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(GZ-13-2022)
gz bayerischer landkreistag

► Bayerischer Landkreistag zum Chancen-Aufenthaltsrecht:

 

Entwurf des Bundes geht in die falsche Richtung

 

Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf für das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht vorgelegt. Die Ampelkoalition will Asylbewerbern, die bereits fünf Jahre geduldet sind, ein langfristiges Bleiberecht ermöglichen. Eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis soll genutzt werden dürfen, um u.a. Sprachkenntnisse und die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können, nachzuweisen. „Es gibt tragische Schicksale, für die das Chancen-Aufenthaltsrecht ein Rettungsanker sein kann. Und es ist richtig, denjenigen, die sich integrieren möchten, eine sichere Perspektive zu bieten. Der derzeitige Entwurf des Chancen-Aufenthaltsrechts übersieht aber, dass es auch Personengruppen mit anderen Interessen gibt.

„Die jahrelange Erfahrung der Ausländerbehörden in unseren Landkreisen zeigt, dass viele der langzeitgeduldeten Asylbewerber die bereits heute vorhandenen Möglichkeiten für den Wechsel aus einem erfolglosen Asylverfahren in einen legalen Aufenthalt nicht nutzen. Stattdessen werden teilweise auch nach negativem Abschluss des Asylverfahrens Aufenthalte über Jahre hinweg hinausgezögert (sogenannte Kettenduldungen), indem die Beschaffung von Reisepässen und damit die Klärung der Identität verweigert wird, Asylfolgeanträge gestellt oder aussichtslose Härtefallverfahren betrieben werden“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin, zum Entwurf des Bundes.

„Das Chancen-Aufenthaltsrecht baut auf der Hoffnung, dass auch diejenigen Ausreisepflichtigen nach fünf Jahren einen Wandel vollziehen und auf einmal ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, die sie jahrelang, teilweise bewusst und absichtlich, vernachlässigt haben. Bereits in der Vergangenheit wurden u.a. die Ausbildungsduldung, die Beschäftigungsduldung und die Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25a und 25b AufenthG von Integrationswilligen genutzt, um sich erfolgreich bei uns niederzulassen. Mit dem so genannten Chancen-Aufenthaltsrecht werden falsche Signale gesendet und bisher selbstverständliche Mitwirkungspflichten wie die Klärung der Identität, die Erfüllung der Passpflicht aufgeschoben“, so der Präsident weiter.

Für ihn eröffne diese Regelung der illegalen Migration Tür und Tor und würde zu einem Zustrom von Personen führen, die sonst niemals legal ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet hätten erreichen können. Eine solche Vermischung von Asylrecht und regulärer Erwerbsmigration werde weder den Personen helfen, die tatsächlich ein Interesse an der Legalisierung ihres Aufenthaltes und damit einer erfolgreichen Integration hätten, noch zur Gewinnung von mehr ausländischen Fachkräften führen.

Ob das Chancen-Aufenthaltsrecht zu dem erwünschten Paradigmenwechsel führt, erscheint fraglich, handhaben die Ausländerbehörden bereits die bestehenden Regelungen in der Praxis recht unterschiedlich. Auch befürchtet Karmasin einen „Pulleffekt“, der zu ungesteuerter, zusätzlicher Migration führen wird. Schließlich entsteht der Eindruck, dass durch verfahrensverzögernde Maßnahmen möglicherweise ein gesichertes Aufenthaltsrecht erreicht werden kann. „Der hohe Stellenwert des asylrechtlichen Schutzes nach dem Grundgesetz sollte nicht unterwandert werden können. Der Entwurf des Chancen-Aufenthaltsrechtes sollte dies berücksichtigen“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags abschließend.

 

 

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