Kommunalverbändezurück

(GZ-11-2025 - 30. Mai)
gz-kommunalverbaende

► Landesweites Verpackungssteuer-Verbot:

 

Städtetag übt Kritik

Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann beschlossen, kommunale Verpackungssteuern in Bayern künftig gesetzlich zu verbieten. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist bereits in Vorbereitung. Herrmann begründete die Entscheidung mit dem Ziel, zusätzliche Belastungen für Bürger und Betriebe zu vermeiden. Die Einführung einer solchen Steuer sei nicht nur wirtschaftsfeindlich, sondern auch bürokratisch aufwendig und schwer praktikabel.

„Wir wollen keine Bagatellsteuern reaktivieren, die wir bewusst seit 1979 abgeschafft haben“, betonte Herrmann. Zudem widerspreche eine kommunale Steuer für To-Go-Verpackungen den bundespolitischen Entlastungszielen für die Gastronomie. So sei etwa im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen ab 2026 vorgesehen – eine lokale Verpackungssteuer konterkariere dieses Ziel. Auch Aufzeichnungspflichten und Abgrenzungsfragen, etwa bei der Bepreisung von Kaffeebechern mit oder ohne Deckel, würden neue Bürokratielasten schaffen.

Finanzminister Hubert Aiwanger bekräftigte die ablehnende Haltung: „Unsere Betriebe brauchen keine neuen Steuern, sondern weniger Bürokratie und mehr unternehmerische Freiheit.“

Überzogener Eingriff in die kommunale Finanzhoheit

Der Bayerische Städtetag kritisiert das Vorhaben scharf. Geschäftsführer Bernd Buckenhofer sieht darin einen „überzogenen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit“, die durch Verfassung und Grundgesetz geschützt sei. Er verweist auf frühere politische Eingriffe wie das Verbot der Übernachtungssteuer oder die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. „Kommunalfreundliches Handeln sieht anders aus“, so Buckenhofer.

Ziel der Kommunen sei nicht zusätzliche Einnahmen, sondern Anreize zur Abfallvermeidung. Schmutzige To-Go-Verpackungen auf Straßen und Plätzen verursachten wachsende Entsorgungskosten. Eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen könne Teil eines örtlichen Umweltkonzepts sein. Dabei sei es legitim, die Verursacher dieser Kosten stärker zur Verantwortung zu ziehen.

Beispiel Tübingen

Ein pauschales Verbot nehme Städten und Gemeinden die Möglichkeit, lokal maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Buckenhofer verwies auf das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen für verfassungsgemäß erklärte. In Tübingen werden seit 2022 50 Cent pro Einwegverpackung oder -becher sowie 20 Cent für Einwegbesteck erhoben. Der Städtetag forderte, dieses Urteil anzuerkennen und den Städten auch in Bayern ähnliche Spielräume zuzugestehen.

Das Innenministerium kündigte an, auch ohne aktuelle Satzungen präventiv gegen geplante Verpackungssteuern vorzugehen. Regionale Rechtsaufsichtsbehörden würden entsprechenden Satzungen nicht zustimmen. Der Freistaat will damit eine landesweit einheitliche Linie sicherstellen.Der Konflikt zwischen kommunaler Eigenverantwortung und landespolitischer Steuerpolitik ist damit erneut entbrannt – mit offenem Ausgang, aber klaren Fronten. 

DK

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?

Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Kommunalverbände

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung