Kommunalverbändezurück

(GZ-8-2023)
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► Deutscher Landkreistag:

 

Forderungen zur Krankenhausreform

 

Die wirtschaftliche Situation der (kommunalen) Krankenhäuser ist schon lange alarmierend schlecht. Sie trifft die Landkreise als Träger des Sicherstellungsauftrages für die stationäre medizinische Versorgung für 96 Prozent der Fläche Deutschlands besonders schwer. Nach Auffassung des Deutschen Landkreistags bedarf es einer „umfänglichen und krisenfesten Reform, damit die Krankenhausversorgung auch in ländlichen Räumen gewährleistet bleibt und bei Bedarf patientenorientiert verbessert werden kann“.

„Die von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegten Empfehlungen für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber bei Weitem noch nicht ausreichend“, heißt es in dem Positionspapier. „Zugleich enthalten sie Empfehlungen zur Krankenhausplanung, die zu hinterfragen sind.“

Zusätzliche Mittel nötig

Aus Sicht der Landkreise muss bei der Krankenhausreform zunächst berücksichtigt werden, dass die Vorschläge der Regierungskommission nicht die Unterfinanzierung der Krankenhäuser beheben, sondern nur vorhandene Mittel umverteilen. Notwendig seien „zusätzliche Mittel, insbesondere kurzfristige Unterstützung und ein sofortiger Inflationsausgleich, damit es nicht zu einer kalten Strukturbereinigung durch ungesteuerte Standortschließungen infolge des wirtschaftlichen Drucks kommt“.

Positiv bewertet wird die in den Empfehlungen vorgesehene Übernahme von Vorhaltekosten für Personal und notwendige technische Ausstattung. Die Einführung von Vorhaltepauschalen dürfe jedoch nicht den bürokratischen Aufwand steigern, den es grundsätzlich massiv zu minimieren gilt. Gleichfalls behoben werden müssten die Defizite bei der Investitionsförderung. Der Deutsche Landkreistag fordert die Länder hier nachdrücklich auf, ihrer Verantwortung nachzukommen.

Planungskompetenz der Länder missachtet

Auf Ablehnung des DLT stößt zudem der Umstand, dass die Reformvorschläge erheblich in die Planungskompetenz der Länder eingreifen: „Krankenhausplanung ist Ländersache und muss es bleiben, um den regionalen Bedürfnissen gerecht zu werden, praxisgerecht sowie abgestimmt mit der ambulanten Versorgung planen zu können. Das bedeutet, dass die Länder nicht nur für die Zuordnung und Ausweisung verschiedener Versorgungsstufen und Leistungsbereiche an die Krankenhausstandorte zuständig sind, sondern auch über die damit verbundene Erfüllung von Strukturvorgaben selbst entscheiden. Eine Reform auf Bundesebene darf dies nicht konterkarieren.“

Noch weiter ausgestaltet und sorgfältig geprüft werden müssen aus Sicht des Kommunalverbandes die Empfehlungen zu fünf neuen Versorgungs-Leveln der Krankenhäuser. Zu hinterfragen sei insbesondere, dass die Versorgungsstufen mit den (128) Leistungsgruppen verbunden werden sollen. „Die für die Zuordnung vorgesehene Einhaltung von Strukturvorgaben würde eine teilweise Aufhebung der Krankenhausplanung der Länder bedeuten. Das lehnen wir ab“, so der Deutsche Landkreistag.

Wohnortnahe Erreichbarkeit bedarfsgerechtes Angebot

Die Zuordnung der vorhandenen Häuser zu den angelegten Kriterien dürfe in ländlichen Räumen nicht zu Nachteilen in der Versorgung führen, heißt es. Die wohnortnahe Erreichbarkeit eines bedarfsgerechten Angebots, insbesondere der Notfallmedizin und der Geburtshilfe, müsse gesichert bleiben. Die Spezialversorgung dürfe nicht allein in Ballungsräumen verortet sein, sondern müsse auch in der Fläche erreichbar sein. Nur so sei das Verfassungsziel gleichwertiger Lebensverhältnisse zu erreichen.

Mit Blick auf die Bewältigung des Fachkräftemangels gewinnen laut DLT neue Berufsgruppen wie Community Health Nurses, die niedrigschwelligen Hilfen gewährleisten, an Bedeutung. Die Attraktivität z. B. durch Weiterbildungen für das medizinische Personal müsse auch für Level I-Häuser bestehen bleiben. Um das Personal zu entlasten, sei dringend eine Reduzierung des Bürokratieaufwands notwendig. Zugleich sei die Fixierung von Pflege-Ausbildungsstätten an bestimmte Krankenhaus-Level nicht zielführend.

Veränderungen in der Krankenhauslandschaft führten auch zu Veränderungen in der vor- und nachgelagerten Patientenversorgung, beim Rettungsdienst und im ambulanten Bereich. „An den Grenzen der Sektoren ist das Vorhalten von Leistungsangeboten erforderlich, die die Ambulantisierung vormals stationär erbrachter Leistungen erleichtern, auch und gerade in den Krankenhäusern“, macht der Deutsche Landkreistag abschließend deutlich.

DK

 

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