Kommunalverbändezurück

(GZ-19-2016)
Kommunalverbände
► Bayerischer Gemeindetag in Sonthofen:
 
Mammutaufgabe „Integration”
 
„Integration muss vor Ort gelingen“ lautete das Motto der Landesversammlung 2016 des Bayerischen Gemeindetags in Sonthofen. Eingehend wurden die zahlreichen Herausforderungen erörtert, die die bayerischen Gemeinden, Märkte und Städte zu bewältigen haben. Wie die Tagung aufzeigte, geht es dabei um viel mehr, als um die reine Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Gesellschaft.

Dr. Marcel Huber & Dr. Uwe Brandl

Staatsminister Dr. Marcel Huber (l.) und Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl.

Wie einem aktuellen Positionspapier des Bayerischen Gemeindetags zu entnehmen ist, reichen die Herausforderungen einer gelingenden Integration von der Sprach- und Wertevermittlung über die gesellschaftliche Teilhabe und das Wohnen bis hin zur Arbeitsaufnahme. Folgende Forderungen leiten sich nach Darstellung von Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl aus dem Positionspapier ab:

Strukturiertes Vorgehen

1. Der Übergang von einer Aufnahmeeinrichtung in eine eigene Wohnung ist ein zentraler Schlüssel zur Integration von Flüchtlingen. Sogenannte Wohnungslotsen, die gemeinsam mit den Flüchtlingen auf Wohnungssuche gehen, haben sich oft bewährt. Hierzu bedarf es eines strukturierten Vorgehens im Rahmen eines Übergangsmanagements unter Einbindung der jeweiligen Gemeinde.

2. Der Bund muss die gegenwärtige Novelle des Baugesetzbuchs dazu nutzen, die Weichen für eine Beschleunigung des sozialen Wohnungsbaus zu stellen. Der Freistaat Bayern sollte das kommunale Wohnraumförderprogramm des Wohnungspakt Bayern für kommunale Wohnungsbaugesellschaften öffnen. Nur so kann erreicht werden, dass die erforderlichen Wohnungen zeitnah und bedarfsgerecht gebaut werden.

3. Der Bund muss mehr für eine notwendige Baulandmobilisierung tun. Er könnte beispielsweise die Ausweitung gemeindlicher Vorkaufsrechte, die steuerliche Erleichterung für verkaufsbereite Grundstückseigentümern und eine erhöhte Grundsteuer für bebaubare oder aber unbebaute Grundstücke vornehmen.

4. Zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus sollten Abweichungen von den derzeit geltenden Baustandards ermöglicht werden. Nur so kann die Kostensteigerungsspirale dauerhaft gebremst werden.

5. Bund und Freistaat müssten die Gemeinden bei der Schaffung neuer Kita-Plätze finanziell unterstützen. Hierzu bedarf es eines Sonderinvestitionsprogramms. Gleiches gilt für die Schulpolitik. Schulneubauten bzw. Ergänzungsbauten werden in den Städten und Ballungsräumen notwendig sein, um die vielen Flüchtlingskinder gut und nachhaltig zu integrieren.

6. Das Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Berufs- und Studienqualifikationen muss schnellstens beschleunigt werden.

7. Zur Optimierung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe tätiger Mitbürgerinnen und Mitbürger bedarf es einer professionellen Vernetzung der beteiligten Akteure sowie einer professionellen Koordination.

8. Dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis der einheimischen Bevölkerung ist verstärkt Rechnung zu tragen durch den Ausbau der Polizeipräsenz vor Ort und dem Aufbau von Präventionszentren, um Radikalisierungen in den Reihen der Flüchtlinge gezielt entgegen treten zu können.

Wie Verbandschef Brandl betonte, leisteten die bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden ihren Beitrag und seien auch bereit, ihren finanziellen Anteil an der gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Herausforderung von Zuwanderung und Integration zu tragen. „Voraussetzung für eine gelingende Integration ist aber eine nachhaltige Unterstützung durch Bund und Freistaat Bayern“, so der Präsident. 

Beim Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge rief Brandl zu einer kritischen, sprich individuellen Überprüfung eines möglichen besonderen Betreuungsbedarfs über das 18. Lebensjahr hinaus auf. Der Freistaat Bayern sei aufgefordert, mit den Kommunalen Spitzenverbänden Vereinbarungen zur Übernahme der Mehrbelastungen im Rahmen der Jugendhilfekosten volljährig gewordener unbegleiteter junger Flüchtlinge zu schließen. „Das System ist schnell überfordert, wenn pauschale Hilfen angeboten werden. Hier ist Diskussionsbedarf vonnöten“, unterstrich der Gemeindetagschef.
„Eine erfolgreiche Integration ist nur möglich, wenn die Flüchtlinge auch Wohnraum finden“, machte Brandl ferner deutlich. Jedoch sei dieser nur äußerst eingeschränkt vorhanden. Zudem müssten die Flüchtlinge dabei auch mit den Alteingesessenen konkurrieren: „Es gibt jede Menge Deutsche, die seit Jahren Wohnberechtigungsscheine besitzen, aber nicht bedient werden können.“ Auch dieser Punkt müsse beachtet werden. 

