Politikzurück

(GZ-20-2017)
gz landespolitik

► Expertenanhörung im Landtag:

 

Kommunalwahlrecht in der Diskussion

 

Eine Reform des Kommunalwahlrechts in Bayern ist nicht notwendig bzw. nicht empfehlenswert. Zu diesem Ergebnis kommt die Mehrheit der Experten die in der vergangenen Woche im Kommunalausschuss des Landtags zu einem Antrag der CSU-Fraktion gehört wurden. Diese hatte sich dafür ausgesprochen, die Sitze in den Gemeinde- und Stadträten sowie den Kreistagen wieder nach dem sogenannten d’Hondt-Verfahren zuzuteilen.

Seit den Kommunalwahlen 2013 wird in Bayern das Hare-Niemeyer-Verfahren bei der Sitzverteilung in den kommunalen Gremien angewandt. Dieses und auch das d’Hondt-Verfahren führten immer wieder zu Ungenauigkeiten, urteilten die Wissenschaftler in ihrem Gutachten.

Immer wieder Ungenauigkeiten

Für den Mathematiker Johannes Grabmeier von der Technischen Hochschule Deggendorf sei d’Hondt nicht mehr demokratisch zu verantworten weil es das Wahlergebnis zulasten der kleinen Parteien verzerre. Aber auch Hare-Niemeyer habe Defizite und führe immer wieder zu Ungenauigkeiten, die jedoch nicht so gravierend seien. Diese Meinung teilte der Politikwissenschaftler Manuel Kronschnabel, für den das derzeit angewandte Verfahren mancherorts zu „paradoxen Ergebnissen“ führt.

Für Matthias Rossi, Professor an der Universität Augsburg beeinträchtigt das von der CSU gewünschte Auszählungsverfahren die Chancengleichheit der Parteien stark.

Favorit: Verfahren Sainte-Laguë/Schepers

Die von der CSU-Fraktion angeführte Begründung, mit der Rückkehr zu d’Hondt könne man eine Zersplitterung kommunaler Gremien verhindern und deren Arbeitsfähigkeit sichern, rechtfertige nicht den Wechsel von einem bewährten System zu einem anderen.

Im Ergebnis bevorzugten die meisten Experten ein drittes Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers, das seit 2008 bei Bundestagswahlen eingesetzt wird. Dabei werde kaufmännisch auf- und abgerundet, was jede Partei gleichermaßen treffen könne. Dieses Verfahren gewinne bei der Genauigkeit immer, sagte Grabmeier.

Die Argumentation des Ausschussvorsitzenden Dr. Florian Herrmann (CSU), mit der Rückkehr zu d’Hondt der Zersplitterung von Kommunalparlamenten entgegenzuwirken, wollte die Opposition nicht gelten lassen. Der Regensburger Grünen-Abgeordnete Jürgen Mistol unterstellte, dass die CSU ihren eigenen Vorteil im Blick habe. Durch eine Änderung des Sitzverteilungsverfahrens in den kommunalen Gremien könne man populistische Parteien jedenfalls nicht aufhalten.

Als Reaktion auf die Anhörung, die auf Vorschlag der Grünen-Fraktion stattfand, sprach sich der CSU-Abgeordnete Andreas Lorenz für Sainte Lague/ Schepers aus. Eine Entscheidung, wie es künftig weitergeht, wurde in der Sitzung nicht getroffen.

rm

GemeindeZeitung

Politik

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung