Kommunalverbändezurück

(GZ-17-2016)
gz bayerischer staedtetag
► Bayerischer Städtetag:
 
Zeit für Verhandlungen
 

Die Beteiligung des Freistaats an den Integrationskosten stand im Zentrum einer Pressekonferenz des Bayerischen Städtetags in München. Nach den Worten von Verbandsvorsitzendem Dr. Ulrich Maly habe die kommunale Ebene nun ihren Anteil an den Bundesmitteln vom Freistaat einzufordern. Der Freistaat müsse zeigen, wie er die Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen finanziell abbildet.

Maly zufolge sorgen in der Praxis weniger Bund und Länder dafür, dass Integration gelingt, sondern in erster Linie die Kommunen. Sie seien die Problemlöser und müssten entsprechend von Bund und Freistaat finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zu erfüllen. „Wer Integrationsarbeit in Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Musikschulen, Volkshochschulen, Kultureinrichtungen, Ehrenamt und Sportstätten leisten soll, muss es sich auch leisten können.“

Fakt sei: Bayern hat – anders als andere Bundesländer – einen Großteil der Kosten erstattet, die mit Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen während des Asyl- und Anerkennungsverfahrens anfallen. Wie Maly betonte, erkennen die bayerischen Kommunen die Leistungen des Freistaats an, jedoch dürfe dabei nicht unter den Tisch gekehrt werden, dass sehr hohe Belastungen in den kommunalen Haushalten verbleiben. „Wenn sich Bund und Land hier nicht stärker beteiligen, wäre das eine kalte Kommunalisierung von Integrationskosten“, urteilte der Städtetagsvorsitzende.

Nach seinen Ausführungen hatte Ministerpräsident Horst Seehofer Gesprächsbereitschaft für eine Unterstützung der Kommunen bei den Kosten zugesagt. In einem „open-book-Verfahren“ hätten die kommunalen Spitzenverbände die Kosten der kommunalen Ebene offen gelegt, um sich dann gemeinsam mit dem Freistaat über einen angemessenen aufgabenbezogenen finanziellen Ausgleich zu verständigen.

Laut Maly beliefen sich die nicht durch Einnahmen gedeckten Gesamtaufwendungen im Jahr 2015 auf rund 212 Millionen Euro. „Diese Zahl ist nur eine Momentaufnahme des Jahres 2015 aus kreisfreien Städten und Landkreisen. Im Jahr 2016 sind deutliche Steigerungen zu erwarten, insbesondere wegen des geplanten Stellenaufwuchses“, so der Verbandschef. Auch bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden schlügen sich die finanziellen Mehrbelastungen in den Haushalten nieder, die aber aktuell noch nicht beziffert werden können. Hinzu kämen Kos-ten von weiteren Integrationsmaßnahmen.

„Wie eine heiße Kartoffel ...“

Nach Malys Ansicht wird die Kostendarstellung der Kommunen „wie eine heiße Kartoffel zwischen Sozialministerium, Innenministerium, Staatskanzlei und Finanzministerium hin und her geworfen“. Bislang hätten die kommunalen Spitzenverbände noch keine schriftliche Antwort zu Gesprächen über das „open-book-Verfahren“ erhalten. Beim Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich 2017 seien die flüchtlingsbedingten Mehrbelastungen der Kommunen einvernehmlich ausgeklammert worden, weil die Transfermechanismen innerhalb des Finanzausgleichs mit Ausnahme der Hochbauförderung keinen zielgerichteten Kostenausgleich ermöglichen.
Es sei vereinbart worden, Gespräche über die Kosten für volljährig gewordene unbegleitete Flüchtlinge, die nicht gedeckten Aufwendungen der Kommunen für Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern und die vom Bund für diese Aufgaben zusätzlich zu erwartenden Mittel zu führen.

Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern im Juli 2016 über weitere Bundesmittel zur Finanzierung der Integrationskos-ten in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro und der Aussage von Finanzminister Dr. Markus Söder, dass es sich hierbei primär um Mittel zur Entlastung der Länder handele, sei nun die Zeit für Verhandlungen gekommen, bekräftigte Ulrich Maly. Von den Integrationsmitteln in Höhe von 6 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 zur Verfügung stellt, werde der Freistaat mehr als 310 Millionen Euro jährlich erhalten. Hinzu komme in den Jahren 2017 und 2018 der bayerische Anteil an den Bundesmitteln von einer Milliarde Euro für den Wohnungsbau. Die kommunale Ebene müsse in einem angemessenen Umfang an den Bundesmitteln beteiligt werden – „dies muss sich im Doppelhaushalt 2017/2018 abbilden“.

Aufgabenbezogene Entlastungen

Maly zufolge erwarten Bayerns Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke, dass aufgabenbezogene Entlastungen in folgenden Bereichen vereinbart werden:

  • Entlastung der Kommunen bei den ungedeckten Verwaltungskosten, insbesondere durch den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes und in der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
  • Bereitstellung finanzieller Mittel für die hauptamtliche Begleitung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und das freiwillige bürgerschaftliche Engagement.
  • Erhöhung der Kostenerstattung für Asylsozialberatung und Integrationsberatung.
  • Übernahme des kommunalen Förderanteils der Städte, Märkte und Gemeinden nach dem BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) für Kinder anerkannter Flüchtlinge und Asylbewerber.
  • Berücksichtigung der Bundesmittel im allgemeinen Steuerverbund.
  • Darüber hinaus erwarten die Kommunen die vollständige Übernahme der Jugendhilfekosten. Wie der Städtetagsvorsitzende deutlich machte, sei der Freistaat das einzige Bundesland, das die Kosten der Jugendhilfe für Flüchtlinge kommunalisiert. Dies geschehe über die Bezirksumlage, die kreisfreie Städte und Landkreise bezahlen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wiederum seien über die Kreisumlage betroffen.

Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Inobhutnahme der unbegleiteten minderjährigen Ausländer im Zuge der Jugendhilfe, auf die Heranwachsende bei einem jugendhilferechtlichen Bedarf auch nach Erreichen der Volljährigkeit Anspruch haben, seien die bayerischen Kommunen enorm belastet, fuhr Maly fort. Die Kostenerstattungspflicht sei in Bayern auf die Bezirke übertragen und die Jugendhilfekosten würden nur für Minderjährige vom Staat finanziert. Aufgrund dieses bayerischen Sonderwegs wachse der Anteil der Kos-ten stetig, der bei den Bezirken verbleibt: Zu Beginn des Jahres 2016 waren von knapp 16.000 unbegleiteten jungen Ausländern mit Jugendhilfebezug 2.657 Fälle volljährig (16 Prozent). Zum 30. Juni 2016 hat sich bei deutlich abnehmender Gesamtzahl von 11.413 der Anteil der Volljährigen auf 3.394 Fälle erhöht (30 Prozent) und damit fast verdoppelt.

Maly zufolge verschiebt sich die Lastenverteilung vom Freistaat – für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer – immer stärker auf die Bezirke, was letztlich wiederum als Umlagezahler die Landkreise und kreisfreien Städte trifft. Da die Jugendhilfe hier klassische Integrationsarbeit leistet und keine kommunale Veranlassung vorliegt, erwarteten die Kommunen, dass der Freistaat die Jugendhilfekosten auch für unbegleitete heranwachsende Aus-länder trägt, wie dies ohnehin bundesgesetzlich vorgesehen ist. Auch alle anderen Bundesländer kämen für diese Kosten auf.

Bedenken bei G8/G9

Deutliche Worte fand Ulrich Maly zum Thema Bildung. So kritisierte er die Staatsregierung für ihre „unentschlossene Haltung zum G9“. Den Schulen ab 2018/19 die Wahlfreiheit zwischen G8 und/oder G9 zu geben, dürfe nicht bedeuten, dass die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben.

Der Städtetagschef geht davon aus, dass sich die große Mehrheit der Gymnasien für die neunjährige Variante entscheiden wird. Kosten würde dies langfristig bis zu 1,5 Milliarden Euro – Ausgaben, fällig für Erweiterungs- und Schulneubauten, die die Städte und Gemeinden nicht alleine schultern könnten. Zudem könne es nicht sein, die Kosten einfach zu kommunalisieren. Maly: „Wenn eine Mehrheit der Eltern und Kinder das G9 als richtige Variante sieht, dann werden sich die Rathäuser dem nicht entziehen können - wo wir dann schon den dringenden Wunsch an den Freistaat richten möchten, dass er uns dabei bitteschön als Sachaufwandsträger nicht alleine lassen möchte.“
Da der Ausbau der achtzügigen Gymnasien aber nicht plötzlich passiere, sei das Zeitfenster für Verhandlungen durchaus noch geöffnet. „Unser Ministerpräsident hat die Koalition mit der Bevölkerung und insofern glaube ich, dass die Staatsregierung hier ein Interesse am Gelingen des neuen Modells haben muss. Das kann sich nicht in guten Ratschlägen für die kommunale Familie erstrecken, sondern da ist ein Stück Eigenbeteiligung sicher sinnvoll“, unterstrich Maly.

DK

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