Kommunalverbändezurück

(GZ-1/2-2017)
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► DStGB-Bilanzpressekonferenz:
 
Vertrauen in den Staat stärken


Die zentralen Politikthemen Flüchtlinge und Sicherheit stehen auch im Fokus der Kommunen im Jahr 2017. „Ob und wie Integration der anerkannten Flüchtlinge gelingen wird, entscheidet sich in den Städten und Gemeinden. Einfache und schnelle Lösungen gibt es nicht. So wie man keine Chinesische Mauer gegen die Zeit bauen kann, wird Deutschland die Pluralisierung, den galoppierenden Weg in die Informationsgesellschaft und auch die weltweiten Flüchtlingsströme nicht national steuern oder aufhalten können“, hob DStGB-Präsident Roland Schäfer, Bürgermeister der Stadt Bergkamen, anlässlich der Bilanzpressekonferenz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin hervor.

Der DStGB erwartet, dass entsprechende Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene aufrechterhalten und sogar noch verstärkt werden. Es sei zu begrüßen, dass im Bundeshaushalt 2017 erhebliche zusätzliche Finanzmittel zur Bekämpfung von Fluchtursachen bereitgestellt wurden. Der Verband erwartet von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Erfüllung einer solidarischen Aufnahme der geflüchteten Menschen. Die europäischen Außengrenzen müssten weiter konsequent geschützt werden. Die Bundespolizei habe an den deutschen Außengrenzen sowie an Flughäfen zahlreichen Personen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert. Der DStGB habe diese Verschärfung der Einreisekontrollen gefordert. Wessen Identität nicht festgestellt werden kann, dürfe nicht einreisen oder müsse zwingend in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes zum Zwecke der Identitätsfeststellung verbleiben.

Grenzkontrollen

„Die Grenzkontrollen sind weiter aufrechtzuerhalten“, forderte Schäfer. Die Tatsache, dass Ende des Jahres 2017 etwa 485.000 Ausreisepflichtige in Deutschland leben werden, zeige, dass die Abschiebungspraxis dringend verbessert werden muss. Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 wurden rund 110.000 Anträge abgelehnt.

Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist eine bessere Absprache zwischen Bund und Ländern erforderlich. Es bedürfe der Überprüfung der Abschiebungshindernisse, aber auch entsprechender Rücknahmeabkommen mit den betroffenen Ländern. Von daher sei es zu begrüßen, dass der Bund die Initiative ergriffen hat, die „Stolpersteine der Rückführung“ zu identifizieren und abzubauen. Die einzelnen Ausländerbehörden seien in der Regel überfordert, die Abschiebungshindernisse zu beseitigen.

Integration vor Ort

„Auch wenn in diesem Jahr deutlich weniger Menschen nach Deutschland kommen werden als im Jahr zuvor, liegt die eigentliche Aufgabe noch vor uns: die Herkulesaufgabe der Integration der Geflüchteten vor Ort“, unterstrich Schäfer. Ein Großteil der Menschen werde längerfristig – wenn nicht sogar dauerhaft – in Deutschland bleiben. Den Städten und Gemeinden komme hier eine Schlüsselrolle zu. Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen werde mit voraussichtlich 200.000 zusätzlichen Kindern und Jugendlichen im Bildungssystem und rund 60.000 zusätzlichen Kitakindern gerechnet. Hierfür würden mehr Gebäude, mehr Personal und mehr Busse und Bahnen für den Schulweg benötigt.

Angesichts erhöhter Terrorgefahr und eines ersten schrecklichen Anschlages in Berlin sowie der weiter anwachsenden Alltagskriminalität sind immer mehr Menschen zunehmend verunsichert und beginnen zu zweifeln, ob der Staat ihre Sicherheit ausreichend gewährleisten kann. Obwohl Deutschland international weiter ein sicheres Land ist, nimmt das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat ab. Die Folge sind eine zunehmende Politikverdrossenheit und die Gründung von Bürgerwehren. „Ein wehrhafter Rechtsstaat muss diesen Entwicklungen mit aller Kraft entgegentreten und ein deutliches Zeichen setzen, um das Vertrauen in den Staat wieder zu stärken und den Bürgern ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln“, forderte der DStGB-Präsident.

