Kommunalverbändezurück

(GZ-24-2023 - 21. Dezember)
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► Bayerischer Beamtenbund:

 

Streikverbot für Beamte

EGMR festigt deutsches Berufsbeamtentum und betont Rolle der Beamtengewerkschaften!

 

„Das deutsche Berufsbeamtentum gibt es nicht ohne Streikverbot!“, betont der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) Rainer Nachtigall. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Streikverbot als mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar erklärt.

Entscheidend war dabei auch, dass die Interessenwahrung von Beamten in Deutschland durch die Möglichkeit der gewerkschaftlichen Organisation gewährleistet ist. „Der EGMR hat die Institution des Berufsbeamtentums und die Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes in Deutschland bestätigt. Damit ist auch in Zukunft sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger auf eine zuverlässige, flächendeckende und gemeinwohlbezogene Erfüllung staatlicher Aufgaben zählen dürfen“, so Nachtigall weiter.

Gerade im Lehrerbereich sei der Beamtenstatus und das damit verbundene Streikverbot von zentraler Bedeutung. Hier träfen Streiks nicht den Tarifpartner, „hier geht es um unsere Schüler, den Nachwuchs und unser Bildungssystem!“, betont der BBB-Chef. In Deutschland bestehe Schulpflicht. Das Streikverbot sei hierzu das notwendige Gegenstück, das eine lückenlose Unterrichtsversorgung sichere.

Die Notwendigkeit des Streikverbots gelte aber nicht nur im Lehrerbereich. Zahlreiche andere staatlichen Leistungen verlangen eine „streikfeste“ gesicherte Versorgung – und das nicht nur im elementaren staatlichen Bereich: Polizei, Justiz, aber auch Finanzverwaltung, Beschäftigte im Bereich Hygieneinspektion, Forst oder Wasserbewirtschaftung oder Kommunalverwaltung. Es gibt kaum einen Bereich, in dem der Ausfall der Leistungen nicht zu massiven Einschnitten im Alltag führen würde.

„Als BBB nehmen wir unsere Rolle als Interessenvertretung von rund 200.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst sehr ernst!“, betont Nachtigall.

 

 

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