätzlichen Mittel könnten in den kommenden Jahren nicht nur Infrastrukturprojekte, sondern auch zusätzliche Verkehrsleistungen durch die Aufgabenträger bestellt werden.

Stellungnahme des DStGB

Zu den Referentenentwürfen zum GVFG als auch zum RegG hat der DStGB gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Stellung genommen. Der Kommunalverband plädiert u.a. dafür, im Rahmen der GVFG-Förderung die Anforderung, dass Stadtbahnvorhaben „weit überwiegend“ auf besonderem Bahnkörper geführt werden müssen, zu streichen. Denn auch ohne eigenen Bahnkörper gebe es wirksame Beschleunigungsmöglichkeiten für Stadtbahnsysteme.

Regionalisierungsmittel sollten laut DStGB weitest möglich für die Erhöhung und Verbesserung der Verkehrsleistungen eingesetzt werden. Die nun vorgesehen zusätzlichen Mittel für den Betrieb des SPNV müssten daher von Stations- und Trassengebühren weitest möglich ausgenommen werden.

Nach den Worten von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, „ist es gut und richtig, dass der Bund die Mittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz schrittweise anheben und ab 2026 dynamisieren will. Nach über einem Jahrzehnt Hängepartie wird nun klar, wie es mit der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur weitergeht. Die Städte erhalten damit Planungs- und Investitionssicherheit.“

„Damit wir nicht noch mehr Zeit verlieren für eine nachhaltige Verkehrswende, muss die geplante Anhebung der GVFG-Mittel auf zwei Milliarden Euro aber noch in dieser Legislaturperiode kommen“, hob Dedy hervor. Der Bedarf sei riesig: Tunnel- und Gleisanlagen müssten saniert, Busse und Bahnen neu beschafft, Haltestellen umgebaut und die Verkehrssysteme digitalisiert werden.

Rund 11 Milliarden Fahrgäste sind im ÖPNV in Deutschland pro Jahr unterwegs, Tendenz weiter steigend. „Wir müssen es schaffen, dass der CO2-Ausstoß im Verkehr signifikant sinkt. Denn bisher sind im Verkehrsbereich noch keine entscheidenden Beiträge zum Klimaschutz erreicht worden. Wir brauchen attraktive Mobilitätsangebote, damit noch mehr Menschen umsteigen und mit ÖPNV, Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Für den nötigen Aus- und Umbau sind zudem die Länder gefordert, ihre Mittel für verkehrswichtiger Straßen und Verkehrsingenieurbauwerke, bedarfsgerecht zu erhöhen, für die sie ab 2020 verantwortlich sind“, so Dedy abschließend.

DK

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