Kommunalverbändezurück

(GZ-17-2022)
gz bayerischer staedtetag

► Kli­ma­schutz:

 

Po­si­ti­ves Signal für die baye­ri­schen Bezirke

Ge­plan­te Än­de­run­gen des Baye­ri­schen Kli­ma­schutz­ge­set­zes

 

Der in den letzten Jahren stark vor­an­schrei­ten­de Kli­ma­wan­del ist nicht nur eine globale, sondern auch eine kom­mu­na­le Her­aus­for­de­rung. Jüngste geo­po­li­ti­sche Er­eig­nis­se zeigen, wie wichtig es ist, zu­kunfts­ori­en­tier­te Mei­len­stei­ne auch in Form von ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen zu setzen. Im Rahmen des Kli­ma­schut­zes kommt auch den baye­ri­schen Be­zir­ken eine wich­ti­ge Vor­bild­funk­ti­on zu. Dieser Ver­ant­wor­tung wollen sie gerecht werden und sind gerne bereit, den er­for­der­li­chen Beitrag hin­sicht­lich der wach­sen­den An­sprü­che an den Kli­ma­schutz zu leisten.

An­läss­lich der Ka­bi­netts­sit­zung hat der Baye­ri­sche Be­zir­ketag in einem Schrei­ben an das Baye­ri­sche In­nen­mi­nis­te­ri­um um die Mög­lich­keit gebeten, die im Baye­ri­schen Kli­ma­schutz­ge­setz (Art. 3 Abs. 6 Satz 1 Bay­Kli­maSchG-E) bisher nur für Ge­mein­den und Land­krei­se vor­ge­se­he­ne Be­fug­nis, Strom aus er­neu­er­ba­ren En­er­gi­en über den ei­ge­nen­kom­mu­na­len Bedarf hinaus zu er­zeu­gen, auch auf die Bezirke zu er­wei­tern. Zudem wurde an­ge­regt, dass die Kom­mu­nen auch andere En­er­gie­trä­ger aus er­neu­er­ba­ren Quellen er­zeu­gen können (bei­spiels­wei­se Wärme).

Diese For­de­run­gen wurden in dem Ge­set­zes­ent­wurf vom 28.7.2022 voll­stän­dig be­rück­sich­tigt, sodass – vor­be­halt­lich der Ent­schei­dung des Lan­des­ge­setz­ge­bers – auch den Be­zir­ken die Mög­lich­keit zur Er­rich­tung und zum Betrieb von Anlagen zur Er­zeu­gung er­neu­er­ba­rer En­er­gi­en er­öff­net wird. Die erste Lesung zum Ge­set­zes­ent­wurf hat am 5.7.2022 statt­ge­fun­den.

Ani Jäger, Baye­ri­scher Be­zir­ketag

 

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