(GZ-19-2022) |
► Appell von VKU, GdW und AVG Köln: |
Kein Brennstoffemissions-Handel für die Abfallwirtschaft! |
Auf die negativen Auswirkungen einer drohenden Einbeziehung von Abfällen in den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) haben VKU und GdW sowie der Kölner Entsorger AVG auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin hingewiesen. Angesichts der aktuell hohen finanziellen Belastungen für private Haushalte und Betriebe forderten die Verbände deshalb ein entschlossenes Gegensteuern der Politik.
Im Juli hatte die Bundesregierung den Entwurf einer Novelle des BEHG beschlossen, mit dem auch die CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung ab 2023 in den nationalen Emissionshandel für Treibhausgase einbezogen werden sollen. Aus Verbandssicht besitzt ein Emissionshandel für Siedlungsmüll allerdings keine belegbare Lenkungswirkung im Sinne des Klimaschutzes. Viele Abfälle wie etwa häusliche Restabfälle, Abfälle aus dem Gesundheitswesen oder schadstoffbelastete Abfälle müssten im Interesse einer schadlosen Entsorgung thermisch behandelt werden. Eine Ausweichmöglichkeit auf andere „Brennstoffe“ gebe es für die Müllverbrennungsanlagen nicht, ihre vorrangige Aufgabe sei vielmehr die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit. Vor diesem Hintergrund müsse die Politik auf die CO2-Bepreisung der Siedlungsabfallwirtschaft verzichten.
Während es bei der CO2-Bepreisung von Gas oder Öl darum gehe, unter anderem die Elektromobilität im Verkehrssektor oder Wärmepumpen im Gebäudebereich zu fördern, könnten Abfälle nicht durch andere Energieträger ersetzt werden, betonten VKU, GdW und AVG. Abfälle würden nicht „produziert“, um Energie zu erzeugen, sondern fielen bei Produktion und Konsum an und müssten ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden. Die bei der energetischen Verwertung erfolgende Energienutzung mache Abfälle nicht zu „Brennstoffen“ wie Gas oder Öl. Mit anderen Worten: „Öl kann in der Erde bleiben, Abfall aber nicht in der Tonne.“
Im Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird mit zusätzlichen Verbraucherkosten von 900 Millionen Euro allein für 2023 gerechnet. Diese Belastung würde, der sogenannten BEHG-Preistreppe folgend, von Jahr zu Jahr weiter steigen.
Falscher Zeitpunkt
„Knapp 1 Milliarde Euro Mehrbelastung durch Ausweitung des BEHG auf Siedlungsabfälle – das ist sachlich falsch und kommt zum völlig falschen Zeitpunkt“, machte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing deutlich. Die Bundesregierung könne nicht einerseits ein drittes Entlastungspaket schnüren und gleichzeitig zusätzliche Belastungen gerade für die Mieterinnen und Mieter beschließen. Gerade diese wären besonders betroffen, da sie kaum Einfluss auf ihre Abfallgebühren nehmen können.
Mit der BEHG-Ausweitung würde zudem ein nationaler Sonderweg beschritten werden, so Liebing. „Es entstünde ein starker wirtschaftlicher Druck, Abfälle zur Verbrennung oder gar zur Deponierung ins Ausland zu bringen. Durch die Verdrängung von Siedlungsabfällen ins Ausland würde sich Deutschland die eigene Klimabilanz schönrechnen, ohne wirklich etwas für den Klimaschutz erreicht zu haben. Was wir brauchen, ist eine europäische Lösung und keine deutschen Alleingänge.“
DK
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