Kommunalverbändezurück

(GZ-13-2022)
gz bayerischer gemeindetag
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► Bayerischer Gemeindetag zur Energie- und Sozialpolitik:

 

Positionsbestimmung

 

Der forcierte Zubau von Windkraft-, Photovoltaikfreiflächen- und Geothermieanlagen wird den ländlichen Raum aufgrund der Flächenansprüche massiv verändern und die örtliche Bevölkerung fordern. Der Bayerische Gemeindetag hat deshalb mit Experten aus der Energiewirtschaft die Perspektive des ländlichen Raums diskutiert. Dabei wurden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Hilferuf der Verteilnetzbetreiber, wonach das Netz voll sei, konfrontiert.

So hätten sich etwa die Abregelmaßnahmen (zwangsweises Einstellen der Erzeugung, weil das Verteilnetz den erneuerbaren Strom nicht aufnehmen kann) im N-ERGIE Netz von 2020 auf 2021 fast vervierfacht und im ersten Quartal dieses Jahres sei bereits wieder mehr abgeregelt worden als im gesamten vergangenen Jahr. Entsprechend wurden die Gemeindevertreter mit der Forderung konfrontiert, die beschränkten Netzkapazitäten bei den Bauleitplänen zur Genehmigung von PV-Freiflächenanlagen und Windkraft zu berücksichtigen. „Wie passt das zu den exorbitanten Ausbauzielen der Staatsregierung?“ so Gemeindetagspräsident Uwe Brandl. „Wir fordern ein Gesamtkonzept, das sicherstellt, dass der Netzausbau mit dem EE-Anlagen-Zubau Schritt hält. Ansonsten werden wir die erforderlichen erneuerbaren Erzeugungsmengen nicht zu den Verbrauchern bringen.“

„Wir tun so, als ob nur Baurecht für Freiflächenphotovoltaikanlagen und Windräder geschaffen werden müsse und die Energiewende sei gewuppt. Dabei wird verschwiegen, dass die Stromverteilnetze auf dem Land voll sind,“ erklärte Brandl. Er nannte es einen „volkswirtschaftlichen Wahnsinn“, wenn die Gemeinden aufgrund von Vorgaben aus Berlin und München im Schweinsgalopp Anlagen genehmigen, diese dann aber gegen Entschädigung abgeregelt werden müssen, weil der Strom nicht abtransportiert werden kann. „20 KV-Netzausbau und Anlagenbau müssen synchron laufen. Bei derzeitigen Netzrealisierungszeiträumen von zehn Jahren bleibt nur die Möglichkeit, rigoros Ansiedlungsvorgaben zu machen: Wind und PV müssen kombiniert, Speicher verpflichtend angeordnet und Ost-West-Ausrichtungen durchgesetzt werden“, machte der Verbandschef deutlich.

Pro sozialer Pflichtdienst

Befürwortet wird auch der Vorschlag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, dar-über nachzudenken, einen sozialen Pflichtdienst für alle jungen Menschen in Deutschland einzuführen. Laut Brandl, der auch Erster Vizepräsident des DStGB ist, könnte damit ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu fördern: „Wenn jeder Einzelne sich für einen beschränkten Zeitraum in den verschiedenen Institutionen des Staates oder der sozialen Infrastruktur, von den Pflegeeinrichtungen über die Hilfsorganisationen wie Technisches Hilfswerk oder Deutsches Rotes Kreuz bis hin zur Bundeswehr engagieren muss, wird so eine andere Einstellung zum Staat entstehen und der besondere Wert einer Tätigkeit für die Allgemeinheit wird in der Praxis erfahrbar.“

Voraussetzungen schaffen

Allerdings sei für die Etablierung einer solchen Struktur eine erhebliche Zeitspanne erforderlich, um die organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, betonte der Präsident. Möglicherweise erfordere eine solche Verpflichtung auch eine Verankerung im Grundgesetz. Deswegen wäre es aus Brandls Sicht ein wichtiger Zwischenschritt, die Anreize und Möglichkeiten, etwa für den Bundesfreiwilligendienst oder das soziale Jahr wie auch für das ehrenamtliche Engagement bei der Feuerwehr, beim THW oder beim Roten Kreuz, viel deutlicher zu fördern und gleichzeitig die Anerkennung einer solchen Tätigkeit, zum Beispiel im Hinblick auf spätere Studienplatzvergabe oder auch bei der späteren Bewerbung für den öffentlichen Dienst, deutlich zu verbessern.

DK

 

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