„Wenn weiterhin nichts getan wird, wird Integration künftig ausschließlich in den Ballungsräumen München, Nürnberg und Augsburg stattfinden“, prognostizierte Brandl. Dies wiederum werde jedoch das bestehende Problem nicht lösen, denn dort wird man nicht in der Lage sein, Wohnraum zu schaffen. „Und auch Programme wie der Wohnungspakt Bayern setzen noch lange keinen Stein auf den anderen“, fügte der Verbandschef hinzu.

„Es gilt, in der Fläche zu denken“, stellte Brandl fest. Dies bedeute nicht, nur Wohnraum zur Verfügung zu stellen, sondern auch die systemspezifischen Grundbedingungen zu erklären. „Wohnraum dort zu schaffen, wo Menschen keine Lebensperspektive haben, ist volkswirtschaftlicher Wahnsinn.“

Aktuell zählten 900 Kommunen in Bayern zu den Regionen mit besonderem Handlungsbedarf. Knapp die Hälfte aller Kommunen im Freistaat könne demzufolge keine so dringend benötigte Integrationskraft entfalten. „Das bedeutet: Wir brauchen jenseits von Grund und Boden auch Lebenschancen und -perspektiven, sprich Arbeitsplätze. Hier wäre es zielführend, wenn das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der Wirtschaft drüber philosophieren könnte, wo in der Fläche künftig Arbeitsplätze in niedrigeren Qualifikationshierarchien als bisher geschaffen werden können“, bemerkte Brandl.

Flächenverfügbarkeit für Gemeinden verbessern

Um die Flächenverfügbarkeit für Gemeinden zu verbessern, benötigen die gegenwärtig nicht verkaufsbereiten Grundstückseigentümer aus Brandls Sicht dringend steuerliche Anreize. So müsse Landwirten die Möglichkeit eröffnet werden, die durch den Verkauf erfolgte Betriebsvermögensentnahme längerfristiger und vielgestaltiger zu reinvestieren. Gemeindlicher Grunderwerb sollte auch auf Ebene des Genehmigungsvorbehaltes des Grundstücksverkehrsgesetzes erleichtert werden. Als häufiges Hindernis nannte der Präsident zudem die mangelnde Verfügbarkeit sogenannter Ausgleichsflächen, die von der Gemeinde im Rahmen des Planungsprozesses einzubringen sind. Über deren Sinnhaftigkeit könne man sich durchaus seine Gedanken machen, erklärte Brandl.     

„Integration passiert nicht auf dem Papier eines Gesetzesentwurfs, sondern ganz unten in den Gemeinden“, unterstrich Staatskanzleichef Dr. Marcel Huber. Gelingen könne dieser Kraftakt nur als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen.  

„Wer in Bayern dauerhaft leben will, muss ‚Ja‘ zu unserem Wertekanon aus Grundgesetz und Bayerischer Verfassung sagen“, betonte Huber. Wer dagegen die Rechts- und Werteordnung miss-achte, Toleranz und Solidarität ausnutze oder zu Hass und Intoleranz aufrufe, dem trete man künftig mit Sanktionen entgegen.

Mit Blick auf das geplante Bayerische Integrationsgesetz wies Huber darauf hin, dass dessen Gesetzentwurf dem Grundsatz des Förderns und Forderns folge. „Damit setzen wir eine klare Botschaft: Wir fördern die Integration der Menschen, die bei uns leben – wir fordern sie aber auch ein. Nur so kann ein friedliches Zusammenleben ohne Parallelgesellschaften funktionieren.“ Der Staatskanzleichef erinnerte daran, dass der Freistaat mit seinem Sonderprogramm „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ bereits mit über 500 Millionen Euro sein Ziel des „Förderns“ mit Leben erfüllt hat. Im Gegenzug wolle der Freistaat „der Integration durch unsere Leitkultur eine Richtung geben“.

Problem Wohnungsmangel

Im Zusammenhang mit dem Wohnungsmangel sprach Huber „von einem bundesdeutschen Problem“. Der Flüchtlingszuzug des vergangenen Jahres sei derart immens gewesen, dass der Bau der nötigen Wohnungen nicht schnell zu schaffen ist. Derzeit seien noch nicht einmal alle bayerischen Kommunen bereit, Flüchtlinge aufzunehmen, monierte der Staatskanzleichef. Dies gelte für immerhin rund 400 Orte.

