Kommunalverbändezurück

(GZ-17-2022)
gz bayerischer staedtetag

► Klimaschutz:

 

Positives Signal für die bayerischen Bezirke

Geplante Änderungen des Bayerischen Klimaschutzgesetzes

 

Der in den letzten Jahren stark voranschreitende Klimawandel ist nicht nur eine globale, sondern auch eine kommunale Herausforderung. Jüngste geopolitische Ereignisse zeigen, wie wichtig es ist, zukunftsorientierte Meilensteine auch in Form von gesetzlichen Regelungen zu setzen. Im Rahmen des Klimaschutzes kommt auch den bayerischen Bezirken eine wichtige Vorbildfunktion zu. Dieser Verantwortung wollen sie gerecht werden und sind gerne bereit, den erforderlichen Beitrag hinsichtlich der wachsenden Ansprüche an den Klimaschutz zu leisten.

Anlässlich der Kabinettssitzung hat der Bayerische Bezirketag in einem Schreiben an das Bayerische Innenministerium um die Möglichkeit gebeten, die im Bayerischen Klimaschutzgesetz (Art. 3 Abs. 6 Satz 1 BayKlimaSchG-E) bisher nur für Gemeinden und Landkreise vorgesehene Befugnis, Strom aus erneuerbaren Energien über den eigenenkommunalen Bedarf hinaus zu erzeugen, auch auf die Bezirke zu erweitern. Zudem wurde angeregt, dass die Kommunen auch andere Energieträger aus erneuerbaren Quellen erzeugen können (beispielsweise Wärme).

Diese Forderungen wurden in dem Gesetzesentwurf vom 28.7.2022 vollständig berücksichtigt, sodass – vorbehaltlich der Entscheidung des Landesgesetzgebers – auch den Bezirken die Möglichkeit zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien eröffnet wird. Die erste Lesung zum Gesetzesentwurf hat am 5.7.2022 stattgefunden.

Ani Jäger, Bayerischer Bezirketag

 

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