Kommunalverbändezurück

(GZ-24-2023 - 21. Dezember)
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► Schlaglichter des Deutschen Städtetags:

 

Stadtfinanzen 2023

 

Die finanzielle Lage der Kommunen verschlechtert sich sehr deutlich. Für das laufende Jahr 2023 rechnen die kommunalen Spitzenverbände mit einem Defizit von 6,4 Milliarden Euro, für das kommende Jahr 2024 sogar von fast 10 Milliarden Euro. „Infolge notwendiger Einsparungen werden die Kommunen damit bei weitem nicht so ausreichend in Klimaschutz, Klimaanpassung, Energie- und Verkehrswende investieren können, wie es notwendig ist – die tatsächlichen Investitionen werden angesichts steigender Preise sogar stetig abnehmen“, heißt es in der Publikation „Stadtfinanzen 2023 – Schlaglichter des Deutschen Städtetags“.

Laut Verband „sind die Kommunalhaushalte bislang auch dank der Hilfe von Bund und Ländern zumindest formal einigermaßen stabil durch die Zeit der Corona-Krise und die Preissteigerungen infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gekommen. Dies hat bei vielen zu der irrigen Annahme geführt, dass die kommunale Finanzlage stabil, ja krisenresistent sei. Das ist aber falsch.“

Vielmehr träfen die Krisenfolgen die kommunalen Haushalte zeitversetzt: So wurde das Inflationsausgleichsgesetz – die Absenkung des Einkommensteuertarifs zur Verhinderung der kalten Progression – zwar anlässlich der hohen Inflationsraten im Jahr 2022 beschlossen, seine fiskalische Wirkung entfalte es aber insbesondere ab dem Jahr 2024. Gleiches gelte für den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst.

Auch die hohen Energiepreise des Jahres 2022 träfen zeitverzögert bei den Kommunen ein, sei es durch hohe Nachzahlungen im Bereich der Kosten der Unterkunft und im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen für kommunale Gebäude oder durch wegbrechende Gewinne der Stadtwerke. Hinzu kämen all die Preissteigerungen für jene Leistungen, die die Kommunen einkaufen oder die Zahlungen, mit denen sie Vereine oder Kulturinstitutionen unterstützen.

Verschiedentlich, so der Deutsche Städtetag, werde behauptet, dass die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nur eine zeitweilige oder einmalige Belastung der öffentlichen Haushalte bewirkt habe. Dies geschehe mit Verweis auf die Steuereinnahmen, die schnell wieder ihr altes Niveau erreicht haben. Hierbei werde jedoch verkannt, dass dies allein der Inflation geschuldet ist. Auch wenn sich die langfristigen Einnahmeerwartungen trotz der Kriegsfolgen nicht geändert haben, seien diese Einnahmen schlichtweg weniger wert als früher. „Daher gilt: Die Kommunalfinanzen rutschen in eine dauerhafte, strukturelle Schieflage. Kurzlebige Hilfsprogramme lösen nicht das strukturelle Problem des Defizits.“

Kein kommunaler Spielraum für neue Aufgaben

Der Befund ist ernüchternd: Die Kommunen haben auf absehbare Zeit keinen Spielraum für neue Aufgaben, obwohl sie dringend die Transformationen vor Ort angehen wollen und müssen. Dies gilt beispielsweise für die Verkehrswende sowie den Ausbau kommunaler Klimaschutzmaßnahmen Die Auflösung der strukturellen Haushaltskrise kann nach Auffassung des Kommunalverbands nur gelingen, wenn die Steuereinnahmen zwischen den Gebietskörperschaftsebenen neu aufgeteilt werden. Die Städte fordern einen größeren Anteil an den Gemeinschaftssteuern, um flexibel und ohne riesigen bürokratischen Aufwand die Probleme vor Ort angehen zu können. Bei einzelnen fachspezifischen Finanzierungsfragen würden langfristig tragfähige Lösungen benötigt, die nicht immer wieder neu verhandelt werden müssen. Dies gelte gerade im Bereich des ÖPNV und der Flüchtlingsfinanzierung.

In den vergangenen zehn Jahren war eine Tendenz in der Unternehmenssteuerpolitik des Bundes zu beobachten, bei Entlastungsmaßnahmen das Steueraufkommen der Kommunen zu schonen. Zudem sind die für ein stabiles Gewerbesteueraufkommen wichtigen Gesetzesregelungen im Wesentlich unangetastet geblieben. „Jüngere steuerpolitische Entwicklungen auf der Bundesebene lassen jedoch befürchten, dass die Sicherung eines stabilen Entwicklungspfades für das gemeindliche Steueraufkommen nicht mehr zu den steuerpolitischen Prioritäten des Bundes zählt“, wird in der Publikation angemahnt.

Es drohen massive Konsolidierungszwänge

Die Steuermindereinnahmen träfen die Kommunalhaushalte in einer Zeit wieder anwachsender Haushaltsdefizite. Mit den aktuell zusätzlich geplanten Steuermindereinnahmen für die Städte und Gemeinden werde das kommunale Gesamthaushaltsdefizit voraussichtlich bereits 2024 die Grenze von 10 Milliarden Euro jährlich überschreiten.

Dementsprechend drohten massive Konsolidierungszwänge auf der kommunalen Ebene: „Die Defizite werden die kommunale Investitionstätigkeit deutlich bremsen. Städte und Gemeinden werden gezwungen sein, ihre Gemeindesteuern angesichts der massiven Konsolidierungszwänge zu erhöhen. Die vorgenannten Mindereinahmen der Kommunen müssen daher von Bund und Ländern – etwa durch eine Anpassung der Gewerbesteuerumlage zugunsten der Städte und Gemeinden – ausgeglichen werden.“

Mit dem Entwurf eines Wachstumschancengesetzes sollen laut Städtetag allgemeine konjunktur- und wachstumspolitische Impulse für die Wirtschaft gesetzt werden. Da diese Aufgabe im föderalen Staat in die Aufgabenzuständigkeit der oberen Staatsebenen von Bund und Ländern fällt, liege auch die Finanzierungsverantwortung für solche Maßnahmen vorrangig bei ihnen.

„Deshalb sollte die steuerliche Investitionsförderung des Bundes und der Länder zukünftig vorrangig durch Investitionszulagen erfolgen. Dieses Finanzierungs- und Fördermodell zeichnet sich dadurch aus, dass es zielgenau und damit haushaltsschonend ausgestaltet werden kann und es die Kommunen bei der Finanzierung ausklammert.“ Der Städtetag werde
dafür werben, die steuerliche Investitionsförderung des Bundes und Länder zukünftig vorrangig als Investitionszulagen auszugestalten.

Aktuell sei die Stabilität des gemeindlichen Gewerbesteueraufkommens durch folgende bundespolitische Entwicklungen strukturell gefährdet: Die geplante Halbierung der Mindestgewinnbesteuerung, eine ausbleibende Reaktion des Bundesgesetzgebers auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Hinzurechnungsbesteuerung sowie das unentschlossene Agieren von Bund und Ländern im Kampf gegen Gewerbesteueroasen. „Auf allen drei Problemfeldern bedarf es deshalb einer schnellen Kurskorrektur in der Bundespolitik“, macht der Kommunalverband deutlich.

DK

 

 

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