Während der Gemeindetag darauf verwies, seine Mitglieder hätten allein aus dem Jahr 2015 noch rund 200 Millionen Euro offene Kosten wegen des Flüchtlingszuzugs, erinnerte Huber an die finanziellen Leistungen des Freistaats. In den Haushalten von 2015 bis 2018 seien neun Milliarden Euro für Flüchtlinge vorgesehen. Für weitere Mittel sieht er den Bund in der Pflicht.

Neben dem dominierenden Thema Flüchtlinge und Asyl treten momentan zahlreiche kommunale Themen in den Hintergrund – nicht so jedoch im Tagesgeschäft der Geschäftsstelle des Bayerischen Gemeindetags. Geschäftsführer Dr. Franz Dirnberger griff anlässlich der Landesversammlung 2016 ganz bewusst fünf Themen heraus, die seiner Einschätzung nach für die Gemeinden und für den Gemeindetag im Jahr 2016 wichtig waren. „Nicht im Sinne eines Geschäftsberichts, der akribisch aufzeigt, was in der Geschäftsstelle alles abgearbeitet worden ist, sondern im Sinne einer Hitliste, die versucht, die Schwerpunkte unserer Arbeit des ablaufenden Jahres darzustellen. Was dabei die Top 5 gewesen sind, unterliegt einer sehr subjektiven Einschätzung, die aber einem Geschäftsführer im ersten Jahr seiner neuen Aufgabe hoffentlich gestattet ist“, begründete Dirnberger die Themenauswahl. Zu den TOP 5 zählen: Die Novelle des KAG – Auswirkungen auf den Straßenausbaubeitrag, die Fortschreibung des LEP, die RZWas 2016, die BauGB/BauNVO-Novelle 2016 und schließlich der kommunale Finanzausgleich 2017.

Auch 2017 wird nach Dirnbergers Einschätzung ein Jahr mit großen Herausforderungen für die Gemeinden werden. „Das ist keine Prophezeiung, sondern Ergebnis langjähriger Erfahrungen.“ Ebenso sicher sei, dass der Bayerische Gemeindetag seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite stehen und weiterhin kraftvoll für den Erhalt der gemeindlichen Selbstverwaltung eintreten wird, schloss der Geschäftsführer.

Bereits zuvor hatte nach Grußworten von Christian Wilhelm (Erster Bürgermeister Sonthofen), Roland Schäfer (Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds) und Andreas Schatzer (Präsident des Südtiroler Gemeindenverbands) Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. über „Die Gesellschaft von morgen“ referiert.

Neben dem demografischen Trend der zunehmenden Alterung der Bevölkerung sieht Di Fabio „ein Stück weit die Gefahr einer schleichenden Deformation institutioneller Grundlagen - gerade auch, um bestimmte Errungenschaften wie den Binnenmarkt zu verteidigen“. Neben diesen beiden Trends entschieden soziokulturelle und mentale Faktoren die Zukunft Deutschlands.

Als positiv wertete Di Fabio die gewachsene freie Entfaltung der Persönlichkeit in unserer offenen Gesellschaft. Alte Rollenklischees und die Diskriminierung abweichenden Verhaltens nähmen weiter ab, wodurch ein individualisierter Lebensstil leichter ermöglicht und immer wahrscheinlicher werde. Dadurch verändere sich auch die Sozialstruktur einer Stadt. Gleichwohl erachtet Di Fabio eine „Renaissance von Gemeinschaftswerten und ursprünglichen Solidargemeinschaften“ als durchaus denkbar – „auch gerade dann, wenn politische, soziale oder wirtschaftliche Erschütterungen drohen sollten“.      

Allerdings werde es in jedem Fall schwieriger, den Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen und die Chancengleichheit und soziale Durchlässigkeit zu erhalten, meinte der ehemalige Richter. Der Erziehungskanon sei schwächer geworden, „weshalb wir Erziehung neu lernen müssen“. Seiner Ansicht nach ist der politische Prozess in den angeführten Entwicklungstrends inzwischen geradezu in eine Falle geraten – „in eine Falle, die die Politik zum Teil nur noch reaktiv zu beherrschen vermag“. Dabei sei es doch so wichtig, nachhaltige Politik zu machen, betonte Di Fabio. Seine Botschaft: „Ich glaube daran, dass die kommunale Ebene den großartigen Gedanken der kommunalen Selbstverwaltung jetzt stärken muss und kann.“ Auf Dauer würden fähige Bürger benötigt, die auch in den politischen Raum gehen und zum Beispiel kommunale Ehrenämter annehmen.

Zu einer Bürgergesellschaft gehöre eine Kultur der politischen Konstruktivität, bemerkte Di Fabio. Sein Appell: „Wir müssen in unserer bundesrepublikanischen Gesellschaft, in den Kommunen, darum streiten, dass auch die Proportionen der Bürgergesellschaft wieder stimmen. Die Bürgermeister sollten den Mut haben, dies den Bürgern auch mitzuteilen!“ 

DK

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