Kommunalverbändezurück

(GZ-19-2023 - 12. Oktober)
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► Klausurtagung des SGK-Bundesvorstands:

 

Positionen zur Krankenhausstrukturreform

 

Der Vorstand der Bundes-SGK hat anlässlich seiner Klausurtagung in Braunschweig ein Positionspapier mit Anforderungen an eine Krankenhausstrukturreform aus kommunaler Sicht beschlossen. Grundsätzlich wird das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur geplanten Krankenhausreform begrüßt. In enger Abstimmung mit Experten aus Wissenschaft und Praxis sowie Vertretern der Länder sei ein entsprechendes Eckpunktepapier vorgelegt worden, das als Grundlage für das Gesetzgebungsvorhaben dienen soll.

Vor diesem Hintergrund stellt die Bundes-SGK folgende Forderungen:

1. Die vollständige Umsetzung dieser Reform wird Jahre dauern. Mit Blick auf die aktuelle Lage, in denen sich die Krankenhäuser befinden, ist es daher erforderlich, dass noch in diesem Jahr eine wirksame Lösung gefunden wird, die die stark gestiegenen Personal- und Sachkosten zeitnah kompensieren kann.

2. Die in der Reform vorgesehenen Vorhaltepauschalen sind ausdrücklich zu begrüßen. Die Krankenhäuser können so Ihrem Versorgungsauftrag gegenüber den Patientinnen und Patienten besser nachkommen. Jedoch darf das bisherige Finanzvolumen nicht nur von den Fall- zu den Vorhaltepauschalen verschoben werden. Es muss langfristig und dauerhaft mehr Geld ins Gesundheitssystem fließen.

3. Um die geplante Qualitätssteigerung für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, sollte eine konsequente Umsetzung der Reformansätze durch deutliche Begrenzung der Leistungserbringung der Krankenhäuser bezogen auf die Leistungsgruppen erfolgen.

4. Maximalversorger müssen in die Lage versetzt werden, ihre Schwerpunkte bedienen zu können.

5. Eine neue Krankenhausstruktur muss den langfristigen Bestand der Kliniken zum Ziel haben. Nach der Krankenhausreform muss gewährleistet sein, dass die dann bestehenden Krankenhäuser in ihrer Struktur ertüchtigt werden. Bund und vor allem die Länder müssen sich dabei ihrer Verpflichtung zur auskömmlichen Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten bewusstwerden und entsprechend handeln.

6. Die im Rahmen der Krankenhausreform geplante „Entbürokratisierung“ ist ausdrücklich zu begrüßen und dringend erforderlich. Mit der Krankenhausreform sollen Qualitätskriterien (Anforderungen) an die Krankenhäuser festgelegt werden, die sie erfüllen müssen, um Leistungen zu erbringen. Damit wird die Qualität der medizinischen Versorgung gestärkt und auch aufwändige Überprüfungen sind perspektivisch verzichtbar. Denn während heute durch einen hohen Aufwand jede einzelne Leistung im Krankenhaus dokumentiert werden muss, soll zukünftig durch die Strukturprüfungen der Qualitätsvorgaben der Leistungsgruppen auf komplexe Einzeldokumentationen verzichtet werden.

7. Zur Gewinnung von Fachkräften und zur Vermeidung von Berufswechseln und -abbrüchen muss die Attraktivität der Arbeitsplätze im Gesundheitswesen gesteigert werden. Vor allem die Länder müssen die Ausbildungskapazitäten erhöhen, um mehr Fachpersonal zu gewinnen.

8. Die Bundes SGK fordert neue Ansätze integrierter Versorgungsformen, wie lokale Gesundheitszentren und Gesundheitskioske, zügig umzusetzen und deren Finanzierung sicherzustellen. Einrichtungen, die patientenorientierte und sektorenübergreifende Versorgungsansätze verfolgen, indem sie auf lokaler Ebene niedrigschwellige Angebote der medizinischen und pflegerischen Primärversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung mit sozialer Betreuung vernetzen, können einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in ländlichen und sozial benachteiligten städtischen Regionen leisten.

Auf der Agenda der Klausurtagung stand auch eine Diskussion mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil zum Thema „Aktive Förderleistungen für alle unter 25-Jährigen“. Fakt ist, dass die Pläne der Bundesregierung, dass künftig aktive Förderleistungen für alle unter 25-Jährigen einheitlich aus dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Agentur für Arbeit erbracht werden sollen, vom Tisch sind.

Zuständigkeit der Jobcenter

Wie Dr. Thorsten Kornblum, Vorsitzender der Bundes-SGK und Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, betonte, „begrüßen wir ausdrücklich, dass Bundesminister Heil auf die Kritik aus den Kommunalen Spitzenverbänden, Gewerkschaften und vor allem den betroffenen Jobcentern eingegangen ist und trotz der schwierigen Haushaltslage einen Weg gefunden hat, dass die Betreuung der unter 25-Jährigen nun weiterhin in der Zuständigkeit der Jobcenter verbleibt“.

Der Zuständigkeitswechsel hätte die Unterstützung der ca. 700.000 betroffenen Jugendlichen bei der Ausbildungssuche und der Arbeitsvermittlung aus einer Hand aufgelöst, es wären neue Schnittstellen zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur geschaffen und die Abläufe zu Lasten der Jugendlichen verkompliziert worden. „Jugendliche brauchen bewährte und erfolgreiche aufsuchende Hilfen aus einer Hand“, stellte Kornblum fest.

DK

 

 

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