Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2024 sieht vor, dass die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um 293 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2023 gekürzt werden sollen. Der eigens für die ländliche Entwicklung aufgelegte Sonderrahmenplan im Rahmen des Förderprogramms soll komplett entfallen. Auch ist geplant, das speziell für Modellprojekte der ländlichen Entwicklung ausgerichtete Programm „BULE+“ um 6 Millionen Euro zu begrenzen.
Fehlende Finanzierung bei vielen Projekten
Nach den Worten des Ausschussvorsitzenden Bürgermeister Ingo Hacker (Neuhausen auf den Fildern) „wären die im Raum stehenden radikalen Kürzungen bei der Förderung ländlicher und strukturschwacher Regionen ein fatales Signal an die Städte und Gemeinden. Vielerorts wurden kommunale Entwicklungsvorhaben vorbereitet, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Dies betrifft beispielsweise den Bau von Dorfgemeinschaftshäusern, die bessere Verkehrsanbindung oder die Entwicklung von Dorfkernen. Die Umsetzung dieser Projekte wird nun durch fehlende Finanzierung in Frage gestellt.“
Laut Bürgermeister Wolfgang Fischer (Olsberg) „bewirkt jeder im Rahmen der GAK investierte Euro ein Vielfaches an privaten Investitionen und ermöglicht oftmals auch die Inanspruchnahme europäischer Fördermittel. Gerade diese finanziellen Hebelwirkungen brauchen die Regionen auch künftig, um die Transformationsaufgaben wie Klimaschutz, Digitalisierung und Demografischen Wandel anzugehen.“
Komplizierte Einzelfallregelungen
Mit Blick auf derzeit im Bundestag und Bundesrat diskutierte Neuregelungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO), in deren Rahmen die Einrichtung von Tempo 30 oder von Fußgängerüberwegen erleichtert werden soll, verliert sich der Kompromiss der Bundesregierung laut DStGB in „unzureichenden und teils komplizierten Einzelfallregelungen“. Das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, den Kommunen mehr Entscheidungsbefugnisse im Sinne von Klima- und Gesundheitsschutz, Verkehrssicherheit sowie Lebensqualität vor Ort zu geben, werde somit nicht ausreichend gewürdigt.
„Deutschlands Städte und Gemeinden brauchen ein modernes Verkehrsrecht anstelle eines weiteren ‚Klein-Klein‘ an Ausnahmeregelungen und komplexen Nachweisverfahren. Die vorliegenden Entwürfe zum Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung sind hierbei leider nicht der ersehnte große Wurf, um den Schilderwald zu lichten, passgenaue Lösungen umzusetzen und so die Verkehrswende zu unterstützen“, unterstrich Ingo Hacker.
Bürokratische Verfahren
Vielen Städten und Gemeinden seien derzeit die Hände gebunden, wenn es um die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder anderen verkehrlichen Maßnahmen geht. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen oder Tempo 30 bedürften oftmals bürokratischer Verfahren und nachgewiesener Unfallzahlen anstatt dem Präventionsprinzip folgend passgenaue Lösungen flexibel und schnell zu ermöglichen.
„Die nun vorgesehene Möglichkeit, künftig nicht nur direkt vor Schulen, sondern auch entlang stark frequentierter Schulwege Tempo 30 einrichten zu können, geht in die richtige Richtung. Ebenso ist die Aufnahme von Spielplätzen in die Liste von zulässigen Bereichen für eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit überfällig“, betonte Hacker. Jedoch gebe es eine Vielzahl weiterer Einrichtungen, vor denen die Kommunen Maßnahmen zu mehr Verkehrssicherheit und Klimaschutz weiterhin nicht durchsetzen können. Statt auf die kommunale Abwägung in der Verkehrsgestaltung zu vertrauen, bleibe der Gesetzgeber zu zaghaft. Deshalb Hackers Appell: „Wir brauchen maximale Handlungsspielräume vor Ort und ein stärkeres Vertrauen auf die kommunale Ebene.“
DK
Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!