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(GZ-10-2019)
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► Bayerische Staatsregierung zum Finanzausgleich 2019:

 

Fairer Partner der Kommunen

 

Der Innenausschuss im Bayerischen Landtag hat über den staatlichen Finanzausgleich abgestimmt. Für die CSU ist das Ergebnis ein Beweis für faire Partnerschaft, die SPD hingegen fordert „Kommunen müssen mehr vom Steuerkuchen abbekommen“.

Der kommunale Finanzausgleich 2019 soll die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen verbessern und ihre Investitionskraft stärken. Im Zehn-Jahres-Vergleich ist die Finanzentwicklung der Kommunen weiterhin sehr positiv und günstiger als die des Staates. Beweis dafür ist beispielsweise der Anstieg der Steuereinnahmen von 2008 bis 2017 in den Kommunen um 42 Prozent.

Der des Staates beträgt nach dem Länderfinanzausgleich nur 36 Prozent. Im Jahr 2016 konnten die Gemeinden zudem mehr als 21 Prozent ihrer Gesamteinnahmen oder über 7,7 Mrd. Euro für freiwillige Aufgaben ausgeben. Das ist ein Beleg für eine kraftvolle kommunale Selbstverwaltung. Der Ausblick auf das Jahr 2019 lässt keine Verschiebungen zulasten der Kommunen erkennen.

Die Analyse ist ausführlich in der Begründung des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2019 dargestellt. Sie belegt, dass keine Verteilungsdefizite zulasten der Kommunen bestehen. Auch im Ländervergleich ist die Finanzlage der bayerischen Kommunen sehr gut. So haben sie seit Jahren mit Abstand die höchste Investitionsquote. 2017 lag sie in Bayern über 21 Prozent. Im Durchschnitt der westlichen Flächenländer ergaben sich gerade mal 13 Prozent.

Einigung mit Spitzenverbänden

Das gesetzlich vorgeschriebene Erörterungsgespräch über den kommunalen Finanzausgleich 2019 von StMFH und StMI mit den kommunalen Spitzenverbänden fand am 10. Januar 2019 statt (sog. Spitzengespräch). Dabei einigten sich die Vertreter auf das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs 2019. Der kommunale Finanzausgleich 2019 steigt gegenüber 2018 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses um 439,7 Mio. Euro oder 4,6 Prozent auf ein neues Re-
kordniveau von 9,97 Mrd. Euro.

Die reinen Landesleistungen im kommunalen Finanzausgleich 2019 (ohne Bundesleistungen nach dem Entflechtungsgesetz und Krankenhausumlage) steigen gegenüber 2018 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses um 413,2 Mio. Euro oder 4,6 Prozent auf 9,38 Mrd. Euro.

Hauptleistung im kommunalen Finanzausgleich sind die Schlüsselzuweisungen. 2019 wachsen die Schlüsselzuweisungen um 240 Mio. Euro oder 6,6 Prozent auf 3,9 Mrd.  Euro. Der Anteil der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund beträgt unverändert 12,75 Prozent. Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen beruht auf der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes, an der die Kommunen über den allgemeinen Steuerverbund beteiligt werden. Der Anstieg des allgemeinen Steuerverbunds ermöglicht neben höheren Schlüsselzuweisungen auch gezielte Schwerpunktsetzungen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs.

Mittel für ÖPNV

Der Anteil der Kommunen am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund wird um zwei Prozentpunkte auf 54,5 Prozent angehoben. Hierdurch stehen weitere 31 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel werden wie folgt verwendet: Der Härtefonds nach Art. 13c BayFAG wird um rd. 21 Mio. Euro auf 133,4 Mio. Euro erhöht. Die Erhöhung wird für Straßenbaumaßnahmen verwendet. Die Straßenbaumittel im Härtefonds steigen damit auf 66,1 Mio. Euro. Für ÖPNV-Investitionen werden (unverändert) 67,3 Mio. Euro eingesetzt.

Die Verstärkungsmittel für Fördermaßnahmen nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz steigen um 10 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro. Die Mittel für die ÖPNV-Betriebskosten steigen um 20 Mio. Euro oder 27 Prozent auf 94,3 Mio. Euro.

Pauschalen für den Ausbau

Eingeführt werden Straßenausbaupauschalen zur Unterstützung der Kommunen nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge. Das Volumen beträgt für das Jahr 2019 insgesamt 35 Mio. Euro, im kommenden Jahr 2020 steigt die Straßenausbaupauschale auf 85 Mio. Euro. In den Folgejahren steigt das Volumen sukzessive um die Mittel, die nicht mehr für die Spitzabrechnung nach KAG benötigt werden. Für Spitzabrechnung nach KAG stehen 2019 außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs im Haushalt des StMI 65 Mio. Euro zur Verfügung. 2019 werden Straßenausbaupauschalen nur an die Gemeinden verteilt, die Straßenausbaubeiträge als Finanzierungsquelle genutzt haben.

