„Die Pflegeversicherung ist heute schon stark gefordert, aber sie wird es künftig noch viel mehr sein“, sagte er. Durch die massiv gestiegenen Kosten in der stationären Pflege würde die Belastung der Pflegebedürftigen trotz der jüngsten Reformschritte bereits in diesem Jahr ein neues Rekordniveau erreichen. Dies würden die neuen Berechnungen des Pflegewissenschaftlers Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK zeigen. Der Anteil der Pflegeheimbewohner, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssten, werde bis 2026 voraussichtlich 36 Prozent betragen. Ohne die bereits eingeleiteten Maßnahmen wären das sogar über 46 Prozent.
„Das zeigt, dass der nach der Dauer des Heimaufenthalts gestaffelte Leistungszuschlag der Pflegekassen in die richtige Richtung geht. Er ist allerdings zu niedrig und kann höchstens als ein erster Schritt gesehen werden. Weitere Reformschritte müssen folgen.“ Generell müssten höhere Löhne und ein besserer Personalschlüssel in Pflegeheimen vollständig von der Pflegeversicherung getragen werden, forderte Sager.
Trotz der bisherigen Reformen würden ab Mitte dieses Jahres historisch hohe Eigenanteilswerte erreicht. „Die Belastung der Pflegebedürftigen in Heimen lag 2022 bei bundesdurchschnittlich mehr als 2.400 Euro – da sind die Leistungen der Pflegekassen bereits in Abzug gebracht. Und die Dynamik nimmt weiter zu und zeigt nur im Ansatz, worauf wir uns gefasst machen müssen, wenn die Politik nicht gegensteuert. Pflegekassen und Sozialhilfeträger drängen gemeinsam darauf, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen weiter begrenzt werden.“
Eine neue Pflegereform dürfe nicht nur die Pflegeheime mit ihren exorbitant hohen Kosten in den Blick nehmen, sondern müsse auch die Pflege zu Hause stärken. „Nach wie vor werden 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause betreut – entweder mit ambulanten Diensten oder von ihren Angehörigen allein. Das muss stärker unterstützt werden, z. B. durch den Ausbau von Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sowie erleichterte Möglichkeiten der Inanspruchnahme.“
Daneben müssten weitere Stellschrauben verändert werden, die bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden seien: „Dabei geht es etwa um die Übernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die Krankenversicherung oder die Steuerfinanzierung der Ausbildungskostenumlage. Auch dies würde den Betroffenen sehr helfen“, so Sager abschließend.
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