Hasskriminalität

Hasskriminalität und Straftaten, die sich gegen politische Einstellungen, Nationalitäten, Hautfarben oder Religionen richten, sind angestiegen, insbesondere Wohnungs- und Geschäftseinbrüche haben dramatisch zugenommen. Statistisch gesehen gibt es alle 3,1 Minuten einen Einbruch oder Einbruchsversuch in Deutschland. Dagegen ist die Aufklärungsquote laut Polizeiangaben in den vergangenen zehn Jahren von 19,6 auf 15,2 Prozent gesunken.

Sicherheit ist Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität in Städten und Gemeinden und zugleich wichtiger Standortfaktor. „Bund und Länder haben inzwischen Vorschläge des DStGB aufgriffen und Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit eingeleitet. Dies betrifft den Ausbau der Personalkapazitäten bei der Polizei und Justiz, Präventionsstrategien gegen Radikalisierungen sowie den Kampf gegen die Internet- und Computerkriminalität. Das reicht aber nicht aus“, stellte Schäfer fest und plädierte für weitere Maßnahmen.

Videoüberwachung

So muss nach seiner Überzeugung die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen sowie im ÖPNV ausgebaut werden. Videoüberwachung dient der Kriminalprävention, der erfolg-reichen Strafverfolgung sowie der Steigerung des Sicherheitsgefühls. Die gesetzlichen Regelungen in den Ländern lassen dies derzeit nur sehr einschränkend zu. Aus Sicht des DStGB müssen datenschutzrechtliche Hürden auf Bundes- und Landesebene dringend abgebaut werden. So sollten die Fristen, in der die mit Videotechnik aufgezeichneten Bilder gelöscht werden müssen, vereinheitlicht und verlängert werden. Eine 24- oder 48-Stundenfrist reiche nicht aus. Die Löschungsfristen sollten mindestens zwei Monate betragen.

Darüber hinaus sollten ausreichend Ermittler zur Bekämpfung der Wohnungs- und Geschäfts-einbrüche eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Bandenkriminalität müssten die Sicherheitsbehörden der Länder stärker kooperieren und die Telekommunikationsüberwachung sowie die Verkehrsdatenüberwachung ermöglicht werden. Der Informationsaustausch sei grenzüberschreitend zwischen den Behörden aller Ebenen - EU, Bund, Länder, Kommunen - zu verbessern. Die zwischen Deutschland, den Niederlanden und Belgien unterzeichnete „Aachener Erklärung“ zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität, stelle einen richtigen Schritt dar.

Staatsanwaltschaft und Gerichte seien zudem gefordert, die Taten mit der notwendigen Konsequenz zu verfolgen und abzuurteilen. Durch eine Verschärfung des Strafrahmens für Wohnungseinbrüche und eine Änderung der Strafprozessordnung müsse die Justiz die entsprechenden Handlungs- und Eingriffsbefugnisse erhalten.

Laut Schäfer haben Gewaltaufrufe, Beleidigungen und Drohungen gegenüber Mandats- und Amtsträgern, aber auch gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Es drohe eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit öffentlicher Ämter, wenn ihre Träger solchen Angriffen schutzlos gegenüberstehen. Ein wehrhafter Rechtsstaat müsse ein deutliches Zeichen setzen. Der DStGB setze sich seit langem für einen Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Hasskriminalität ein. Dieser müsse endlich umgesetzt werden.