Ab 2020 erhalten alle Gemeinden Straßenausbaupauschalen. Dabei werden die Straßenausbaupauschalen nach der Siedlungsfläche verteilt. In der Startphase von 2019 bis 2021 werden mit abschmelzenden Anteilen auch die in den letzten zehn Jahren vereinnahmten Straßenausbaubeiträge berücksichtigt.

Mehr Geld für Schulen

Die Mittel für die Förderung des kommunalen Hochbaus nach Art. 10 BayFAG werden 2019 um 50 Mio. Euro oder 10 Prozent auf 550 Mio. Euro angehoben. Damit wird dem steigenden Ausbaubedarf der Kommunen insbesondere bei Schulen und Kindergärten Rechnung getragen. Die allgemeinen einwohnerbezogenen Finanzzuweisungen nach Art. 7 BayFAG werden um 15 Mio. Euro angehoben. Damit ist eine Erhöhung der Pro-Kopf-Beträge auf 36,84 Euro je Einwohner möglich. Landkreise und kreisangehörige Gemeinden teilen sich diesen Betrag (je 18,42 Euro je Einwohner). Die besonderen einwohnerbezogenen Finanzzuweisungen nach Art. 9 BayFAG für Gesundheitsämter und die Lebensmittelüberwachung werden um 5 Mio. Euro angehoben.

Im Bereich der Gesundheitsämter ergibt sich eine Erhöhung der Pro-Kopf-Beträge auf 8,36 Euro je Einwohner für kreisfreie Gemeinden und 3,04 Euro je Einwohner für Landkreise. Bei der Lebensmittelüberwachung steigen die Pro-Kopf-Beträge auf 0,28 Euro je Einwohner für kreisfreie Gemeinden und 0,14 Euro je Einwohner für Landkreise. Auf hohem Niveau fortgeführt werden die Krankenhausfinanzierung (643,4 Mio. Euro), Investitionspauschalen (446 Mio. Euro), Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungshilfen (150 Mio. Euro), Zuweisungen an Bezirke (691,5 Mio. Euro) und Zuweisungen zur Schülerbeförderung (320 Mio. Euro). Die politische Zusage, dass Pauschalen landesdurchschnittlich 60 Prozent der Aufwendungen abdecken, wird weiter eingehalten.

SPD stimmt nicht zu

„Der Kommunale Finanzausgleich 2019 ist erneut ein Beleg für die faire Partnerschaft zwischen dem Freistaat und den Kommunen“, kommentiert Peter Tomaschko (CSU) das Ergebnis und betont die Wichtigkeit der Unterstützung der Kommunen. Die SPD-Landtagsfraktion fordert hingegen eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen. Dem aktuellen Finanzausgleichsgesetz stimmte die SPD im Innenausschuss nicht zu. Kommunalexperte Klaus Adelt erklärt dazu:

„Die im Entwurf veranschlagten Mehreinnahmen sind lediglich der guten konjunkturellen Lage zu verdanken und dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kommunen insgesamt zu wenig Geld zur Verfügung haben. Das ist weder nachhaltig noch gerecht.

Wenn die Zeiten wieder schlechter werden, kommt unterm Strich wieder weniger raus.“ Adelt fordert in diesem Zusammenhang, dass die Kommunen einen deutlich höheren Prozentanteil an den allgemeinen Staatseinnahmen erhalten. Diese sogenannte Verbundquote müsse von derzeit 12,75 auf 15 Prozent angehoben werden. „Statt eines größeren Stücks vom Kuchen gibt es Krümel. Und für jeden Krümel muss sich der Beschenkte dankbar zeigen. Das ist keine Gleichbehandlung von Kommunen, sondern zentralistischer Förderabsolutismus.

Da machen wir nicht mit.“ Bayern gewährt deutschlandweit seinen Kommunen die niedrigste Verbundquote. Ein Umstand, der dann mit immer wieder neuen Förderprogrammen kaschiert werde, erklärt Adelt. Auf diese Weise wird die kommunale Selbstverwaltung eingeschränkt und es werden Abhängigkeiten geschaffen. „Wenn jedes zweite Schwimmbad in kommunaler Hand sanierungsbedürftig ist, der Investitionsstau in die Milliarden geht und gleichzeitig den Kommunen aufgrund der stümperhaften Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rund 200 Millionen Euro pro Jahr fehlen, kann das System so nicht funktionieren“, kritisiert Adelt.

 

Anja Schuchardt

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