Der geltende Stalking-Paragraf des § 238 Strafgesetzbuch sei um den neuen Straftatbestand des „Politiker-Stalkings“ zu ergänzen. Schäfer: „Die Verschärfung des Strafrechts nützt wenig, wenn die Täter nicht ermittelt und Staatsanwaltschaften und Justiz diese nicht konsequent verfolgen und aburteilen können. Der DStGB unterstützt deshalb den Vorstoß des Landes Nordrhein-Westfalen, im StGB eine dem Gemeinwohl feindliche Haltung als strafschärfenden Umstand zu werten, um so Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute aber auch Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung besser zu schützen. Auch die sozialen Netzwerkbetreiber sollten – etwa durch eine Änderung des Telemediengesetzes - dazu verpflichtet werden, die Daten straffälliger Personen bei Ermittlungsverfahren an die Polizei und die Justiz weiterzugeben. Absprachen, dass auf freiwilliger Basis Einträge dieser Inhalte gelöscht werden, reichen nicht aus.“

Ferner wies Schäfer darauf hin, dass Radikalisierungstendenzen in der Gesellschaft gezielter be-kämpft werden müssten. Notwendig sei der Aufbau von lokalen Präventionszentren, in denen gemeinsam mit den Kommunen mögliche Radikalisierungstendenzen analysiert, Gegenstrategien entwickelt und in einem bundesweiten Netzwerk zusammengearbeitet wird. Zudem müsse hier der notwendige Informationsfluss der Behörden untereinander sichergestellt werden. Zugleich sollten die Zentren als Plattform für den Austausch unter den gesellschaftlichen Gruppen und als Anlaufstelle für Eltern, Bürger, Lehrer oder Arbeitgeber dienen, wenn diese Radikalisierungstendenzen beobachten. Sinnvoll wäre es, das Projekt mit einem Präventionsgesetz gegen Radikalisierung zu verbinden. Dort sollten die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen dauerhaft gesichert werden.

Cyberangriffe

Angesichts zunehmender Cyber- und Hackerangriffe ist es nach Auffassung des DStGB auch dringend erforderlich, die bereits beschlossene zentrale Stelle im Sicherheitsbereich zur Entschlüsselung der Internetkommunikation schnell aufzubauen. Die Internet- und Computerkriminalität müsse durch besser geschulte Fachkräfte bekämpft, die bereits bestehenden Aktivitäten in den Landeskriminalämtern und im Bundeskriminalamt miteinander vernetzt und zusammengeführt werden. Der Schutz kritischer Infrastrukturen habe oberste Priorität. Das Bundesamt für Informationstechnik müsse als Ansprechpartner auch den Kommunen zur Verfügung stehen.

Neben den Aufgaben Integration, Sicherheit und Infrastruktur wird das Jahr 2017 Schäfer zufolge auch von notwendigen Maßnahmen zur Erneuerung der Energiewende sowie der Digitalisierung in Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung geprägt sein.

Mit den im Sommer 2016 beschlossenen Gesetzen beginne ein neues Kapitel der Energiewende. Mit dem EEG 2017 und dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende seien die wesentlichen Rahmenbedingungen für die nächsten Jahre gesetzt worden. Dabei gelte in Zukunft der Grundsatz, dass die ökologisch notwendige Energiewende auch ökonomisch sinnvoll durchgeführt wird. Die Förderung für EE-Anlagen werde zukünftig über wettbewerbliche Ausschreibungen ermittelt, um eine Überförderung zu verhindern und die Kosten für die Verbraucher zu senken. Schäfer: „Aus kommunaler Sicht war es dabei bedeutsam, die Akteursvielfalt auch im neuen Ausschreibungsdesign zu erhalten, da der dezentrale Charakter einer der prägenden Faktoren der Energiewende ist. Zudem kann die Energiewende als gemeinschaftliche Aufgabe nur in Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen mit der Wirtschaft und den Bürgern gelingen.“

Im Zuge der Digitalisierung kündigten sich grundlegende Veränderungen in den Bereichen Mobilität und Verkehr an, erläuterte der Präsident. Intelligente Verkehrssysteme, automatisiertes oder autonomes Fahren rückten in greifbare Nähe. Im Öffentlichen Personennahverkehr könnten elektronische Tickets und die Kombination mit anderen Verkehrsmitteln als buchbares Produkt die Mobilitätslandschaft verändern. Car-Sharing und Ride-Sharing Dienste stellten die Notwendigkeit eines eigenen Pkw grundsätzlich in Frage.

DK
 

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